Aufbau einer Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: HVG VG 02/2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Ludwig-Jahn Str 1
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3321-8283100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.havelbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau einer Ladeinfrastruktur
Beschaffung von DC- Schnellladesäulen, mobilen Ladegeräten sowie Montage, Inbetriebnahme und notwenigen Baumaßnahmen zur Erschließung.
Falkensee, DE
Der Leistungs- und Lieferumfang des AN umfasst das Engineering, die technische Projektierung, den Bau, die Lieferung, die Errichtung, die Installation, die Inbetriebnahme, sowie die ordnungsgemäße Übergabe der gesamten Ladeinfrastruktur für die Elektrobusse der HVG. Dieser Umfang beinhaltet die Beschaffung, die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme.Benötigt werden 18 Ladepunkte. Die Ladeleistung jeder Ladesäule sollte ca. 150 - 180 kW DC-Ausgangsladeleistung betragen. Je Ladesäule soll es 2 CCS 2-Ladestecker geben. An jeden der beiden Carports gibt es einen Stellplatz welcher nicht direkt neben einen Ladepunkt auf dem Podest geladen werden kann. Hier muss ein Ladeanschluss über die Decke erfolgen. Es bietet sich hier ein Ladekabel mit einem Aufroller an. Zu überlegen wäre hier auch ein Ladesäule mit 3 Ladepunkten pro Säule oder eine Ladesäule mit einem Ladestecker. Die Ladekabel an den Ladepunkten zwischen den Fahrzeugen, sind so dimensioniert, dass sie nicht den Boden berühren (Stolpergefahr). Die Doppellader sind mit je einem ca. 5m Kabel mit CCS-Stecker auszurüsten, so dass eine Stolpergefahr vermeiden wird.Die Zuleitung der Ladegeräte zur bereits installierten Trafostation in vorhandenen Kabelschutzrohren sind entsprechend des beigefügten Kabelverlegungsplan zu liefern und zu installieren.
Für den Werkstattbereich werden zusätzlich zwei mobile (rollbare) Ladegeräte mit einem CCS 2-Stecker und einer ca.50 kW Ladeleistung sowie einer Kabellänge von 10m benötigt.
Kriterien für Teilnahmeantrag müssen erfüllt werden. Geforderte Dokumenten/ Nachweise müssen vorgelegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Bescheinigung des für den Besitzer zuständigen Versicherungsträgers (für Bieter die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben),
— Bescheinigung der Krankenkasse,
— Erklärung des Finanzamtes/Eigenerklärung für die Zahlung von Steuern,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeit.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in EUR der Gegenstand der Vergabe ist, einschl. der Anzahl an Ladesäulen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Referenzen, mindestens der letzten 3 Jahre für Lieferungen in Westeuropa
— Nachweise DIN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Nachweise,
— Vorlage einer Erklärung, dass spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung/ Inbetriebnahme vom Bewerber/Bieter ein elektronischer Ersatzteilkatalog kostenlos zur Verfügung gestellt wird, der einen direkten Zugriff auf die aktuellen Katalogdaten des Bewerbers/Bieters über das Internet via der Standard-Internet-Protokolle ermöglicht,
— Vorlage einer Erklärung, dass dem Bewerber/Bieter zur Vertragserfüllung, spätestens zum Vertragsbeginn mit einer 24-Stunden-Servicehotline zur Verfügung stehen oder bei nicht vor Ort lösbaren Problem einen Servicetechniker entsenden in festgelegten Zeitraum,
— Vorlage einer Erklärung, dass die kostenlose Anlieferung der Ersatzteile innerhalb von 48 Stunden gewährleistet wird,
— alle weiteren Forderungen an die technische Leistungsfähigkeit siehe Lastenheft.
Die Bezahlung der Ladesäulen erfolgt nach Lieferung binnen 30 Tage. Bei Mängeln, welche die Funktionsfähigkeit der Ladesäulen nicht wesentlich beeinflussen, wird bis zur endgültigen Abnahme der Lieferung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 % des Projektes der Lieferung einbehalten. Bei gravierenden Mängeln, welche die Einsatzbereitschaft der Ladesäule in Frage stellen oder wenn die Lieferung erheblich von den bestellten Ladesäulen abweicht, wird die Annahme der Lieferung verweigert. Die Ladesäulen bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von alle Mitgliedern rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind,in der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und in der gesamtschuldnerischen Haftung zugestimmt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland