Beschaffung von Planungs- und Generalunternehmerleistungen - alle Gewerke - für das Bauvorhaben Briesmannstraße in Cottbus Referenznummer der Bekanntmachung: 181/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werbener Straße 3
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartGmbB
E-Mail:
Telefon: +49 341238203-00
Fax: +49 341238203-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://abante.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Planungs- und Generalunternehmerleistungen - alle Gewerke - für das Bauvorhaben Briesmannstraße in Cottbus
Ausführungsplanung und Ausführung eines 2 bis 5-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage und insgesamt 44 barrierefreien Wohneinheiten und einer Sondernutzung als betreutes Wohnen mit dazugehörigen Wohneinheiten. Das Objekt ist als Bauwerk der Gebäudeklasse 4 gemäß BbgBO § 2 Abs. 3 zugeordnet.
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH Werbener Straße 3 03046 Cottbus
Beschreibung:
Umfang der Bauarbeiten:
Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück. Der geplante Gebäudeblock besteht aus 5 Einzelhäusern als Reihenhäuser mit 2 bis 5 Stockwerken und einem gemeinsamen Kellergeschoss, mit Tiefgarage und Kellerabteilen. Zusätzlich zu den Wohnungen in den oberirdischen Stockwerken, entstehen Sonderwohnformen im Sinne des betreuten Wohnens, mit dazugehörigen Wohneinheiten. Zusätzlich enstehen die für den Bauabschnitt I erforderlichen Freianlagen im Innenhof und außerhalb (Grüne Mitte).
Lage: Das Baugrundstück befindet sich auf dem Flur 12, Flurstück 171, Gemarkung Altstadt, im Stadtteil Ostrow der Stadt Cottbus. Es wird begrenzt durch die Franz-Mehring-Straße im Norden, der Briesmannstraße im Osten und der Ostrower Straße im Süden. Geprägt wird das unbebaute Grundstück durch einen alten, zentral auf dem Grundstück befindlichen, Baumbestand. Nach Westen schließt das Grundstück an eine kleinteilige, teils denkmalgeschützte, Blockrandbebauung an. Im Osten liegt dem Baugrundstück die Enke Fabrik gegenüber, im Süden der Ostrower Wohn- und Businesspark.
Eckdaten des Mehrparteien-Wohnhauses in der Briesmannstraße, BA I:
Geschosse / Stockwerke: 2-5 (gemäß Entwurf- und Genehmigungsplanung)
Wohneinheiten: 44 Wohneinheiten, 2 Wohneinheiten zur Sonderwohnform zugehörig (Haus 14)
BGF: 5.616,80 m2
Wohnfläche: 3.418,91 m2 Wohnfläche in 44 Wohneinheiten, 401,33 m2 Wohnfläche in der gewerblich genutzten Sonderwohnform (Haus 14) Insgesamt entstehen so 3.820,24 m2 Wohnfläche, inklusive des Gewerbes
Tiefgarage: natürlich belüftete Mittelgarage mit 31 Stellplätzen und 85 Fahrrad-Stellplätzen
Entwurfsinhalte: Das Wohnhaus wird in monolithischer Bauweise errichtet. Bauplastische Stilmittel und Reliefierungen strukturieren die Fassade, gliedern und geben jedem Baukörper einen eigenen Ausdruck. Um den Eindruck von Einzelhäusern zu stärken, wird jedes Haus monochromatisch gestaltet. Mittels vorgesetzter Betonfertigteile in Form von Riegeln und Stützen, welche über die Grundstücksgrenze hinausragen, gliedert sich die Fassade in Teilflächen, welche mit einem Strukturputz (Besenstrich) versehen werden. Der Sockelbereich setzt sich durch glatte Putzflächen ab.
