Lotsendienst Potsdam - Rahmenvereinbarung Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt für Existenzgründende in der Vorgründungsphase in der Landeshauptstadt Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-402-204-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lotsendienst Potsdam - Rahmenvereinbarung Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt für Existenzgründende in der Vorgründungsphase in der Landeshauptstadt Potsdam
Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Investoren und Existenzgründende in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Betreuung und Beratung ansässiger Unternehmen zählt ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung von Existenzgründungen. Wir engagieren uns für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, betreiben aktives Standortmarketing und vernetzen Akteure untereinander. Die strategische Entwicklung des Gründungsökosystems ist dabei ebenso unsere Aufgabe wie die Beratung und Unterstützung von Gründungsinteressierten u. a. über den Lotsendienst Potsdam. Als Ansprechpartner in Gründungsfragen haben wir uns entschieden, die bekannte und etablierte Marke "Lotsendienst" für unser Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt weiterhin zu verwenden. Erneut hat der Lotsendienst die Aufgabe, gründungswillige Personen in der Vorgründungsphase zu unterstützen und bis zur Gründung zu begleiten. Ebenso verfolgt er das Ziel, die Qualität und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten von Gründungen in Potsdam zu verbessern und zur Stärkung des Gründungsklimas in Brandenburg beizutragen. Hierzu suchen wir zuverlässige Dienstleister, die uns bei der Umsetzung des Projektes kompetent unterstützen
Die Maßnahme wird als "Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt" gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie "zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28.06.2022 durch Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam vom 07. März 2023 zu 100% gefördert. Vor diesem Hintergrund sind die Förderbedingungen im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen auch durch die Dienstleister zwingend zu beachten und umzusetzen. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln des europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Der Lotsendienst richtet sich an Gründungswillige mit Wohnsitz im Land Brandenburg, die eine gewerbliche oder freiberuflich selbstständige Tätigkeit insbesondere in Mittelstand, Handwerk, Handel sowie Dienstleistung ("klassische" Gründungen), einschließlich der Übernahme eines Unternehmens, im Land Brandenburg planen. Hauptzielgruppe sind erwerbslose Gründungswillige (Gründungen aus Arbeitslosigkeit) und Gründungen im Haupterwerb. Es kann sich aber auch um Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Nichtleistungsempfänger handeln. Gründungswillige dürfen nur beraten, qualifiziert und betreut werden, wenn sie nicht bereits selbstständig unternehmerisch tätig sind. Die Beratungs- und Qualifizierungsprojekte sind ausschließlich auf die Vorgründungsphase begrenzt. Im Rahmen des Projektes werden auch Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund betreut.
1.3. Projektablauf
Drei Angebote des Projekts werden von externen Dienstleistern erbracht. Diese sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
- Veranstaltungen und Workshops (LOS 1)
- Development Center (DC) (LOS 2)
- Individuelle und spezifische Beratung, Qualifizierung und Coaching
(auch "QBC", "Einzelberatung") (LOS 3)
Es gibt keine vorgeschriebene Abfolge der Angebote mehr. Die Angebote können von den Teilnehmenden einzeln oder zusammen in beliebiger Abfolge genutzt werden.
Einstiegsberatung
Im Rahmen der Einstiegsberatung durch den Projektträger mit den Interessierten erfolgt eine erste wechselseitige Vorstellung des Gründungsvorhabens und des Lotsendienstprogramms. Es werden persönliche Voraussetzungen für die Projektteilnahme geklärt, der Stand der Gründungsidee festgestellt und der individuelle Beratungsbedarf besprochen.Des Weiteren werden die zu nutzenden Angebote des Programms abgestimmt und festgelegt. Ein fester Projektablauf ist nicht mehr vorgeschrieben. Je nach Entwicklungsstand der Gründungsidee können die Teilnehmenden einzelne oder alle Angebote in beliebiger Reihenfolge nutzen.
