Lieferung von Erdgas
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenberg Haus G 255
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ (GFZ) und der Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks Albert Einstein (NuGem) ab 01.01.2024.
Potsdam
Der Jahresverbrauch betrug im Jahre 2022 insgesamt ca. 6,1 Mio. kWh. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) und der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Ein Ziel des Vergabeverfahrens ist es, die Vollversorgung zu vereinbaren. Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2023 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2024 vergeben werden. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens können Möglichkeiten der Vertragsgestaltung verhandelt werden. Die Auftraggeber möchten einen Beitrag zur Minderung des CO2-Treibhausgases leisten. Daher hat der Lieferant zusätzlich CO2-Emissionsminderungszertifikate (Investitionen in Klimaschutzprojekte) nach „Gold Standard“ einzukaufen. Auch dieser Punkt ist verhandelbar.
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung (gemäß der Punkte III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieserBekanntmachung) mit dem Angebot -das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“:
— oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Der Nachweis kann stattdessen auch durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch dieIndustrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinneder europäischen Zertifizierungsstandards erbracht werden.
— Eintrag im Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbares Dokument des Herkunftslandes.
- Erklärung Russlandembargo
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform zuregistrieren. Damit werden Sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu auftretendenBieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungenselbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Bieterfragen können bis zum 04.08.2020 ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gestellt werden.
Wir empfehlen dringend, das Angebot bereits mindestens 48 Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist vollständigeinzureichen, um bei etwaigen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit der eigenen IT odermit dem Support der Vergabeplattform zu lösen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.bund.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14743
Land: Deutschland
E-Mail: