Kleintransporter mit Elektromotor Referenznummer der Bekanntmachung: 08_230731_KFP-EU_DM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Großbeerenstraße 231 Haus 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 331661-9409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kfp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kleintransporter mit Elektromotor
Die Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH als Bedarfsträger für das gegenständliche Vergabeverfahren benötigt 14 baugleiche Kleintransporter mit Elektromotor.
Die Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH betreibt den Fuhrpark der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich des Fuhrparkmanagements für die Landeshauptstadt Potsdam sowie ihre Einrichtungen und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist. Für die Erweiterung des Fuhrparks sowie als Ersatz benötigt der Auftraggeber vierzehn baugleiche Kleintransporter mit Elektromotor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter.
2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des B Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3. Negativerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegen.
4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter, im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
5. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten.
6. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht.
7. Für Bieterrgemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
8. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
9. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen.
10. Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate).
11. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über:
- die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
- die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft und die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern oder Abgaben.
12. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der VO EU/833/2914 in der Fassung des Art. 1. Ziff. 23 der VO EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs").
1. Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Kleintransportern, unabhängig von der Antriebsform) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 1 Mio. erreicht hat. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung.
2. Aktuelle Bonitätsauskunft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate) einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunftei mit Bewertung der Bonität des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus der sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters für den Auftrag ergibt. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 1 Mio. erreicht hat.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Angebote, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Die Angebote aller Bieter, die die Mindestanforderungen erfüllen und bei denen keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden inhaltlich entsprechend der aufgestellten Kriterien bewertet. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sowie deren Vertreter sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Vergabebedingungen (Anlage A01) und Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anlage A02)).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJV6LPD
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland