Los 3 dezentrale Ensorgung Hohenseefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Chausseestraße 12a
Ort: Niederer-Fläming, OT Hohenseefeld
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 33744-60233
Fax: +49 33744-70777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wazv-hohenseefeld.de
Postanschrift: Großmachnower Straße 2
Ort: Rangsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 33708-76418
Fax: +49 33708-76417
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://blog.filipov-hiekel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3 dezentrale Ensorgung Hohenseefeld
Dezentrale Entsorgung
von Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Wasser- und Abwasserzweckverband Hohenseefeld Chausseestraße 12a 14913 Niederer-Fläming, OT Hohenseefeld 1. Bärwalde
2. Gräfendorf
3. Kossin
4. Meinsdorf
5. Heinsdorf
6. Rinow
7. Weißen
8. Wiepersdorf
Dezentral entsorgte Einwohner 578 E
Anzahl Grundstücke 235 Stück
davon mit Sammelgruben 233 Stück
davon mit Kleinkläranlagen 24 Stück
Anzahl Grundstücke mit Stutzen 80 Stück
Die jahresdurchschnittliche
entsorgte Menge beträgt 8.500 m3/Jahr,
davon Fäkalschlamm rund 20 m3/Jahr.
Zweimal zwei Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
* Eigenerklärung
* Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umweltbasishaftversicherung
* Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) oder gleichwertiger Qualifikation
* Gewerbeerlaubnis zur Abfallbeseitigung, Einsammeln od. Beförderung: nach § 53 KrW-/AbfG,
* Erlaubnis oder Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz § 3 (GüKG),
* Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) oder gleichwertiger Qualifikation
* Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) oder gleichwertiger Qualifikation
* Gewerbeerlaubnis zur Abfallbeseitigung, Einsammeln od. Beförderung: nach § 53 KrW-/AbfG
*Auflistung der für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorhandenen / vorgesehen Technischen Ausstattung (Fahrzeuge), Kapazität, Alter des Fuhrparks.
*Auflistung der für die Ausführung der Leistung vorhandenen Hardware, Software und Kommunikationstechnik.
* Auflistung der Anzahl Arbeitskräfte, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügbar sind und Benennung der verantwortlichen Person.
Die Entsorgungsfahrzeuge müssen folgende Mindest-Voraussetzungen erfüllen:
- 1 Stück Anschlussstutzen,
- Förderung erforderlich, Saugen, Druckeinleitung und freier Auslauf,
- Mengenmessung am Fahrzeug (Genauigkeit: 0,5 m3),
- den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Anforderungen der StVZO entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
2 Mitarbeiter der Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2027
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
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Die Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen in Papierform ist kostenpflichtig. Zahlungsweise: Banküberweisung
Höhe der Kosten [Betrag gelöscht] EUR
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang. Die Kosten werden nicht erstattet.
Empfänger Kopierservice Filipov,
Verwendungszweck P-2023-06
IBAN DE24 1605 0000 3637 0204 58, BIC WELADED1PMB
Geldinstitut MBS Potsdam.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD4Y1HPEMTQ3
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.