Lieferung und Leasing Straßenkehrmaschine-Betriebshof Rolandstadt Perleberg Referenznummer der Bekanntmachung: RSP.17.2023-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus / Großer Markt 0
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3876781-102
Fax: +49 3876-781-180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-perleberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Leasing Straßenkehrmaschine-Betriebshof Rolandstadt Perleberg
Lieferung und Leasing einer Straßenkehrmaschine für den Betriebshof der Rolandstadt Perleberg
Referenznummer der Bekanntmachung: RSP.17.2023-VgV
Betriebshof- Rolandstadt Perleberg Verlängerter Eichhölzer Weg 10 19348 Perleberg
Lieferung und Leasing einer Straßenkehrmaschine für den Betriebshof der Rolandstadt Perleberg unter anderem mit folgenden Parametern:
- 2-Achs- Fahrgestell
- Gesamtgewicht >= 15.000 kg
- max. Gesamtaußenbreite <= 2.970 mm
- Fassungsvermögen Wassertank >= 1.200 Liter
- Schmutzbehältervolumen ca. 6 m³
- Kehrbreite gesamtes Kehraggregat >= 1.600 mm
- Gesamtkehrbreite >= 3.100 mm
Weitere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über erlaubte Berufsausübung
(Registerauszug, Gewerbeanmeldung)
- Nachweis einer aktuellen Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen
- Referenzliste vergleichbarer, in den letzten 3 Jahren erbrachter, Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (max. 3)
- Angabe, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtitgt sind
Mit dem Angebot sind vom Unternehmen vorzulegen:
- FB 3.3 EU- Angebotsschreiben
- Leistungsbeschreibung, Preisblatt, ggf. Vertragsentwurf
- Evtl. Bietergemeinschaft (wenn zutrifft)
- FB 4.1 EU- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sozialversicherungsnachweise (nicht älter als 6 Monate)
- FB 5.3 EU- Vereinbarung Mindestanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG)- Bieter
- FB 5.4 EU- Vereinbarung Mindestanforderungen nach BbgVergG- Nachunternehmer (im Falle einer Übertragung auf diese)
- Eigenerklärung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Sonderformular Russland)
Abschnitt IV: Verfahren
Rolandstadt Perleberg
Vergabestelle, Zimmer 204
Großer Markt
19348 Perleberg
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation erfolgt nur auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz ( s. Punkt I.3 dieser Bekanntmachung).
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Diese sind ausschließlich über den Bietertool auf der elektronischen Vergabeplattform des Vergabemarktplatz (VMP) Brandenburg hochzuladen. (s. Punkt 1.3 dieser Bekanntmachung).
Auf anderem Wege eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortung erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf dem VMP erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E- Mail- Account benötigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5K697X
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat ( §§ 168 Abs. 2 Satz 1 und 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wir die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.