Veranstaltungen und Workshops
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Workshops und Veranstaltungen zu einem beliebigen gründungsrelevanten Fachthema, die in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 01.11.2023) bis 31.12.2025 zu erbringen sind. Mit den geplanten Veranstaltungen und Workshops erhalten die Teilnehmenden Basisinformationen und das notwendige Rüstzeug für einen erfolgreichen Unternehmensstart. Hierzu können Grundlagenkenntnisse z.B. zu den Themen Businessplan, Steuern, Kalkulation, Marketing und Verkaufstraining, aber auch Kenntnisse zu nachhaltiger Unternehmensführung gehören. Ziel ist die Vermittlung von Grundlagen, Verschaffung eines Überblicks über den Gründungsprozess sowie eine Orientierung bei der Entwicklung eines Businessplans. Es wird vorzugsweise je Veranstaltung nur EIN gründungsrelavantes Fachthema ins Zentrum gestellt (siehe auch Leistungsbeschreibung Los 1). Alle Veranstaltungen finden in Präsenz oder online statt und sollen einfach, leicht verständlich und sehr praxisorientiert gestaltet sein. Die Veranstaltungen müssen als Tagesveranstaltungen auf mindestens 8,01 Stunden Fachinput (ohne Pause) konzipiert sein. Kürzer konzipierte Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden. Es wird nur ein Konzept mit einer Veranstaltungsidee pro Bieter zugelassen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit Abrufverfahren mit allen geeigneten Bietern abgeschlossen, deren Angebot die Mindestanforderung an die Leistungsqualität erfüllt. Diese ergibt sich aus dem Wertungskriterium der Bewertungsmatrix
Nach dem Zuschlag im Vergabeverfahren wird eine Liste der Auftragnehmer angefertigt, geordnet nach Themen. Die Liste ist Bestandteil des Vertrages. Insgesamt sind ca. 18 Veranstaltungen geplant, die jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben werden. Das Gesamtbudget für die v. g. Veranstaltungen beträgt insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto). Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Für eine Tagesveranstaltung steht ein maximaler Tagessatz von [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe wird ein Konzept mit einer Darstellung der Veranstaltung mit Ablaufplan, Methodik, Zielstellung und dem Vorschlag für EIN gründungsrelavantes Fachthema erwartet (siehe Bewertungsmatrix Los 1), wie z.B.:
- Informationsveranstaltung "Businessplan kompakt"
- Spezial-Workshop Marketing
- Social-Media-Marketing
- Rechtsformen & Steuern
- Buchhaltung
- Zeit- und Selbstmanagement
- Verkaufstraining und Kundengewinnung
- ......
Räumlichkeiten
Eine geeignete räumliche und technische Ausstattung (ohne Laptop) zur Durchführung der Veranstaltungen oder Workshops stellt der Auftraggeber bereit, ohne dass dem Auftragnehmer dafür Ausgaben entstehen.
Barrierefreiheit
Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in angemessener Form zu berücksichtigen. Beispielhafte Maßnahmen ergeben sich aus dem MERKBLATT "ZUR BEACHTUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG BEI DER PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG VON VORHABEN IM RAHMEN DES ESF+-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG" (abrufbar unter www.ilb.de). Im Veranstaltungskonzept ist anzugeben, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit durch den Bieter umgesetzt werden können. Die LHP wird mit dem Abruf der Leistung auf konkrete Bedarfe der Teilnehmenden hinweisen. Besondere Zielgruppen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung entsprechend der Anforderungen des Merkblatts zum Zuwendungsbescheid zu achten. Daher erwarten wir von dem Bieter, dass er im Konzept deutlich macht, welche besonderen Ansätze, Inhalte oder Methoden für folgende Zielgruppen zur Anwendung kommen:
- Frauen
- Menschen mit Behinderung
- Migrantinnen und Migranten
Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption von maximal einem Jahr bis zum 31.12.2026 vor.
Mit dem Angebot ist ein entsprechendes Konzept zur Leistungsqualität einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich in die nachfolgenden Kriterien aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten:
Fachliches Veranstaltungskonzept für jedes vom Bieter ausgewählte Thema mit einer Darstellung der Veranstaltung mit Ablaufplan, Methodik und Zielstellung
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4. Abrufverfahren für Workshops oder Veranstaltungen
Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt per Abruf durch den Projektleiter des Lotsendienstes. Die Zuschlagserteilung für die Dienstleister aus den Rahmenverträgen für die einzelnen Aufträge erfolgt nach Wirtschaftlichkeit des Angebots. Daher wird zur Auswahl eine Preisabfrage zu der jeweilig geforderten Veranstaltung im Vorfeld durch den Projektträger stattfinden. Die in Frage kommenden Auftragnehmer werden per E-Mail aufgefordert den Preis für die jeweilig angefragte Veranstaltung zu benennen. Das gesamte Verfahren für den Einzelabruf erfolgt wie folgt:
1. Aus allen im Pool befindlichen Beratern werden diejenigen vorausgewählt, die für den konkreten Auftrag anhand ihrer spezifischen Qualifikation / Erfahrungen in Betracht kommen.
2. Diese Berater werden formlos per E-Mail aufgefordert, binnen 24 Stunden anzugeben, ob sie zeitlich für die konkrete Beratung verfügbar sind und zu welchem Preis sie die Leistung anbieten. Der Preis darf den vorgegebenen Höchstsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto entsprechen, aber auch darunterliegen, aber keinesfalls darüber.
