Stromausschreibung der Stadtservice Oranienburg GmbH für die Jahre 2025 und 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: André-Pican-Straße 42
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oranienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Postanschrift: Zeißstraße 72
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vea.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung der Stadtservice Oranienburg GmbH für die Jahre 2025 und 2026
Stromlieferung inkl. Netznutzung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026
Stadtservice Oranienburg GmbH
André-Pican-Straße 42
16515 Oranienburg
Lieferung von elektrischer Energie inkl. Netznutzun für die Lieferjahre 2025 und 2026 mit einem Gesamtvolumen von 4.000 MWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage A1 - Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot
- Formular 4.1 EU - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
- Anlage A3- Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
- Formular 4.2 EU- Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung
- Formular 4.3 EU - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- Formular 4.4 EU- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formular 5.3 EU - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
- Formular 5.4 EU - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG
- Sonderformular - Eigenerklärung Russland Embargo
- Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Akten-zeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
- Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
- Formular 4.1 EU - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
- Formular 4.2 EU- Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung
- Formular 4.3 EU - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- Formular 4.4 EU- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formular 5.3 EU - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
- Formular 5.4 EU - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG
- Sonderformular - Eigenerklärung Russland Embargo
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
- Anlage A3- Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
- Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
- Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Akten-zeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
- Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).