Vergabe Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: RD 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altstädtischer Markt 10
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt/Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 33815830-01
Fax: +49 33815830-04
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Rettungsdienst
Die Stadt Brandenburg an der Havel ist gemäß § 6 Abs. 1 BbgRettG Rettungsdienstträgerin für den Rettungsdienstbereich der Stadt Brandenburg an der Havel.
Mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren beabsichtigt die Trägerin, die Stellung von Personal für einen Teil der Durchführung der Vollzugsaufgaben der in den Rettungsdienstbereichsplan aufgenommenen Rettungswachen und die Absicherung der Notarztstandorte durch Fahrzeuge und Personal des Rettungsdienstes auf die im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen zu übertragen.
Hierzu wird gemäß § 10 Abs. 1 BbgRettG ein transparentes, faires und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter den gemeinnützigen Organisationen, die gemäß § 18 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Katastrophenschutz mitwirken, durchgeführt.
Es wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchgeführt. Der 4. Teil des GWB findet gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung.
KTW 1
Stadt Brandenburg an der Havel Fontanestr. 1 14770 Brandenburg an der Havel
Besetzung eines KTW Montag bis Freitag (8 Stunden Vorhaltezeit im Zeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr) an der Rettungswache Fontanestraße 1 inkl. der Durchführung von Sonderfahrten
Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre und damit längstens bis zum 30.06.2034, sofern die Trägerin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt.
KTW 2
Stadt Brandenburg an der Havel Fontanestr. 1 14770 Brandenburg an der Havel
Besetzung eines KTW Montag bis Freitag (8 Stunden Vorhaltezeit im Zeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr) an der Rettungswache Fontanestraße 1 inkl. der Durchführung von Sonderfahrten
Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre und damit längstens bis zum 30.06.2034, sofern die Trägerin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt.
RTW 1
Stadt Brandenburg an der Havel Fontanestr. 1 14770 Brandenburg an der Havel
Besetzung eines RTW Montag bis Freitag (24 Stunden Vorhaltung) an der Rettungswache Fontanestraße 1 inkl. der Durchführung von Sonderfahrten
Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre und damit längstens bis zum 30.06.2034, sofern die Trägerin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt.
RTW 2
Stadt Brandenburg an der Havel Fontanestr. 1 14770 Brandenburg an der Havel
Besetzung eines RTW Montag bis Freitag (24 Stunden Vorhaltung) an der Rettungswache Fontanestraße 1 inkl. der Durchführung von Sonderfahrten
Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre und damit längstens bis zum 30.06.2034, sofern die Trägerin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt.
RTW 3
Stadt Brandenburg an der Havel Am Gleisdreieck 121a 14774 Brandenburg an der Havel
Besetzung eines RTW Montag bis Freitag (24 Stunden Vorhaltung) an der Rettungswache Am Gleisdreieck 121 a inkl. der Durchführung von Sonderfahrten
Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre und damit längstens bis zum 30.06.2034, sofern die Trägerin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt.
NEF 1
Stadt Brandenburg an der Havel Fontanestr. 1 14770 Brandenburg an der Havel
Besetzung eines NEF Montag bis Freitag (24 Stunden Vorhaltung) an der Rettungswache Fontanestraße 1 mit einsatztäglichem Wechsel nach Vorgaben der Auftraggeberin an die Rettungswache Hochstraße 29 inkl. der Durchführung von Sonderfahrten
Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre und damit längstens bis zum 30.06.2034, sofern die Trägerin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG).
-Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN-A4-Seiten): Inhaber, Gesellschaftsform, Hauptgeschäftsbereich, Organisationsstruktur und Betriebsstätten. Darüber hinaus ist das Formblatt "Bieterdatenblatt" in Anlage 4 vollständig auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
-Es ist nachzuweisen, dass es sich bei dem Bieter um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 52 AO handelt, die gemäß § 18 Abs. 1 BbgBKG im Katastrophenschutz mitwirken. Hierzu ist durch den Bieter nachzuweisen, dass es sich bei ihm um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Dieser Nachweis ist durch Vorlage des aktuellen Bescheides über die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 52 AO des zuständigen Finanzamtes und Vorlage seiner Satzung oder seines Gesellschaftsvertrages zu erbringen. Darüber hinaus ist die Bestätigung eines Aufgabenträgers im Sinne von § 2 Abs. 1 BbgBKG vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bieter gemäß § 18 BbgBKG im brandenburgischen Katastrophenschutz mitwirkt.
-Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend der §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen" - Anlage 7).
-Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter (bspw. Vorstand eines Vereins, Geschäftsführer einer GmbH, etc.) und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte vorgesehene Person (Leiter Rettungsdienst bzw. Rettungswachenleiter, etc.). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart "O" beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Stadt Brandenburg an der Havel, Der Oberbürgermeister, FG 30 - Rechtsamt - Submissionsstelle -, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel zu übersenden ist.
-Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt "Umsatznachweis" (Anlage 8)).
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2024 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 30.06.2034). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welche die Auftraggeberin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum - einschließlich Verlängerungsoption - aufrechtzuerhalten.
-Mindestdeckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung.
-Referenz Notfallrettung (für die Lose 3, 4, 5 und 6)
Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt "Referenz Notfallrettung" (Anlage 5) auszufüllen.
-Referenz qualifizierter Krankentransport (für die Lose 1 und 2)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im öffentlich-rechtlichen qualifizierten Krankentransport, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt "Referenz qualifizierter Krankentransport" (Anlage 6) auszufüllen.
-Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
-Referenz Notfallrettung (für die Lose 3, 4, 5 und 6)
Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt "Referenz Notfallrettung" (Anlage 5) auszufüllen.
-Referenz qualifizierter Krankentransport (für die Lose 1 und 2)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im öffentlich-rechtlichen qualifizierten Krankentransport, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt "Referenz qualifizierter Krankentransport" (Anlage 6) auszufüllen.
§ 6 LRDPV
-Personal
Der Leistungserbringer darf für 80 % der Personalstunden nur solches rettungsdienstliches Personal einsetzen, welches vom Leistungserbringer im Umfang von mindestens 19 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Leistungserbringers im Rettungsdienstbereich der Stadt Brandenburg an der Havel eingesetzt wird. 20 % der Personalstunden dürfen von Kräften/Personal, welches weniger als 19 Stunden pro Woche im Rettungsdienstbereich der Stadt Brandenburg an der Havel eingesetzt wird, erbracht werden.
-Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Bieter
Gemäß § 6 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz werden öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten ein Mindestentgelt in Höhe von (derzeit) mindestens 13 EUR je Zeitstunde zu zahlen. Das Mindestentgelt muss dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge entsprechen. Diese Verpflichtung muss gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz Bestandteil des Angebots sein und gilt gemäß § 8 Brandenburgisches Vergabegesetz auch für die Verpflichtung von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften durch den Auftragnehmer. Darüber hinaus bestehen gemäß § 9 Brandenburgisches Vergabegesetz Nachweispflichten, sowie die Verpflichtung des Auftragnehmers, Kontrollen durch den Auftraggeber zuzulassen. Weiter ist der Auftraggeber gemäß § 10 Brandenburgisches Vergabegesetz dazu verpflichtet, Vertragsstrafen und Kündigungsrechte zu vereinbaren
In der Folge hat der Bieter das Formblatt "Mindestanforderungen Brandenburgisches Vergabegesetz Bieter" - Anlage 13 auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Wird das Formblatt nicht unterschrieben oder nicht vorgelegt, gilt das Angebot als unvollständig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029/2034
- Die hier zu beauftragenden Rettungsdienstleistungen fallen unter den Anwendungsbereich der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. In der Folge findet der 4. Teil des GWB keine Anwendung. Es wird ein transparentes und chancengleiches verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter den gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 5 Abs. 1 S. 2 SHRDG i. V. m § 52 Abgabenordnung (AO) unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Falck durchgeführt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2019, RS C-465/17).
-Der Einsatz von Nachunternehmern für die Durchführung von Leistungen des Regelrettungsdienstes ist nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird.
-Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 52 AO ist, die gemäß § 10 Abs. 1 BbgRettG i. V. m. § 18 Absatz 1 BbgBKG im Katastrophenschutz mitwirken. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bezeichnet ist; dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt; dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 3) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art - beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter - sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. Sofern im Folgenden auf "den Bieter" Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Eignung Nachweis der Gemeinnützigkeit und Mitwirkung im brandenburgischen Katastrophenschutz gemäß Ziff. 12.1.3, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß 12.1.1, zum Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Ziff. 12.1.6 sowie der Auszug aus dem Bundeszentralregister gemäß Ziff. 12.1.7 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und nachzuweisen. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2) gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziff. 12.2.1 vorlegen. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung gemäß Ziff. 12.2.2 ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.1) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDQ6LJZ
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 32
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Fax: +49 3312332-480