Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/31
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Steintor 4
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Haus 2, Zimmer 003
E-Mail:
Telefon: +49 3984-75331/75332
Fax: +49 3984-75393
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024
Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen in Prenzlau und in den Ortsteilen Dauer, Alexanderhof und Schönwerder. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Wegen, die Grabbereitung für die Erd- und Urnenbestattungen, die Abfallentsorgung und den Winterdienst. Weiter umfassen die Arbeiten die Pflege von Ehrengrabstellen und Soldatengräbern auf den o.g. städtischen Friedhöfen, das Sowjetische Ehrenmal im Stadtpark sowie die Soldatengräber in Ellingen und auf dem Friedhof Seelübbe.
Städtischer Friedhof Prenzlau Friedhofstraße 38 17291 Prenzlau, weitere Friedhöfe/Trauerhallen/Soldatengräber im Gemeindegebiet in der Kleinen Heide, im Stadtpark, in den Ortsteilen bzw. Gemeindeteilen Alexanderhof, Schönwerder, Dauer, Güstow, Seelübbe und Ellingen.
Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen im Prenzlauer Stadtgebiet und in den Ortsteilen Alexanderhof und Schönwerder sowie der Trauerhallen auf den Friedhöfen der Ortsteile Dauer, Schönwerder und Güstow. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen (61.533 m² Rasenflächen, 3.034 m² Langgraswiesen, 928 m Koniferenhecken, Laubhecken 495 m) und Wegen (400 m befestigt, 2.880 m unbefestigt), Reinigungsarbeiten in den Gebäuden, die Grabbereitung, die Abfallentsorgung und den Winterdienst sowie die Pflege von Ehrengrabfeldern (41 Stück) und Soldatengräbern und vom Sowjetischen Ehrenmal (3.967,8 m²)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik Sonstiges eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes bereitgestellt.
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt auf dem Vergabemarktplatz ebenfalls unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt.
Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 07.06.2023 direkt über den Vergabemarktplatz zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A69NW
Postanschrift: Heirich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1610
Fax: +49 331-866-1652
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).