Sanitär, Heizung, Kälteversorgung, ZES - Neubau Skulpturendepot Referenznummer der Bekanntmachung: 2231146
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3319694-0
Fax: +49 3319694-373
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär, Heizung, Kälteversorgung, ZES - Neubau Skulpturendepot
Sanitär, Heizung, Kälteversorgung
ZES, Zentraldepot Skulpturen Friedrich-Engels-Str. 78/79 14473 Potsdam
Fernwärmestation mit Plattenwärmtauscher, 45kW, 1 Stück
Rohrleitungen aus schwarzem Stahlrohr, diverse Durchmesser, 1.500 m
Rohrleitungen aus C-Stahl, diverse Durchmesser, 900 m
Heizungsumwälzpumpe, 3 Stück
Mineralwolle Wärmedämmung mit Alu-Grobkorn-Folie Rohr, 800 m
Profilierte Plattenheizkörper, diverse Größen, 19 Stück
Profil-Kompaktheizkörper, H x L x T, 900 x 2000 x 150 mm, 1 Stück
Line-Heizkörper, H x L x T, 2400 x 700 x 100 mm, 2 Stück
Line-Heizkörper, H x L x T, 2400 x 800 x 100 mm, 3 Stück
Konvektor als Überflurkonvektor, KV 44, 1 Stück
Luftgekühlter Flüssigkeitskühler 12 kW, 1 Stück
Edelstahlrohr für Wasser-Glykol-Kälteinstallation, diverse Durchmesser, 550 m
Kondensations-Wand-Luftentfeuchtungsgeräte, 12 Stück
4-Leiter-Fan Coil Wand Konvektor, 2 Stück
2-Leiter-Fan Coil zum Kühlen, 1 Stück
Kältedämmung für Rohrleitung mit diversen Durchmessern, 600 m
Brandschutzdurchführungen R-90, Wand und Decke, 40 Stück
SML-Rohr, 50 m
Edelstahlrohr für Trinkwasserinstallation, 130 m
Tauwasser-Kältedämmung, 130 m
Behindertengerechter Waschtisch, unterfahrbar, 1 Stück
Behindertengerechtes Tiefspül-WC, 1 Stück
Elektrischer Durchlauferhitzer 11kW
Pulverfeuerlöscher 6kg, 5 Stück
Schaumlöscher 9 l, 3 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU,
6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Bitte beachten Sie, es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung einer Bauleistung. Die Teilnahme von Bietern am Öffnungstermin ist nach VOB/A § 14 EU nicht mehr vorgesehen. Den Bietern werden die Informationen nach VOB/A § 14 EU (3) unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDY1MXH7DAK
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3319694-373
Internet-Adresse: https://spsg.de