Betriebsführungsleistungen und Dienstleistungen für den Betrieb des Stromverteilnetzes Rathenow Referenznummer der Bekanntmachung: 03781-23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Gehrmann-Straße 42
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenower-waermeversorgung.de/
Postanschrift: Magazinstr. 15-16
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Sascha Michaels
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beckerbuettnerheld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführungsleistungen und Dienstleistungen für den Betrieb des Stromverteilnetzes Rathenow
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind der Abschluss über technischen Betriebsführungsvertrages (Los 1) sowie eines Vertrages über technische Dienstleistungen der Elektroninstallation (Los 2) für den Fall der Übernahme des Stromnetzes in Rathenow durch den Auftraggeber.
Durchführung von Betriebsführungsleistungen, technischen Dienstleistungen für den Betrieb eines Stromverteilnetzes (Los 1)
Rathenow
Die Rathenower Wärmeversorgung GmbH ist Bewerberin im Konzessionsverfahren der Stadt Rathenow gem. § 46 Abs. 2 und 3 EnWG für das Stromverteilnetz in Rathenow. Da sie selbst bislang noch nicht Stromnetzbetreiber ist, möchte sie sich für die Durchführung des Stromnetzbetriebes für den Fall des Erfolgs im Konzessionsverfahren der Stadt Rathenow zweier Dienstleister bedienen, zum einen für die Durchführung von technischen Betriebsführungsleistungen für den Betrieb des Stromnetzes als solchen (Einzelheiten in den Vergabeunterlagen), zum anderen für technische Dienstleistungen der Elektroinstallation, Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung ("letzte Meile") durch ein Elektroinstallationsunternehmen (Einzelheiten in den Vergabeunterlagen).
Das Los 1 betrifft die Durchführung von technischen Betriebsführungsleistungen für den Betrieb des Stromnetzes
Die Stadt Rathenow hat 24.949 Einwohner (Stand 08.01.2021). Die versorgte Fläche des Netzes beträgt 16 km2, die Gesamtfläche 113 km2.
Qualität und Umfang der Referenzen: 70 %
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 30 %
Nach den Vertragsbedingungen soll der Auftraggeber das Recht haben, den Vertrag im Ganzen oder einzelne Tätigkeitsmodule zum Ablauf des 5., 10. und ab dann zum Ablauf eines jeden weiteren Jahres der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer jeweiligen Frist von mindestens 12 Monaten schriftlich zu kündigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Vergabeunterlagen, die Angabe zu dem Stromverteilnetz in Rathenow sowie der Verfahrensbrief der Stadt Rathenow im Konzessionsverfahren nur gegen Abgabe einer Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt werden kann (siehe oben unter I.3).
Elektroinstallationsarbeiten für ein Stromverteilnetz (Los 2)
Rathenow
Die Rathenower Wärmeversorgung GmbH ist Bewerberin im Konzessionsverfahren der Stadt Rathenow gem. § 46 Abs. 2 und 3 EnWG für das Stromverteilnetz in Rathenow. Da sie selbst bislang noch nicht Stromnetzbetreiber ist, möchte sie sich für die Durchführung des Stromnetzbetriebes für den Fall des Erfolgs im Konzessionsverfahren der Stadt Rathenow zweier Dienstleister bedienen, zum einen für die Durchführung von technischen Betriebsführungsleistungen für den Betrieb des Stromnetzes als solchen (Einzelheiten in den Vergabeunterlagen), zum anderen für technische Dienstleistungen der Elektroinstallation.
Das Los 2 (Technische Dienstleistungen) betrifft Leistungen der Elektroinstallation, Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung und Bereitschaftsdienst, Durchführung von Baumaßnahmen, Messstellenbetrieb durch ein Elektroinstallationsunternehmen.
Die Stadt Rathenow hat 24.949 Einwohner (Stand 08.01.2021). Die versorgte Fläche des Netzes beträgt 16 km2, die Gesamtfläche 113 km2.
Qualität und Umfang der Referenzen: 70 %
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 30 %
Nach den Vertragsbedingungen soll der Auftraggeber das Recht haben, den Vertrag im Ganzen oder einzelne Tätigkeitsmodule zum Ablauf des 5., 10. und ab dann zum Ablauf eines jeden weiteren Jahres der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer jeweiligen Frist von mindestens 12 Monaten schriftlich zu kündigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Vergabeunterlagen, die Angabe zu dem Stromverteilnetz in Rathenow sowie der Verfahrensbrief der Stadt Rathenow im Konzessionsverfahren nur gegen Abgabe einer Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt werden kann (siehe oben unter I.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 und Los 2:
- Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, nicht älter als 3 Monate am Ende der Teilnahmefrist
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular bei den Vergabeunterlagen im Vergabeportal)
- Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung abzugeben
- Eigenerklärung, dass der Bewerber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen nicht selbst Bewerber im Verfahren um die Vergabe der Stromkonzession in Rathenow ist (Formular bei den Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung nach der Sanktionsverordnung (5. Sanktionspaket gegen Russland) (Formular bei den Vergabeunterlagen)
An dem Verfahren können nur solche Unternehmen teilnehmen, die nicht selbst Bewerber im Konzessionsverfahren für das Stromnetz der Stadt Rathenow sind, weil ansonsten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht würden sowie die Gefahr eines Ausschlusses der beiden Bewerber aus dem Konzessionsverfahren wegen der Kenntnis wesentlicher Teile des Angebots eines Bewerbers drohte.
Für Los 1 und Los 2:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Ausweis des Umsatzes im Bereich der mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten.
- Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung abzugeben
- Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
*** Für Los 1 ***
- Genehmigung des Netzbetriebs nach § 4 EnWG (falls eigenes Netz vorhanden)
- Erklärung über die Befähigung für die Durchführung von Wartungs- und Montagearbeiten im 0,4-kV-Netz und für die Reinigungsarbeiten in 10-kV-Mittelspannungsanlagen
- Nachweis einer aktuellen TSM-Zertifizierung VDE-AR-N-4001 (S 1000) für Stromnetzbetriebsführung oder eine vergleichbare Bescheinigung eines Mitgliedstaates des EWR oder der Nachweis des Vorhandenseins eines innerbetrieblichen Regelwerkes
- Qualifikationsnachweis für Führungskräfte gemäß VDE-AR-N-4001 (S 1000) oder einer gleichwertigen Norm.
- Nachweis der Zertifizierung des Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS)
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015
- Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001:2018
- Referenzen im Bereich vergleichbarer Leistungen (technische Betriebsführung für Stromnetze oder Betrieb eigener Stromnetze > 20.000 Einwohner) (Mindestanzahl 1)
> Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen:
* Ort der Leistungserbringung
* Angabe des Zeitraums in dem die Leistungen erbracht wurden
* Umfang der Tätigkeit und grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben
* Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers, sofern zutreffend
* Übersicht über vorhandenes und zum Einsatz im gegenständlichen Netzgebiet in Betracht kommendes Personal (Anzahl und Qualifikation)
-Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
*** Für Los 2 ***
- Nachweis des Vorhandenseins eines innerbetrieblichen Regelwerkes
- Referenzen im Bereich vergleichbarer Leistungen (Dienstleistung der Elektroinstallation) für Stromnetze > 20.000 Einwohner (Mindestanzahl 1)
> Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen:
* Angabe des Zeitraums in dem die Leistungen erbracht wurden
* Umfang der Tätigkeit
* grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben
* Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers, sofern zutreffend
* Übersicht über vorhandenes und zum Einsatz im gegenständlichen Netzgebiet in Betracht kommendes Personal (Anzahl und Qualifikation)
-Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Es wird keine besondere Rechtsform verlangt, sofern im Auftragsfall die gesamtschuldnerische Haftung als vereinbart gilt und ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren benannt wird.
Der Vertrag wird nur unter der aufschiebenden Bedingungen geschlossen, dass die Rathenower Wärmeversorgung GmbH im Konzessionsverfahren Strom der Stadt Rathenow obsiegt und mit ihr ein Konzessionsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG geschlossen wird und das Netz übernommen wird (Einzelheiten im Vertragsentwurf).
Verlangt wird ferner der Abschluss der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ68SF
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.