Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark - hier: JobAktiv Geschäftsstelle Prenzlau Referenznummer der Bekanntmachung: 521-EU-1-23-5-VgV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Uckermark, Rechtsamt
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 03984-703099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH1692U/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH1692U
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark - hier: JobAktiv Geschäftsstelle Prenzlau

Referenznummer der Bekanntmachung: 521-EU-1-23-5-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312510 Berufliche Wiedereingliederung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung eines modularen Angebots zur Unterstützung der bildungs- oder arbeitsmarktorientierten Eingliederung.

Es werden folgende Leistungselemente ausgeführt:

- Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III),

- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III),

- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).

Mit diesem Angebot verfolgt das Jobcenter Uckermark das Ziel erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Rechtskreises SGB II aktiv und nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312510 Berufliche Wiedereingliederung
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

Das Angebot ist am Geschäftsstellenstandort Prenzlau des Jobcenters Uckermark durchzuführen., 17291 Prenzlau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den Geschäftsstellenbereich Prenzlau sind insgesamt 15 Teilnehmerplätze vorzuhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Teilnehmerakquise / Gewichtung: 25%
Qualitätskriterium - Name: Durchführung der Aktivierungsmodule / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: psychologische Begleitung / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Eingliederungsstrategie und Nachhaltigkeit / Gewichtung: 25%
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz und Umsetzungsmodell / Gewichtung: 20%
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei einer erfolgreichen Durchführung des Angebots ist eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.12.2027 endet.

Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.09.) oder der Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.06.) erklärt, von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Im Bedarfsfall ist eine Aufstockung um 5 weitere Teilnehmerplätze vorgesehen, so dass sich hieraus eine Maximalbesetzung des Angebots mit insgesamt 20 Teilnehmern ergibt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,

- Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Gewerbezentralregister-Auszuges und zur Abfrage des Wettbewerbsregisters,

- fachbereichsbezogener Nachweis als zugelassener Träger, z.B. Nachweis Trägerzulassung nach § 176 SGB III i.V.m. § 443 Abs. 3 S. 3 SGB III

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Eigenerklärung Bezug zu Russland,

- Einreichen Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung,

- siehe Auftragsunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/09/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1692U

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2023

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