Los-16 - Mobiliar für Neubau Kitagebäude "Traumhaus" in Rüdnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 08/23(1)-19-Mö
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 1
Ort: Biesenthal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SB Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 3337-459964
Fax: +49 3337-459946
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-biesenthal-barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los-16 - Mobiliar für Neubau Kitagebäude "Traumhaus" in Rüdnitz
Die Gemeinde Rüdnitz, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, realisiert das folgende Bauvorhaben:
== Neubau Kitagebäude "Traumhaus" ==
für die Schaffung von weiteren Kitaplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 8b in 16321 Rüdnitz.
Folgende Leistungen zu diesem Vorhaben werden im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben:
== Los-16 - Mobiliar ==
*Es handelt sich um die beweglichen Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände für die Kita.
*Die Ausführung der Leistung (Anlieferung) soll Mitte Mai 2024 erfolgen.
*Ziel ist die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme im 2. Quartal 2024.
*Das Vorhaben erhält eine Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets.
Weitere Informationen und alle Details entnehmen Sie bitte dem LV und den Vergabeunterlagen.
Kita "Traumhaus" Bahnhofstraße 8b 16321 Rüdnitz
Möblierung für Neubau Kitagebäude "Traumhaus" in Rüdnitz
Es sind u.a. folgende Räume mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen auszustatten (Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weitere Details s. LV):
*Personal- und Büroräume
*Wirtschafts- und Lagerräume
*Cafeteria
*Foyer
*Garderoben
*Gruppenräume
*Ruhe-/Schlafräume
*Das Vorhaben erhält eine Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets.
*Hinweis zu den Ausführungsfristen/Bauzeitenplan: Den Vergabeunterlagen liegt der Bauzeitenplan mit Stand vom 19.07.2023 bei. Das ausgeschriebene Los ist der lfd. Nr. 19 "Möblierung" zugeordnet. Aufgrund der gegenwärtigen Situation können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124 LD) vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124 LD) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Bitte prüfen Sie, ob die im Verzeichnis hinterlegten Unterlagen den im Rahmen dieser Ausschreibung gestellten Anforderungen entsprechen (insbesondere bzgl. Referenzen). Fehlende oder unzulängliche Unterlagen sind vom Bieter gesondert vor- bzw. beilzulegen und/oder zu ergänzen.
Der Einsatz von Nachunternehmen/Verleihern ist anzugeben (siehe Formulare in den Vergabeunterlagen). Auf gesondertes Verlangen ist die Eignung auch für diese nachzuweisen (Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen).
Folgende weitere Unterlagen und Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
**************************************************************************************************************
*Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU)
*Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG (Formulare 5.3 EU)
*Nachweis o. Eigenerklärung über gültige Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen
*Sonderformular Russland-Embargo "Eigenerklärung Sanktionen" (Hinweis: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bitte reichen Sie das Formblatt "Eigenerklärung Sanktionen" mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ein, um zu bestätigen, dass ein entsprechender Bezug zu Russland nicht besteht.)
*Nachweis einer aussagekräftigen und nachprüfbaren Referenz über ähnliche oder vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre (2020, 2021 oder 2022). Das Referenzprojekt kann abgeschlossen oder laufend sein. Anzugeben sind: Art der ausgeführten Leistung (kurze Beschreibung/Zusammenfassung), Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine vollwertige Ausstattung einer Kindertageseinrichtung mit für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen betrifft. Bitte nutzen Sie das beiliegenden Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" für Ihre Angaben.
wie zuvor, siehe III.1.1) "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
wie zuvor, siehe III.1.1) "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Biesenthal-Barnim
Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal
Büro der Vergabestelle im 3. OG
Die Angebotsöffnung erfolgt durch 2 Vertreter des Auftraggebers.
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
*Das Vorhaben erhält eine Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets.
*Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarkplatzes erteilt.
*Ein in Textform elektronisch übermitteltes Angebot muss den Bieter/ das Unternehmen erkennen lassen. Elektronische Angebote müssen über den Vergabemarktplatz eingereicht werden. Die Angebotsabgabe über den Kommunikationsbereich des VMP oder per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
*Fügen Sie bitte ausschließlich die in den Vergabeunterlagen abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen bei. Sie unterstützen damit einen effizienten Ablauf des Verfahrens. Fügen Sie bitte insbesondere keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen (AGB) bei, diese werden nicht Vertragsbestandteil.
*Eine Registrierung im Vergabemarktplatz Brandenburg stellt sicher, dass Bewerber/Bieter über Änderungen bzgl. Vergabeunterlagen, Fristen sowie sämtliche Kommunikation im Verfahren unverzüglich informiert werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung über Änderungen und sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt in diesem Fall die Pflicht zur Informationsbeschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHJ69G0
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer Informationsfrist von 15 Kalendertagen erfolgen, bei elektronischer Übermittlung verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).