3. Ausgewählt wird der derjenige Berater, der binnen 24h den günstigsten auskömmlichen Preis nennt. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Im Rahmen des Abrufs werden dem Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitgeteilt:
- abgerufene Leistung
- Ausführungsfrist: Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei bis vier Wochen erfolgen, es sei denn der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.
- Anzahl der Teilnehmenden
- Bezeichnung der Geschäftsidee (anonymisiert)
- Sonderbedarfe zur Barrierefreiheit (z.B. Anforderungen an Präsentationsunterlagen, besondere Kompetenzen des eingesetzten Personals)
3. Ausgewählt wird der derjenige Berater, der binnen 24h den günstigsten auskömmlichen Preis nennt.
Im Rahmen des Abrufs werden dem Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitgeteilt:
- abgerufene Leistung
- Ausführungsfrist: Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei bis vier Wochen erfolgen, es sei denn der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.
- Anzahl der Teilnehmenden
- Bezeichnung der Geschäftsidee (anonymisiert)
- Sonderbedarfe zur Barrierefreiheit (z.B. Anforderungen an Präsentationsunterlagen, besondere Kompetenzen des eingesetzten Personals)
Development Center (DC)
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Development Center, die in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 01.11.2023) bis 31.12.2025 zu erbringen sind. Die Development Center sind nach der programmbezogenen Einstiegsberatung eine Möglichkeit des Einstiegs in das Lotsendienstprogramm. Es handelt sich um eine Gruppenveranstaltung, an der bis zu 9 Gründungsinteressierte teilnehmen. Die angestrebte ideale Gruppengröße liegt bei 6 bis 9 Teilnehmenden. Die Durchführung erfolgt durch dafür qualifizierte externe Leistungserbringer. Der Auftraggeber kann hierfür aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag nach eigenem Ermessen zwei- bis viertägige DC abrufen. Jährlich wird von etwa maximal 14 Tagewerken zur Durchführung der Development Center ausgegangen, die ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben werden. Insgesamt sind für den Durchführungszeitraum ca. 42 Tagewerke für DCs geplant mit einem Höchstbetrag von insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto). Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert.
2.1. Entwicklungs- und Bewertungsfunktion von Development Centern
Development Center üben eine Entwicklungsfunktion und eine Bewertungsfunktion aus. Diese Entwicklungs- und Bewertungsfunktion erstreckt sich sowohl auf den Bereich der Gründungsidee als auch auf die persönliche Eignung der Gründungswilligen. Die persönliche Eignung und der individuelle Entwicklungsstand der Teilnehmenden wird hinsichtlich der Passfähigkeit zum Vorhaben analysiert und bewertet. Es wird Feedback zur Unternehmerpersönlichkeit und ggf. empfohlenen Entwicklungsmaßnahmen gegeben. Ebenso wird die Gründungsidee im Development Center analysiert, bewertet und ggf. werden Entwicklungsmaßnahmen empfohlen.
Entwicklungsfunktion
Die durchführenden externen Leistungserbringer sollen mit den Teilnehmenden an der Weiterentwicklung der Geschäftsideen arbeiten und Wege zur Umsetzung der Gründungsvorhaben aufzeigen. Es sollen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten herausgearbeitet und konstruktives Feedback zum Vorhaben gegeben werden. Zielstellung ist eine erfolgreiche gewinnerwirtschaftende unternehmerische Selbstständigkeit.
Die durchführenden externen Leistungserbringer sollen mit den Teilnehmenden an der Weiterentwicklung der Geschäftsideen arbeiten und Wege zur Umsetzung der Gründungsvorhaben aufzeigen. Es sollen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten herausgearbeitet und konstruktives Feedback zum Vorhaben gegeben werden. Zielstellung ist eine erfolgreiche gewinnerwirtschaftende unternehmerische Selbstständigkeit.
Bewertungsfunktion
Im Rahmen der Bewertungsfunktion sind vom Auftragnehmer Einschätzungen zur Gründungspersönlichkeit, zu Führungsqualitäten, zur der Passfähigkeit der Persönlichkeit und der Unternehmensidee sowie zum erreichten Vorbereitungsstand des Vorhabens zu treffen. Die Bewertung muss Empfehlungen für weiterführende individuelle Beratungs- und Qualifizierungsthemen beinhalten.
Konkret herauszuarbeiten ist der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf der Teilnehmenden im:
- Bereich der formalen Voraussetzungen
- kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich
- Bereich Marketing und Vertrieb
- Bereich der persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen des Gründenden
- Bereich der Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie
2.1. Einsatz geeigneter Methodik
Die Ablaufstruktur muss geeignet sein, der Entwicklungs- und der Bewertungsfunktion des Development Centers gerecht zu werden. Mit Hilfe eines geeigneten und möglichst mehrdimensionalen Methodeneinsatzes soll gleichzeitig an der Bewertung und an der Weiterentwicklung der Gründungsvorhaben gearbeitet werden.
Methoden können beispielsweise geeignete Tests, Präsentationen, Übungen, Rollenspiele oder Interviews sein. Auf diese Weise sollen den Leistungserbringern die Potenzialanalyse des Vorhabens ermöglicht und bei den Teilnehmenden eigene Erkenntnisprozesse und Schlussfolgerungen bezüglich ihrer Gründungsvorhaben befördert werden.
2.2. Besondere Zielgruppen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung entsprechend der Anforderungen des Merkblatts (siehe auch Abschnitt 2.7 Barrierefreiheit) zum Zuwendungsbescheid zu achten. Daher erwarten wir von dem Bieter, dass er im Konzept deutlich macht, welche besonderen Ansätze, Inhalte oder Methoden für die Begleitung folgender Zielgruppen zur Anwendung kommen:
- Frauen
- Menschen mit Behinderung
- Migrantinnen und Migranten
2.3. Anforderungen an das eingesetzte Personal der Leistungserbringer
Im Hinblick auf die Entwicklungs- und Bewertungsfunktion der Gründungsidee und Unternehmerpersönlichkeit sind Development Center mit mindestens zwei ständig anwesenden Beraterinnen und/oder Beratern durchzuführen. Deren zweckmäßige Synergie und Kooperation im Team soll die qualifizierte Bewertung und Entwicklung sowohl der persönlichen als auch der betriebswirtschaftlichen Hintergründe der Gründungsvorhaben maßgeblich unterstützen. Jede/r Berater/in muss mindestens eine abgeschlossene akademische Ausbildung (FH, Universität, VWA) als Betriebswirt, Volkswirt, Kaufmann, Psychologe, Jurist, Soziologe oder Sozialpädagoge, o.ä., sowie eine Tätigkeit in dem jeweiligen Berufsfeld von drei Jahren vorweisen können. Daher sind interdisziplinäre Qualifikationshintergründe innerhalb des Beratungsteams besonders geeignet. Die eingesetzten Leistungserbringer müssen weiterhin über Erfahrungen bei der Konzeption, Gestaltung und Steuerungen von Gruppenprozessen verfügen.
Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption von maximal einem Jahr bis 31.12.2026 vor.
2.4. Zeitlicher Umfang und Ablauf der Development Center
Development Center sind auf bis zu vier Tagwerke angelegt. Unter folgenden Bedingungen kann die Lotsendienst-Projektleitung jeweils im Vorfeld nach freiem Ermessen davon abweichende Umfänge festlegen:
- sehr geringe oder besonders hohe Anzahl an Teilnehmenden
- Wochenendtermine für berufstätige Gründungsinteressierte
2.5. Ergebnis und Dokumentation der Leistungserbringung
Nach Abschluss des Development Centers sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen gemäß der mit dem Konzept vorzuschlagenden Musterdokumentation des Auftragnehmers zu übergeben:
- ein Abschlussprotokoll mit der Gesamteinschätzung zum Verlauf des Development Centers (Teilnahme, Engagement der einzelnen Teilnehmenden, bearbeiteten Inhalte und Themenfelder, offen gebliebene Frage- und Themenstellungen, Besonderheiten)
- eine teilnehmerbezogene Abschlussdokumentation, die bei Bedarf dem Teilnehmenden übergeben werden kann, mit folgenden Inhalten:
- Stand der Entwicklung des Gründenden nach dem Development Center
- Bewertung der Gründerpersönlichkeit und Passfähigkeit der Unternehmensidee
- Empfehlung für Qualifizierung, Beratung und Coaching
- Vorschläge für das weitere Vorgehen
- Anwesenheits-/Unterschriftenliste der Teilnehmenden (Muster wird vom Auftraggeber gestellt)
2.6. Räumlichkeiten
Eine geeignete räumliche und technische Ausstattung (ohne Laptops) zur Durchführung der Workshops oder Veranstaltungen stellt der Auftraggeber bereit, ohne das dem externen Leistungserbringenden dafür Ausgaben entstehen. Development Center können auch online (oder hybrid) stattfinden. Dafür können die Tools (z.B. Webex, Jitsii) des Auftraggebers genutzt werden, Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit (siehe Merkblatt zur Nichtdiskriminierung) bei der Auswahl der Räumlichkeiten gewährleistet sind.
