Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/55
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Steintor 4
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Haus 2, Zimmer 003
E-Mail:
Telefon: +49 3984-75331/75332
Fax: +49 3984-75393
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024
Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen in der Zeit von 01.01.2024 bis 31.12.2027 in Prenzlau und in den Ortsteilen Alexanderhof und Schönwerder. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Wegen, die Grabbereitung für die Erd- und Urnenbestattungen, die Abfallentsorgung und den Winterdienst. Weiter umfassen die Arbeiten die Pflege von Ehrengrabstellen auf den o.g. städtischen Friedhöfen.
Städtischer Friedhof Prenzlau Friedhofstraße 38 17291 Prenzlau, weitere Friedhöfe im Gemeindegebiet in der Kleinen Heide (Waldruhestätte), in den Ortsteilen Alexanderhof und Schönwerder.
Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen im Prenzlauer Stadtgebiet und in den Ortsteilen Alexanderhof und Schönwerder. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen (61.533 m² Rasenflächen, 3.034 m² Langgraswiesen, 928 m Koniferenhecken, Laubhecken 495 m) und Wegen (400 m befestigt, 2.880 m unbefestigt), die Grabbereitung, die Abfallentsorgung und den Winterdienst sowie die Pflege von Ehrengrabfeldern (41 Stück).
Die Vertragsdauer beträgt vier Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um zwei Jahre (bis 31.12.2029). Das Optionsrecht liegt bei der Stadt Prenzlau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" Eigenerklärungen folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zur gewerberechtlichen Anmeldung und zum Eintrag in ein Berufs- bzw. Handelsregister, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
2. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. zu Maßnahmen gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung.
3. zur regelmäßigen Entrichtung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Mit dem Angebot sind die Gewerbeanmeldung, ein aktueller Registerauszug (Berufs- oder Handelsregister) bzw. Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung, eine Bescheinigung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. vergleichbar und Bescheinigungen über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaften vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zum Bruttogesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, davon Umsatz vergleichbare Leistung
2. Abschluss und Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe - Personenschäden 5 Mio. EUR und Sach- u./o. Vermögensschäden 3 Mio. EUR je Schadensfall bzw. Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Mit dem Angebot ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen bzw. vergleichbare Bescheinigung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Abgaben vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Zahl der Mitarbeiter gesamt, davon für Leitung und Aufsicht
2. zur zuverlässigen Erbringung von vergleichbaren Leistungen im landschaftspflegerischen Bereich (z. B. in öffentlichen Gärten, Parks oder Friedhöfen) Angabe von drei vergleichbaren Referenzen mit Angabe von Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme und öffentlichem/privatem Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Eigenerklärungen bzw. Unterlagen einzureichen:
- Kurze Unternehmensdarstellung,
- Angaben zur Betriebsausstattung (technische Ausstattung der Maschinen und Geräte zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen)
- Angabe der technischen Fachkräfte und Nachweis der beruflichen Qualifikation des Hauptverantwortlichen für die ausgeschriebene Leistung (Ausbildung im Garten- oder Landschaftsbau oder vergleichbar)
- konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Leistungen
Eigenerklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache
Die Referenzen müssen für den Auftraggeber überprüfbar sein.
Bestandteil des Angebotes sind die Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern und die Vertragsbedingung Lohngleit- und Preisanpassungsklausel zum BbgVerG.
- Eigenerklärung Sonderformular Russland-Embargo
Die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses gelten bis zum 31.12.2024 als Festpreise. Weitere Einzelheiten dazu enthält § 10 des Entwurfes des Dienstleistungsvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt:
Stadt Prenzlau
Haus 2, Zimmer 100
Am Steintor 4
17291 Prenzlau
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik Sonstiges eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes bereitgestellt.
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt auf dem Vergabemarktplatz ebenfalls unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt.
Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 06.09.2023 direkt über den Vergabemarktplatz zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A69NT
Postanschrift: Heirich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1610
Fax: +49 331-866-1652
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).