Migrationssozialarbeit (MSA) Landkreis Uckermark für Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 502-EU-1-22-3-VgV
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 03984-703099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migrationssozialarbeit (MSA) Landkreis Uckermark für Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
Migrationssozialarbeit (MSA) Landkreis Uckermark für Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II
16303 Schwedt (Oder)
Der Leistungsgegenstand der Migrationssozialarbeit für Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II umfasst insbesondere migrationsspezifische, sozialarbeiterische Hilfestellungen sowie die Vermittlung von Informationen bzw. die Initiierung und Koordination weitergehender individueller Hilfeangebote.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schwedt (Oder)
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1R7Y9
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
16303 Schwedt (Oder)
Der Leistungsgegenstand der Migrationssozialarbeit für Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II umfasst insbesondere migrationsspezifische, sozialarbeiterische Hilfestellungen sowie die Vermittlung von Informationen bzw. die Initiierung und Koordination weitergehender individueller Hilfeangebote.
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
§ 6 Personaleinsatz
Nach dem Absatz (1) wird folgender Absatz (1a) eingefügt:
"(1a) Ab dem 01.08.2023 wird durch den Auftragnehmer eine zusätzliche Vollzeitstelle vorgehalten.
Es liegt eine überdurchschnittlich gestiegene Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen und Asylsuchenden für den Landkreis Uckermark, aufgrund der anhaltend hohen Migration von Asylbewerbern und Flüchtlingen aus Drittstaaten und dem fortdauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vor.
Dem erhöhten Aufwand für die Migrationssozialarbeit wegen anhaltend hoher Zuweisungszahlen durch das Land nach über einem Jahr Ukrainekrieg bei weiterhin hohen Migrationsbewegungen ist mit erhöhtem Personaleinsatz zu begegnen.
Die Vertragsänderung ist gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. S. 2 GWB durch einfache Vergabe möglich, da die Umstände des erhöhten Bedarfs im Rahmen des Vergabeverfahrens, unter Wahrung der Sorgfaltspflicht, nicht vorhersehbar war, sich der
Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und sich der Wert des Auftrags nicht um mehr als 50 Prozent erhöht.