Hausmeisterservice und Winterdienst für die Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks "Albert Einstein" in Potsdam
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenberg
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterservice und Winterdienst für die Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks "Albert Einstein" in Potsdam
Auf dem Gelände des Wissenschaftsparks „Albert Einstein“ und im Stadtgebiet Potsdam sind u. a. folgende Hausmeistertätigkeiten in regelmäßigen und unregelmäßigen Zeitabständen zu erbringen:
Pflege der Außenanlagen, Instandhaltungstätigkeiten und Kleinreparaturen, Transporte, Auf- und Abbauarbeiten für Veranstaltungen und Winterdienstarbeiten.
Wissenschaftspark "Albert Einstein" und Außenstellen im Stadtgebiet Potsdam
Auf dem Gelände des Wissenschaftsparks „Albert Einstein“ und im Stadtgebiet Potsdam sind u. a. folgende Hausmeistertätigkeiten in regelmäßigen und unregelmäßigen Zeitabständen zu erbringen:
Pflege der Außenanlagen, Instandhaltungstätigkeiten und Kleinreparaturen, Transporte, Auf- und Abbauarbeiten für Veranstaltungen und Winterdienstarbeiten.
Zur Ausführung dieser Arbeiten sind 4 Arbeitskräfte einzusetzen.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode (Z=L/P).
Dabei werden folgende Leistungskriterien bewertet:
— Struktur/Organisation des Managementteams; Verfügbarkeit der Einsatzleitung (Vorabeiter/Projektleiter/Bereichsleiter); Implementierung; Reservekräfte,
— Dienstkleidung; Umgang mit den einzusetzenden Geräten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hausmeisterservice und Winterdienst für die Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks "Albert Einstein" in Potsdam
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 228-9499163
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Telegrafenberg, Haus G
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: