Baumschauen KIS/FIS 2023 - 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-237-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumschauen KIS/FIS 2023 - 2024
Die beauftragten Arbeiten gelten für die Jahre 2023 und 2024 und optional für die Jahre 2025 und 2026. Für jedes Jahr hat
eine einmalige Regelkontrolle der Bäume des Auftraggebers gemäß der Vorgaben zu erfolgen. Die Arbeiten finden im
gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam statt. Auftraggeber ist der Kommunale Immobilien Service der
Landeshauptstadt Potsdam.
KIS Bäume
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Die beauftragten Arbeiten gelten für die Jahre 2023 und 2024 und optional für die Jahre 2025 und 2026. Für jedes Jahr hat eine einmalige Regelkontrolle der Bäume des Auftraggebers gemäß der Vorgaben zu erfolgen. Die Arbeiten finden im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam statt. Auftraggeber ist der Kommunale Immobilien Service der Landeshauptstadt Potsdam. Es handelt sich um ca. 16.500 zu kontrollierende Bäume auf ca.140 Grundstücken (Anlage A) des Kommunalen Immobilen Service, Bereich KIS Bei den
Grundstücken handelt es sich um Feuerwehreinrichtungen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportanlagen, Verwaltungsgelände, Kultureinrichtungen, Schulen, Kleingärten, Garagenkomplexe und unbebaute Flächen. Informationen über den möglichen Zugang zu den genannten Grundstücken werden vom Auftraggeber geliefert. Die
Organisation der Zugänglichkeit übernimmt der AN. Es handelt sich um einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht.
- 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)
- 50 % 20-70 Jahre (Reifephase)
- 20 % über 70 Jahre (Alterungsphase)
Der Auftrag verlängert sich selbstständig bis zum 31.12.2026, falls keine schriftliche Kündigung durch den AG bis zum 30.11.2024 erfolgt.
Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
Bei gleicher Wertung zweier Angebote entscheidet das Los. Die Auslosung wird durch Mitarbeitende der Submissionsstelle unter den Grundsätzen der Gleichbehandlung durchgeführt.
Die Wertung erfolgt jeweils pro Los.
FIS Bäume
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Die beauftragten Arbeiten gelten für die Jahre 2023 und 2024 und optional für die Jahre 2025 und 2026. Für jedes Jahr hat
eine einmalige Regelkontrolle der Bäume des Auftraggebers gemäß der Vorgaben zu erfolgen. Die Arbeiten finden im
gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam statt. Auftraggeber ist der Kommunale Immobilien Service der
Landeshauptstadt Potsdam.
Es handelt sich um ca. 15.000 Bäumen auf ca. 350 Grundstücken (Anlage B) des Bereich FIS . Bei den
Grundstücken handelt es sich um Feuerwehreinrichtungen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportanlagen,
Verwaltungsgelände, Kultureinrichtungen, Schulen, Kleingärten, Garagenkomplexe und unbebaute Flächen.
Informationen über den möglichen Zugang zu den genannten Grundstücken werden vom Auftraggeber geliefert. Die
Organisation der Zugänglichkeit übernimmt der AN.
Es handelt sich um einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht.
- 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)
- 50 % 20-70 Jahre (Reifephase)
- 20 % über 70 Jahre (Alterungsphase)
Der Auftrag verlängert sich selbstständig bis zum 31.12.2026, falls keine schriftliche Kündigung durch den AG bis zum 30.11.2024 erfolgt.
Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
Bei gleicher Wertung zweier Angebote entscheidet das Los. Die Auslosung wird durch Mitarbeitende der Submissionsstelle unter den Grundsätzen der Gleichbehandlung durchgeführt.
Die Wertung erfolgt jeweils pro Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
1. Eignungsnachweis in Form einer Liste mit mindestens 3 unternehmensbezogene(n) geeigneten Referenz(en) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier, dass jede Referenz die Baumkontrolle für Städte, oder Gemeinden mit einem ähnlich umfangreichen Baumbestand von jeweils mindestens 13.000 Bäumen nachweist.
Zudem sind folgende Angaben für die Referenzen vorzunehmen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungzeitraum
- Beschreibung der Leistung
- Name des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontakdaten (E-Mail und Telefonnummer)
- ggf. Referenzbescheinigung sofern vorhanden
- ggf.Vorgangsnummer (sofern vorhanden)
Sofern mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten drei Referenzen zur Wertung herangezogen. Die Abgabe weiterer Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung.
2. Die Bieter haben auf Verlangen die Qualifizierung aller Mitarbeitenden anzugeben, welche die Baumbewertung durchführen. Sie ist ausschließlich von Personen durchzuführen, welche öffentlich bestellte und vereidigte Baum-/Gehölzsachverständige sind, oder über einen der folgenden Abschlüsse verfügen: 1. Studium der Arboristik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Baumkontrolle und Baumbewertung, 2. Zertifizierter Baumkontrolleur (FLL bzw. VTA oder gleichwertig) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Baumkontrolle und Baumbewertung. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers zu erbringen (bspw. Zeugnisse, ggf. Beurteilungen oder ähnliches - Kopien genügen).
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU).
(2) ggf. Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU).
(3) ggf. Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) nebst Verpflichtungserklärung
(4) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU)
(5) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
(6) Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12).
(7) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU).
(8) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(9) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
2. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
3. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
4. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6CF0
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.