2.7. Barrierefreiheit
Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in angemessener Form zu berücksichtigen. Beispielhafte Maßnahmen ergeben sich aus dem MERKBLATT "ZUR BEACHTUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG BEI DER PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG VON VORHABEN IM RAHMEN DES ESF+-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG" (abrufbar unter www.ilb.de). Im Veranstaltungskonzept ist anzugeben, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit durch den Bieter umgesetzt werden können. Die LHP wird mit dem Abruf der Leistung auf konkrete Bedarfe der Teilnehmenden hinweisen.
3. Vertragliches
Mit Erteilung des Zuschlags kommt mit allen geeigneten Auftragnehmern ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich am 01.11.2023) bis 31.12.2025 zustande. Insgesamt sind für den Durchführungszeitraum ca. 42 Tagewerke für DCs geplant mit einem Höchstbetrag von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto). Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert.
Nach dem Zuschlag im Vergabeverfahren wird eine Liste der Reihenfolge der Auftragnehmer angefertigt, geordnet nach der Wirtschaftlichkeit ihrer Angebote. Der Auftragnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot ist die Nummer 1. Bei Gleichwertigkeit entscheidet das Los. Die Liste ist Bestandteil des Vertrages. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus den im Vergabeverfahren genannten Wertungskriterien.
Mit dem Angebot ist ein entsprechendes Konzept zur Leistungsqualität einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich in die nachfolgenden Kriterien aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten:
2.1 Ablaufdarstellung, Darstellung der inhaltlichen Ausgestaltung, Umsetzung der Bewertungs- und Entwicklungsfunktion
2.2 Darstellung der Spezifika bei der Arbeit mit besonderen Zielgruppen (Frauen, Menschen
mit Behinderung, Migrantinnen und Migranten), Abweichungen und Änderungen gegenüber dem regulären Development Center
2.3 Darstellung des Methodenansatzes und der Wirkungsweise
2.4 Einreichung einer beispielhaften Musterdokumentation eines fiktiven Teilnehmenden
4. Abrufverfahren für die Development Center
Der verbindliche Abruf erfolgt stets gegenüber dem Auftragnehmer Nummer 1 aus der Liste. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Abruf innerhalb von 24 Stunden in Textform abzulehnen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er derzeit keine freien Kapazitäten zur Erfüllung des Auftrages hat. Der verbindliche Abruf erfolgt sodann an den Auftragnehmer Nummer 2 aus der Liste. Dieser ist ebenfalls zur Ablehnung berechtigt. Danach erfolgt der Abruf gegenüber den weiteren Auftragnehmern nach und nach im gleichen Verfahren wie Nummer 1 und Nummer 2 in der Reihenfolge der Liste bis ein Auftragnehmer den Abruf annimmt. Soweit einem Abruf nicht innerhalb der Frist widersprochen wird, kommt dadurch ein direktes Vertragsverhältnis in Bezug auf die abgerufene Leistung zustande. Fällt die Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz des Auftragnehmers, so verlängert sich die Frist entsprechend. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt per Abruf durch den Projektleiter Lotsendienst. Im Rahmen des Abrufs werden dem Auftragnehmer folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitgeteilt:
- abgerufene Leistung,
- Anzahl der Tagwerke,
- Ausführungsfrist
- Sonderbedarfe zur Barrierefreiheit (besondere Anforderungen an Präsentationsunterlagen oder Kompetenzen des eingesetzten Personals
- Anzahl der Teilnehmenden
- Bezeichnung ihrer Geschäftsideen (anonymisiert)
Die Organisation der Termine, Einladungen, Raumbuchungen etc. erfolgen auftraggeberseitig.
Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, es sei denn der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.
Nach erteilter Abrufbestätigung übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Vorbereitung der Veranstaltung folgende Daten/Untenterlagen:
Kontaktdaten der Teilnehmenden
Individuelle und spezifische Qualifizierung/Beratung/Coaching (auch "QBC", "Einzelberatung")
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen, die gegenüber Existenzgründenden in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 01.11.2023) bis 31.12.2025 zu erbringen sind.Es handelt sich zumeist um eine Leistung gegenüber einer einzelnen Person, in manchen Fällen können jedoch weitere Gründungsbeteiligte zugegen sein. Die Durchführung erfolgt durch dafür qualifizierte externe Leistungserbringer. Der Auftraggeber kann hierfür aus dem abzuschließenden Rahmen-vertrag den zeitlichen Umfang nach eigenem Ermessen abrufen.Jährlich wird von etwa maximal 45 Einzelverträgen zur qualifizierenden Einzelberatung ausgegangen, die ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben werden. Insgesamt sind für den Durchführungszeitraum ca. 135 Einzelverträge geplant mit einem Höchstbetrag von insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto). Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert.