Freianlagen:
Der wertvolle Baumbestand soll komplett erhalten bleiben und bildet als zentrale Parkfläche das Herz des neuen Wohnquartiers, dessen erster Baustein das vorliegende Bauvorhaben darstellt. Der innere Wohnhof, leicht über der Stadtebene angehoben, besitzt eine baumüberstandene, zentrale und gemeinschaftliche Hofmitte. Hier sind mit direktem Bezug zu den Wohnungen weitere Sitzgelegenheiten angeordnet. Die Ausrichtung des Innenhofs zur Grünen Mitte unterstützt die Verzahnung der beiden Bereiche.
Bewertung der Referenzen
Referenz 1: Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung
Nutzungsart
- Wohnen und Gewerbe (Miete) = 1 Punkt
- Wohnen und Gewerbe (Miete und WEG-Eigentum) = 2 Punkte
- Wohnen und Gewerbe (Miete und WEG-Eigentum), zzgl.
Sondernutzung für altersgerechtes Wohnen, zzgl.
Tiefgarage = 3 Punkte
Größe des Bauprojektes (BGF)
- 1.750,00 qm bis 2.500,00 qm = 1 Punkt
- 2.501,00 qm bis 3.500,00 qm = 2 Punkte
- mehr als 3.501,00 qm = 3 Punkte
Auftragswert Bauleistungen (brutto) KG 200-700
- 5,0 Mio. EUR bis 6,0 Mio. EUR = 1 Punkt
- 6,1 Mio. EUR bis 7,0 Mio. EUR = 2 Punkte
- mehr als 7,1 Mio. EUR = 3 Punkte
Referenz 2: Leistungsbild Freianlagen
Nutzungsart
- nur Erholung = 1 Punkt
- Erholung und Sport oder Spiel = 2 Punkte
- Erholung und Sport oder Spiel und Naturschutz
(Baumbestandsschutz) = 3 Punkte
Größe des Objektes (Freianlage)
- 275,00 qm bis 350,00 qm = 1 Punkt
- 351,00 qm bis 500,00 qm = 2 Punkte
- mehr als 500,00 qm = 3 Punkte
Auftragswert Bauleistungen (brutto) KG 500
- bis [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt
- [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte
- [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte
Eine Bewerbung kann also höchstens 18 Punkte erreichen. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben entscheidet das Los, welcher Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, falls dies notwendig sein sollte.
Wichtige Hinweise:
1. Bewilligung der beantragten Fördermittel als aufschiebende Bedingung für die Erteilung des Zuschlages:
Eine wirtschaftliche Realisierung des Vorhabens ist nur unter Inanspruchnahme von Fördermitteln - hier gemäß der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderR) - möglich. Ohne die in dieser Richtlinie des Landes Brandenburg vorgesehenen Fördermittel, also einem zinsfreien bzw. zinsbegünstigten Darlehen sowie einem nicht rückzahlbaren Zuschuss ist der GWC die Realisierung des Bauvorhabens nicht möglich.
Aufschiebende Bedingung:
Aufschiebende Bedingung für die Erteilung des Zuschlages ist die Bewilligung der beantragten Fördermittel durch Bescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
2. Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel als "anderer schwerwiegender Grund" im Sinne des § 17 EU Abs. (1), Nr. 3 VOB/A
Voraussetzung der Beschaffung ist eine gesicherte Finanzierung. Die Sicherung der Finanzierung erfolgt vorliegend durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln - hier gemäß der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderR). Der Auftraggeber erhält gemäß dieser Richtlinie ein zinsfreies Darlehen für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Zudem erhält er einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die konkrete Höhe der Fördermittel, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes beantragt, aber noch nicht bewilligt waren, ergibt sich aus der Richtlinie i.V.m. dem geplanten Neubauvorhaben. Ohne die in dieser Richtlinie des Landes Brandenburg vorgesehenen Fördermittel ist die Finanzierung der Beschaffung durch die GWC nicht gesichert.
"anderer schwerwiegender Grund" im Sinne des § 17 EU Abs. (1), Nr. 3 VOB/A
Die Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel als "anderer schwerwiegender Grund" berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 EU Abs. (1), Nr. 3 VOB/A.
