Verwertung von Störstoffen aus der Sperrmüllsortierung Referenznummer der Bekanntmachung: VST-23-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hüttenstraße 1c
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 357446770
Fax: +49 35744677201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarze-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Störstoffen aus der Sperrmüllsortierung
Transport und Verwertung von Störstoffen aus der Sperrmüllsortierung des Bio-Energie-Zentrums Freienhufen
Bio-Energie-Zentrum Freienhufen Bergmannstraße 44 01983 Großräschen
Leistungsgegenstand ist der Transport und die Verwertung der grobstückigen Abfälle aus der Sperrmüllsortierung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Freienhufen
Leistungsumfang: 2.700 bis 3.300 Mg/Jahr
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern, wobei die Verlängerungsoption jeweils durch eine bis 6 Monate vor dem Ende des Leistungszeitraums abgegebene Erklärung des Auftraggebers auszuüben ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung des Bieters zur Übersicht über den Bieter (Einzelbewerber oder Bietergemeinschaft),
- Erklärung zur Rechtsform des Bieters,
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
- ggf. Benennung Unerauftragnehemer
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
- Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf eine andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 6 Monate)
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft
- Referenzen des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zu vergebenden Leistungen;
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation für die angebotene Leistung;
- Datenerhebung zur vorgesehenen Anlage zur Verwertung der Störstoffe aus der Sperrmüllsortierung;
- Verwertungskonzept
- Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund:
- Anzeige über die Tätigkeit Befördern gem. § 53 Abs. 1 KrWG oder stattdessen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG oder eine bereits bestehende Transportgenehmigung (§ 72 Abs. 5 und 6 KrWG):
- Erlaubnis nach § 3 GüKG
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG;
- ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y956L5M
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017, BGBl. I S. 626) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[ ... ]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652