2.1. Bearbeitung eines festgelegten Beratungs- und Unterstützungsbedarfs
Es werden vom Auftraggeber zuvor definierte Themen und Schwerpunkte des individuellen Gründungsvorhabens bearbeitet. Der externe Leistungserbringer erhält diese Themen und Schwerpunkte als Bestandteil des Einzelauftrages.
2.2. Themenschwerpunkte sowie Branchen der externen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen
Themenschwerpunkte
Zu den Inhalten der Gründungsberatung, die durch die externen Leistungserbringer zu bearbeiten sind, zählen im Wesentlichen die folgenden Themenschwerpunkte:
Geschäftsmodellarbeit und kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Bereich
- Unternehmenskonzept, Geschäftsmodellarbeit, Marktpositionierung
- Erstellung von Businessplänen
- Planung und Vorbereitung der Gründungsfinanzierung,
- Planung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge,
- allgemeine Rechts- und Haftungsfragen,
- allgemeine Steuerfragen,
- weitere individuelle Schwerpunkte
Marketing und Vertrieb:
- Entwicklung einer Marketing- und Vertriebsstrategie,
- Arbeit am Alleinstellungsmerkmal des Vorhabens,
- Zielgruppenanalyse und -definition,
- Bestimmung der Marketing- und Vertriebskanäle,
- Neukundengewinnung sowie Marktplatzierung,
- Arbeit an der Markenkonzeption und -entwicklung,
- Spezifische Marketingansätze (z.B. Guerillamarketing, Social-Media-Marketing, Onlinemarketing),
- weitere individuelle Schwerpunktsetzungen
persönliche Fähigkeiten und Voraussetzungen
- Arbeit an der Unternehmerpersönlichkeit
- Arbeit an der Selbst- und Außendarstellung sowie Kommunikation der Gründenden,
- Arbeit an der Verhandlungsführung und Preiskommunikation,
- Maßnahmen der Kundenakquise, insbesondere Kundenansprache und Kundenbindung
- weitere individuelle Schwerpunktsetzungen
Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie:
- individuelles Zeitmanagement
- innerfamiliäre Sensibilisierungs- und Mediationsverfahren zur Verbesserung der Vereinbarkeit des Gründungsvorhabens und der Familiensituation
- Möglichkeiten verbesserter Kinderbetreuung im Rahmen der Selbstständigkeit
- weitere individuelle Schwerpunktsetzungen
fremdsprachliche und interkulturelle Gründungsberatung
- allgemeine branchenübergreifende Gründungsberatung, wobei der Hauptschwerpunkt hier auf dem Bedarf an fremdsprachlicher und interkultureller Beratung und Gründungsbegleitung liegt. Das Sprachniveau der Teilnehmenden ist für eine Beratung und Coaching in deutscher Sprache nicht ausreichend. Die Beratungsleistungen müssen zwingend in einer Fremdsprache erbracht werden können.
2.3. Branchenbezogene Themenfelder der externen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen
Die zu betreuenden Gründungsbranchen sind entsprechend unserer Trägerstatistiken wie folgt strukturiert:
- stationärer Einzelhandel und Reisegewerbe
- Gastronomie und Beherbergung
- Medien, Informations- und Kommunikationstechnik
- Gesundheitswirtschaft
- Beratung / Bildung / Coaching
- Kreativwirtschaft, Planungs- und Ingenieurbüros
- Handwerk und produzierendes Gewerbe
2.4. Ergebnis und Dokumentation der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Abrechnung einen schriftlichen Beratungsbericht mit Mindestaussagen zu folgenden Punkten an den Auftraggeber zu übergeben:
- Gab es Änderungen im Beratungsprozess?
- Wie hat sich die Arbeit mit dem/der Gründungswilligen gestaltet?
- Welche Herausforderungen oder Probleme sind während der Beratung aufgetreten?
- Empfehlungen und konkrete weitere Schritte zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens
Die erbrachten Leistungen sind nach Abschluss der Beratung auf einem vom Lotsendienst zur Verfügung gestellten Formular von den Gründungswilligen bestätigen zu lassen. Ein schriftlicher Businessplan, Business Model Canvas oder sonstige Konzepte sind nur auf ausdrückliche Aufforderung hin einzureichen.
Der Lotsendienst kann zusätzlich ein persönliches Teilnehmerfeedback zum Beratungsprozess abfragen.