3. Pauschalfestpreisobergrenze:
Die zwingende Inanspruchnahme dieser Fördermittel durch die GWC hat zudem zur Konsequenz, dass ein Zuschlag auf ein i.Ü. zuschlagsfähiges Angebot nur dann möglich ist, wenn der Zuschlag, welcher auf Grundlage eines Pauschalfestpreisvertrages erfolgt, auf einen Angebotspreis von maximal 14,6 Mio. EUR (brutto) erfolgt. Endgültige Angebote gemäß § 17 Abs. 14 VgV mit einem höheren Angebotspreis (Pauschalfestpreis) als 14,6 Mio. EUR werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt, sondern ausgeschossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über eine Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister oder eine vergleichbare Eintragung (siehe Teil IV A der Anlage B7).
Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022). Falls für das Geschäftsjahr 2022 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2022 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder ähnlichem.
Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen) (siehe Teil IV B und C der Anlage B7).
Angabe des Umsatzes im vom Auftrag abgedeckten Bereich (spezifische Umsatzerlöse) in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022). Falls für das Geschäftsjahr 2022 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2022 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder ähnlichem.
Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen).
Der durchschnittliche Mindestjahresumsatz im vom Auftrag abgedeckten Bereich muss 5,0 Mio. EUR betragen.
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
- EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden für das Betriebshaftpflichtrisiko
- EUR 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden für
das Umwelthaftpflichtrisiko
- EUR 5 Mio. für Schäden an der Umwelt (Umweltschadenversicherung)
- EUR 8 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, incl. Elementarschäden in der Zeit bis zur Abnahme) am Planungsobjekt .
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage D.8_Versicherungsnachweis einzureichen.
Referenz 1 - Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung. Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen.
Referenz 2 - Leistungsbild Freianlagen
Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen (siehe Teil IV D der Anlage B7).
Mindestanforderungen an die Referenz 1 - Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung.
Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen.
a) Erbringungszeitraum der Leistung:
Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2017 erfolgt sein. Die Leistung muss spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein.
b) Leistungsumfang der Referenz
Der Bieter muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, der die Erbringung von Generalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Errichtung mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Planungsleistungen ab der LPH 5 sowie alle Bauleistungen bei Neubau von Geschosswohnungsbau betreffen. Bei dem Referenzauftrag muss es sich um die Neuerrichtung eines Geschosswohnungsbaus mit mindestens 20 Wohnungen und mindesten einer Bruttogrundfläche von 1.500,00 qm handeln.
c) Auftragswert der Referenz
Der Auftragswert (netto) der Referenz aus der Summe der Kosten der KG 200 bis KG 700 der DIN 276 muss mindestens 5,0 Mio. EUR betragen.
Mindestanforderungen an die Referenz 2 - Leistungsbild Freianlagen
Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen.
Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen.
a) Erbringungszeitraum der Leistung:
Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2017 erfolgt sein. Die Leistung muss spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein.
b) Leistungsumfang der Referenz
Der Bieter muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, der die Erbringung von Generalunternehmerleistungen für die abnahmereife Herstellung innerstädtischer Freianlagen mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Planungsleistungen ab der LPH 5 sowie die Ausführungsleistungen betreffen. Der Referenzauftrag muss mindestens eine Fläche von 250,00 qm umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagskriterien sind Anlage B.2 zu entnehmen.
Sollten Bieterfragen bestehen, ist Anlage B.6 auszufüllen und als Anlage einer Nachricht über die Kommunikationsfunktion der Plattform einzureichen.
Es sind in der Anlage B.7 die Teile I bis einschließlich Teil III D zu bearbeiten und auszufüllen.
Alle Angaben im Teilnahmeantrag sind mitttels textförmiger Signatur in der Anlage B.7 in den Teilen VII A bis VII D von den entprechenden teilnehmernden Unternehmen zu bestätigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906LAR
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.