Deckenversorgungseinheiten Referenznummer der Bekanntmachung: TE 07/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thiemstraße 111
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deckenversorgungseinheiten
Lieferung und Montage von 21 Deckenversorgungseinheiten inkl. Leuchten
Grobmengen:
18 Deckenversorgungseinheiten für die offene Behandlung
5 Deckenversorgungseinheiten inkl. Leuchten für den Schockraum
2 Leuchten für Behandlungszimmer
Zubehör
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ist dabei die bestehende zentrale Notaufnahme umzubauen und teilweise zu erweitern, um eine Verbesserung interner und funktionaler Abläufe zu erzielen, sowie aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Im Rahmen des Umbaus ist die Ausstattung der Notaufnahme mit Deckenversorgungseinheiten vorgesehen. Dabei kommen verschiedene Modelle zum Einsatz. In der Offenen Behandlung sind unterschiedliche Deckenhöhen zu beachten. Im Bereich der Schockraumplätze sind jeweils OP-Leuchten zu berücksichtigen. Zusätzlich werden für 2 Behandlungszimmer Leuchten gefordert.
Ausführungsfristen:
Bis 22.09.2023 fertige Werkplanung
Bis 13.10.2023 Lieferung Unterdeckenkonstruktion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deckenversorgungseinheiten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!
2.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender "" im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
3.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss! Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit dem Auftraggeber herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
4.
Die Frist für Bewerberanfragen endet am 01.08.2023. Anfragen nach Ablauf des 01.08.2023 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz der Bewerber nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5C6LPT
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.