2.5. Zeitlicher Umfang des Beratungsprozesses
Der Umfang der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen variiert und ist abhängig von der Komplexität des Vorhabens sowie dem individuellen Hintergrund der Teilnehmenden. Es wird von etwa 10-25 Beratungsstunden für das einzelne Gründungsvorhaben ausgegangen. Dieser Wert kann nach Ermessen des Auftraggebers über- oder unterschritten werden.
Der Lotsendienst als Unterstützungsangebot agiert ausschließlich in der Vorgründungsphase. Die Vorgründungsphase endet mit der Gründung im Haupt- oder Nebenerwerb (Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt). Die Leistungserbringung ist daher zwingend vor dem Gründungsdatum laut Gewerbeanmeldung bzw. dem Beginn der angemeldeten Tätigkeit laut Steuerlichem Erfassungsbogen der Freiberufler abzuschließen. Nach diesem Termin stattfindende Beratungsleistungen werden vom Auftraggeber nicht bezahlt.
Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption von maximal einem Jahr bis 31.12.2026 vor.
Vertragliches
- Rahmenvertrag mit Abrufverfahren und mehreren Auftragnehmern
- Angabe von Planmenge und Höchstmenge
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen, die gegenüber Existenzgründenden in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum vom voraussichtlich 01.10.2023 bis 31.12.2025 zu erbringen sind, abgeschlossen. Es handelt sich zumeist um eine Leistung gegenüber einer einzelnen Person, in manchen Fällen können jedoch weitere Gründungsbeteiligte zugegen sein. Die Durchführung erfolgt durch dafür qualifizierte externe Leistungserbringer. Der Auftraggeber kann hierfür aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag den zeitlichen Umfang nach eigenem Ermessen abrufen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert.
2.6. Räumlichkeiten
Ein geeigneter Beratungsraum muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Es wird erwartet, dass die Durchführung der Leistungserbringung auf Wunsch in den Räumlichkeiten der Gründungswilligen erfolgen kann.
2.7. Barrierefreiheit
Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in angemessener Form zu berücksichtigen. Beispielhafte Maßnahmen ergeben sich aus dem MERKBLATT "ZUR BEACHTUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG BEI DER PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG VON VORHABEN IM RAHMEN DES ESF+-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG" (abrufbar unter www.ilb.de). Im Veranstaltungskonzept ist anzugeben, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit durch den Bieter umgesetzt werden können.
2.8. Besondere Zielgruppen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung entsprechend der Anforderungen des Merkblatts zum Zuwendungsbescheid zu achten. Daher erwarten wir von dem Bieter, dass er im Konzept deutlich macht, welche besonderen Ansätze, Inhalte oder Methoden für die Begleitung folgender Zielgruppen zur Anwendung kommen:
- Frauen
- Menschen mit Behinderung
- Migrantinnen und Migranten
Mit dem Angebot ist ein entsprechendes Konzept zur Leistungsqualität einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich in die nachfolgenden Kriterien aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten:
2.1 Beschreibung der eingesetzten Methoden und des methodischen Vorgehens bei den Qualifizierungs- Beratungs- und Coachingleistungen, 2.2 Einreichung eines beispielhaften Businessplans sowie der gängigen Anlagen als Ergebnis eines fikti-ven Beratungsprozesses, 2.3 Zeitliche und inhaltliche Darstellung eines bespielhaften Beratungsprozesses.
4. Einzelabrufverfahren aus der Rahmenvereinbarung für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen
(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt per Abruf durch den Abrufberechtigten der LHP. Die LHP teilt den Auftragnehmern schriftlich den Abrufberechtigten mit. Die benannte Person gilt bis zum Widerruf als Abrufberechtigter. Im Rahmen des Abrufs sind durch den Abrufberechtigten folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitzuteilen:
- abgerufene Leistung (u.a. Themenschwerpunkt, Branche),
- Teilnehmerdaten,
- Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen lt. Gründungsfahrplan,
- Maximal abrechenbarer Beratungsaufwand in h,
- Ausführungsfrist.
- Sonderbedarfe zur Barrierefreiheit (Anforderungen etwa an die Präsentationsunterlagen / besondere Kompetenzen des eingesetzten Personals etc.)
(2) Das Abrufverfahren regelt die Auftragsvergabe der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen für die einzelnen Gründungsvorhaben. Es wird der jeweils für den Einzelfall passende Berater ausgewählt. Dabei werden der Themenschwerpunkt des Gründenden, der Branchenhintergrund, der Angebotspreis des Bieters, der Wunsch des Gründenden sowie der kurzfristige Beginn der Leistungserbringung berücksichtigt. Die Ermittlung des passenden Beraters erfolgt jeweils in der Reihenfolge der nachstehenden vier Filterschritte:
1. Berücksichtigung des Themenschwerpunkts sowie des Branchenhintergrundes des einzelnen Gründungsvorhabens
Die Branche des Gründungsvorhabens und der Themenschwerpunkt werden in diesem Schritt mit den angegebenen Kernkompetenzen in den "Berater- und Coachprofilen" abgeglichen und nach Übereinstimmung gefiltert.
