Generalplanerleistungen Neubau Pathologie Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-006-GBI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Neubau Pathologie
Der Auftraggeber plant, einen Ersatzneubau für die Pathologie inklusive einer Abfallsammelstelle auf dem Gelände des Klinikums in Ludwigshafen zu errichten.
Um den Neubau der Pathologie zu realisieren, sind einige Vorabmaßnahmen notwendig. Dazu gehören Abbruchmaßnahmen sowie Verlagerungsmaßnahmen bis zur Fertigstellung des Neubaus.
Mit der Erbringung aller für das Projekt erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen wird der AN als Generalplaner beauftragt, um eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie, alle Fachbereiche übergreifende und integrierende Gesamtplanung sicherzustellen. Der Auftraggeber erwartet eine praxisorientierte und ausführungstaugliche Planung, die den spezifischen Problemen des Krankenhauses und der Patientenversorgung und den örtlichen Besonderheiten des Auftraggebers Rechnung trägt.
Gegenstand dieses Vertrages sind Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 (zum Teil), 4 (anknüpfend an die bereits abgeschlossenen Teilleistungen der Leistungsphase 3), 5, 6 und 7, sowie optional und stufenweise 8 und 9 der folgenden Leistungsbilder:
a. Objektplanung Gebäude (§ 33 HOAI)
b. Raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI)
c. Freianlagen (§ 38 HOAI)
d. Tragwerksplanung (§ 49 HOAI)
e. die komplette technische Ausrüstung (§ 53 HOAI)
f. Bauphysik, Bauthermik (HOAI Anlage 1, Nr.1.2.2, 1.2.3)
g. Bauakustik / Raumakustik (HOAI Anlage 1, Nr.1.2.4, 1.2.5)
sowie Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und Leistungen im Rahmen des Brandschutzes.
Mit den Planungen und der Projektvorbereitung wird voraussichtlich im September 2023 begonnen. Die Projektrealisierung ist für maximal 1,5 Jahre vorgesehen, das Gebäude soll bis Herbst 2025 fertiggestellt sein.
Der Auftrag wird u.a. aus Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Der Auftraggeber stellt daher die Forderung, dass die Planung, Durchführung und Dokumentation der vertragsgemäßen Leistungen den Anforderungen der Fördermittelbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz genügen.
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Die Leistungsphase 1 ist bereits vollumfänglich, die Leistungsphase 2 weitgehend, die Leistungsphase 3 zum Teil erbracht, siehe Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer auf Grundlage der bereits vorliegenden Vorplanungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, seine Leistungen auf der Grundlage der Vorplanungen zu erbringen und auf ihnen planerisch aufzusetzen.
Die Herstellkosten des Neubaus werden derzeit aufgrund einer Kostenschätzung mit 6,1 Mio. Euro geschätzt. Die spezielle Einrichtung und Ausstattung wird mit 500.000 Euro geschätzt. Der Preisindex ist in den Herstellkosten nicht enthalten. Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten. Die Gesamtprojektkosten (= Herstellkosten inkl. aller Baunebenkosten) basierend auf vorstehender Kostenschätzung mit 8,15 Mio. Euro angesetzt.
stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 8 und 9, einzeln oder zusammen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bewerber/Bieter fügt der Bewerbung den Nachweis seiner Berufsqualifikation als Architekt bei. Ist der Bewerber / Bieter eine juristische Person, so benennt er einen für die Durchführung der aus-geschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und weist dessen Berufsqualifikation nach; § 75 VgV;
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten, sofern zutreffend. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Der Auftraggeber behält sich vor, bezüglich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands einzuholen. Hierzu macht der Bieter folgende Angaben, welche den Firmeninhaber bzw. den nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten des Bieters betreffen.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2020-2022, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2022 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2022 vorzulegen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Versicherungsumfang:
Personenschäden: mind. 15 Mio. EUR, Sachschäden: mind. 10 Mio. EUR, Vermögensschäden: mind. 5 Mio. EUR
Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr
(2-fache Maximierung der Versicherungssumme; d.h. mindestens 50 Mio. EUR / Kalenderjahr)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Auskunft gemäß § 73 Abs. 3 VgV bzgl. bestehender wirtschaftlicher Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen;
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen;
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
1.) Nicht zulässig sind eine Eignungsleihe oder Unterauftragsvergabe des Objektüberwachers / Bauleiters. Der Objektüberwacher muss ein Mitarbeiter des Bewerbers / Bieters sein (§ 47 Abs. 5 VgV). Ausschluss-Kriterium (bei Nichterfüllung Ausschluss!)
2.) Referenzen:
Vorlage von zwei Referenzen über vom Bewerber in den letzten zehn Jahren (Mitte 2013 bis Mitte 2023) durchgeführten abgeschlossenen oder aktuell in 2023 laufenden, weitgehend abgeschlossenen (= maximal LP 9 ausstehend) Aufträgen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
- Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme von Pathologie- oder Laborgebäuden, (Krankenhaus-)Apotheken mit Zytostatika-Herstellung,
- die beide hinsichtlich Art, Größe und Ausführung der erbrachten Leistungen ähnlich zu den hier ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen sind: KG 200 - 600, nach LP 3 bis mindestens 8.
In den Referenzschreiben für die Mindestreferenzen (Ausschlusskriterium) muss der Auftraggeber die Leistungsphasen ausdrücklich bestätigen. (Mindestbedingung, Ausschlusskriterium). Als Stichtag gilt das Schlussdatum der Bewerbungsfrist.
Der Bewerber/Bieter fügt der Bewerbung den Nachweis seiner Berufsqualifikation als Architekt bei. Ist der Bewerber / Bieter eine juristische Person, so benennt er einen für die Durchführung der aus-geschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und weist dessen Berufsqualifikation nach; § 75 Abs. 1 und 3 VgV;
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYM2V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.