Essensversorgung KITA 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: GAM-EV-KITA-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zossener Str. 21c
Ort: Am Mellensee OT Klausdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15838
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Berkholz
E-Mail:
Telefon: +49 33703959-12
Fax: +49 33703959-69
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-am-mellensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essensversorgung KITA 2023
Herstellung und Lieferung (keine Ausgabe) des Frühstücks/Vesper sowie der Mittagsverpflegung für mehrere Kindertagesstätten
Gemeinde Am Mellensee Zossener Str. 21c 15838 Am Mellensee OT Klausdorf, Kita Mäusetreff Horstweg 9 15838 Am Mellensee, Kita Storchennest Lücke 1 15838 Am Mellensee, Kita Wirbelwind Puschkinstraße 6 15838 Am Mellensee, Kita Abenteuerland Baruther Straße 2 15838 Am Mellensee
Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung, des Frühstücks sowie der Vesper für die betreuten Kinder.
Die Ausgabe wird durch die jeweilige Kita übernommen.
Es gilt das Brandenburgische Vergabegesetz
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht der Auftragswertschätzung. Eine Veröffentlichung ist nicht verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Oberlandstraße 13 - 14
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Der unter V.2.4) mitgeteilte Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlich beauftragten Wert. Dieser wird nicht veröffentlicht.
Begründung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHK69VU
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de#accordion-tab-bb1c605270de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.