Rahmenvertrag zur Lieferung von medizischem Verbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-3701-264-23

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR69C8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR69C8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Lieferung von medizischem Verbrauchsmaterial

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-3701-264-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Landeshauptstadt Potsdam ist gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) Träger des Rettungsdienstes. Die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung wird über 3 Rettungswachen des Fachbereichs Feuerwehr sichergestellt. Der betreuungspflichtige Krankentransport erfolgt durch einen beauftragten sonstigen Leistungserbringer, dessen Versorgung mit medizinischen Verbrauchsmaterialien ebenfalls durch den Fachbereich Feuerwehr erfolgt. An diesen Rettungswachen sind seit 2017 insgesamt 8 Rettungswagen, 3 Notarzteinsatzfahrzeuge und 2 Krankentransportwagen stationiert. Der Fachbereich Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (Je Los) zur Lieferung von medizinischen Verbrauchsmaterialien für den Rettungsdienst öffentlich aus. Die Anforderungen ergeben sich aus den beiliegenden Leistungsverzeichnissen und den nachfolgenden Beschreibungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Medizinprodukte

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Potsdam,Fachbereich Feuerwehr (Hauptfeuerwache Holzmarktstraße 6 14467 Potsdam, Feuer- und Rettungswache Babelsberg Fritz-Zubeil-Str. 96 14482 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Titel 1 Beatmungszubehör,

Titel 2 Intubation,

Titel 3 Infusion Spritzen und Zubehör,

Titel 4 Kanülen und Zubehör,

Titel 5 Elektroden und Absaugzubehör,

Titel 6 Verbandmaterial,

Titel 7 Patiententransport,

Titel 8 Diagnosewerkzeuge und Zubehör,

Titel 9 Einsatzdokumentation,

Titel 10 Notfalltaschen und -Rucksäcke,

Titel 11 Fixierungsmaterial,

Titel 12 Geräte Instrumente und Zubehör,

Titel 13 Sauerstoff und Zubehör,

Titel 14 Verschiedenes und Zubehör

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

Der Vertrag beginnt am 01.02.2024 und läuft maximal bis zum 31.01.2027, ohne dass er einer Kündigung bedarf.

Das Gesamtvolumen der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen beläuft sich nach Schätzung des Auftraggebers (Landeshauptstadt Potsdam) auf das im Leistungsverzeichnis angegebene Volumen und wird begrenzt durch den im Preisblatt ausgewiesenen Etat. Bei Erreichen des maximalen Auftragsvolumens (Etat im Preisblatt) endet der Vertrag ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit automatisch.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Desinfektion und Reinigung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Potsdam,Fachbereich Feuerwehr (Hauptfeuerwache Holzmarktstraße 6 14467 Potsdam, Feuer- und Rettungswache Babelsberg Fritz-Zubeil-Str. 96 14482 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Titel 1 Medizinische Ausrüstung, Desinfektion und Reinigungsausrüstung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

Der Vertrag beginnt am 01.02.2024 und läuft maximal bis zum 31.01.2027, ohne dass er einer Kündigung bedarf.

Das Gesamtvolumen der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen beläuft sich nach Schätzung des Auftraggebers (Landeshauptstadt Potsdam) auf das im Leistungsverzeichnis angegebene Volumen und wird begrenzt durch den im Preisblatt ausgewie-senen Etat. Bei Erreichen des maximalen Auftragsvolumens (Etat im Preisblatt) endet der Vertrag ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit automatisch.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapitel soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formular 4.5)

(2) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Bereitstellung eines webbasierten Onlinebestellsystems inkl. des Abrufes von Lieferscheinen und Rechnungen, ohne eine Softwareinstallation beim Auftraggeber. Das Onlinebestellsystem soll die Möglichkeit bieten, monatliche und jährliche Verbrauchsstatistiken mit Mengen- und Preisangaben zu generieren und diese per Dateiformat word oder Excel zu exportieren (Formblatt Eigenerklärung Nachweis Onlinebestellportal).

(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2)

(3) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt war).

(4) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) und Eignungsnachweise des Nachunternehmers beizulegen (sofern einschlägig und das Nachunternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)

(2) Allgemeine Bewerbungsbedingungen

(3) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)

(4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)

(5) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B

(6) Besondere Vertragsbedingungen

(7) ggf., nur wenn dazu vom AG aufgefordert, Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/09/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/09/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

08/2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über

Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.

(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.

(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.

(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

(5) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.

(6) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR69C8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit es Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023

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