Beim Schwerpunkt auf fremdsprachlicher und interkultureller Gründungsberatung wird die Branchenkernkompetenz nicht zusätzlich abgefragt, diese Beratungen erfolgen branchenübergreifend.
Diejenigen "Berater- und Coachprofile", deren angegebene Kernkompetenzen mit den Unterstützungsbedarfen des jeweiligen Gründungsvorhabens übereinstimmen, werden ausgewählt und in die weitere Filterung einbezogen.
2. Berücksichtigung des Preises
Aus den im ersten Filterschritt ausgewählten "Berater- und Coachprofilen" werden im zweiten Filterschritt die zehn Angebote mit den wirtschaftlichsten Angeboten ausgewählt.
3. Berücksichtigung der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts durch den Teilnehmer
Die bis zu zehn im Filterschritt 2 ausgewählten Angebote werden dem Teilnehmer vom Lotsendienst vorgestellt. Der Teilnehmer kann diese vorausgewählten Leistungserbringer kontaktieren und muss sich im Ergebnis dieser Kontaktaufnahme für den Leistungserbringer entscheiden, den er für die Leistungserbringung am erfolgversprechendsten hält.
4. Berücksichtigung der kurzfristigen Leistungserbringung
Die Leistung soll von dem Rahmenvereinbarungspartner erbracht werden, dessen Angebot im Prüfschritt 3 festgelegt wurde. Bestätigt der Rahmenvereinbarungspartner nicht innerhalb von 5 Werktagen, dass er mit der Leistungserbringung innerhalb der nächsten zwei Wochen beginnen kann, so erfolgt der Leistungsabruf entsprechend des geschilderten Verfahrens gegenüber dem Zweiten in der Rangfolge. Falls auch dieser nicht die Aufnahme der Leistungserbringung wie beschrieben bestätigt, so erfolgt der Leistungsabruf gegenüber demjenigen, der sie als erster erbringen kann.
(3) Soweit ein Abruf erteilt wird, kommt dadurch ein direktes Vertragsverhältnis in Bezug auf die abgerufene Leistung zustande.
(4) Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, es sei denn der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis in Kopie über eine Eintragung in das für den Bieter zutreffende Berufs-/Handels-/Gewerbe-/Genossenschaftsregister,bei EinzelunternehmerInnen genügt auch eine Kopie der Gewerbeanmeldung, FreiberuflerInnen haben eine Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit und ihre Anmeldung beim Finanzamt nachzuweisen.
(2) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(1) Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft für die Erbringung von Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, innerhalb der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) erzielt worden ist. Soweit der Umsatz für 2022 noch nicht vorliegt, können die voraussichtlichen Umsätze angegeben werden (Formular 4.9)
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf den Mindestjahresumsatz für Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Die Beträge der Mindestumsätze pro Geschäftsjahr je Mitglied werden addiert.
Der Mindestjahresumsatz für Leistungen die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto/Geschäftsjahr betragen.
(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklä-rung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen.
(2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(3) Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
(4) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (Formular 4.4 EU).
(5) Formular Referentenprofil (LOS 1) - Abgabe von drei Referenzen für gründungsrelevante Veranstaltungen (präsent/online) aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum sowie Inhalt.
(6) Formular Berater/Coachprofil (LOS 2) - Abgabe von fünf Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren , die in Art und Umfang vergleichbar sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung "Development Center für Gründungswillige". Anzugeben sind Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum sowie Inhalt.
(7) Formular Berater/Coachprofil (LOS 3) - Abgabe von drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Unternehmens, des Ansprechpartners, des Zeitraums der Beratung sowie des Beratungsinhalts, die in Art und Umfang vergleichbar sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung "Erbringung von Beratungsleistungen für Existenzgründer"
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU). Bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular für jedes Mitglied seperat einzureichen.
(2) Erklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12 EU)
(3) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU). Bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular für jedes Mitglied seperat einzureichen.
(4) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(5) Allgemeine Bewerbungsbedingungen
(6) Infodatenblatt Datenverarbeitung Vergaben
(7) Infodatenblatt Datenverarbeitung Verträge
(8) Informationsblatt eVergabe
(9) betrifft nur die Lose 2 und 3: Vereinbarung über die Auftragsvereinbarung gem. Art. 28 DS-GVO mit Anhang A technische und organisatorische Maßnahmen
(10) Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vom 07.03.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6CNR
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland