Generalplanerleistungen Neubau Pathologie Referenznummer der Bekanntmachung: 327711-2023-DE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Neubau Pathologie
Der Auftraggeber plant, einen Ersatzneubau für die Pathologie inklusive einer Abfallsammelstelle auf dem Gelände des Klinikums in Ludwigshafen zu errichten.
Um den Neubau der Pathologie zu realisieren, sind einige Vorabmaßnahmen notwendig. Dazu gehören Abbruchmaßnahmen sowie Verlagerungsmaßnahmen bis zur Fertigstellung des Neubaus.
Mit der Erbringung aller für das Projekt erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen wird der AN als Generalplaner beauftragt, um eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie, alle Fachbereiche übergreifende und integrierende Gesamtplanung sicherzustellen. Der Auftraggeber erwartet eine praxisorientierte und ausführungstaugliche Planung, die den spezifischen Problemen des Krankenhauses und der Patientenversorgung und den örtlichen Besonderheiten des Auftraggebers Rechnung trägt.
Ludwigshafen am Rhein
Der Auftraggeber plant, einen Ersatzneubau für die Pathologie inklusive einer Abfallsammelstelle auf dem Gelände des Klinikums in Ludwigshafen zu errichten.
Um den Neubau der Pathologie zu realisieren, sind einige Vorabmaßnahmen notwendig. Dazu gehören Abbruchmaßnahmen sowie Verlagerungsmaßnahmen bis zur Fertigstellung des Neubaus.
Mit der Erbringung aller für das Projekt erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen wird der AN als Generalplaner beauftragt, um eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie, alle Fachbereiche übergreifende und integrierende Gesamtplanung sicherzustellen. Der Auftraggeber erwartet eine praxisorientierte und ausführungstaugliche Planung, die den spezifischen Problemen des Krankenhauses und der Patientenversorgung und den örtlichen Besonderheiten des Auftraggebers Rechnung trägt.
Gegenstand dieses Vertrages sind Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 (zum Teil), 4 (anknüpfend an die bereits abgeschlossenen Teilleistungen der Leistungsphase 3), 5, 6 und 7, sowie optional und stufenweise 8 und 9 der folgenden Leistungsbilder:
a. Objektplanung Gebäude (§ 33 HOAI)
b. Raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI)
c. Freianlagen (§ 38 HOAI)
d. Tragwerksplanung (§ 49 HOAI)
e. die komplette technische Ausrüstung (§ 53 HOAI)
f. Bauphysik, Bauthermik (HOAI Anlage 1, Nr.1.2.2, 1.2.3)
g. Bauakustik / Raumakustik (HOAI Anlage 1, Nr.1.2.4, 1.2.5)
sowie Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und Leistungen im Rahmen des Brandschutzes.
Mit den Planungen und der Projektvorbereitung wird voraussichtlich im September 2023 begonnen. Die Projektrealisierung ist für maximal 1,5 Jahre vorgesehen, das Gebäude soll bis Herbst 2025 fertiggestellt sein.
Der Auftrag wird u.a. aus Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Der Auftraggeber stellt daher die Forderung, dass die Planung, Durchführung und Dokumentation der vertragsgemäßen Leistungen den Anforderungen der Fördermittelbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz genügen.
stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 8 und 9, einzeln oder zusammen
Das ursprüngliche Offene Verfahren musste aufgehoben werden, da die eingegangenen Angebote nicht den ausgeschriebenen Bedingungen entsprochen haben.
Im Anschluss wurde ein Verhandlungsverfahren mit den Bietern, die zuvor ein Angebot abgegeben hatten, durchgeführt, § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen Neubau Pathologie
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.