96-2023 Ausschreibung Essensversorgung in den Kitas, Schule und Hort der Gemeinde Grünheide (Mark) Referenznummer der Bekanntmachung: 96-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünheide (Mark)
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15537
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruenheide-mark.de/
Abschnitt II: Gegenstand
96-2023 Ausschreibung Essensversorgung in den Kitas, Schule und Hort der Gemeinde Grünheide (Mark)
Essensversorgung in 6 Kindertagesstätten, einer Grundschule sowie dem dazugehörigem Hort in der Gemeinde Grünheide (Mark) sowie ab vorrausichtlich 2024 einer weiteren Grundschule und deren Hort auf einer Laufzeit von 3 Jahren mit der Option der Verlängerung
Die Grundschulen befinden sich in den OT Grünheide (Mark) und voraussichtlich ab dem Jahr 2024 im OT Hangelsberg (Neubau).
Die Kita´s befinden sich in den OT Grünheide (Mark), Hangelsberg, Kagel, Kienbaum und Spreeau in der Gemeinde Grünheide (Mark)
Essensversorgung in 6 Kindertagesstätten, einer Grundschule sowie dem dazugehörigem Hort in der Gemeinde Grünheide (Mark) sowie ab vorrausichtlich 2024 einer weiteren Grundschule und deren Hort auf einer Laufzeit von 3 Jahren mit der Option der Verlängerung.
Die Essenversorgung erfolgt in Form von Herstellung, Lieferung und Serviceleistungen von Frühstück, Mittagsversorgung, Vesper und Getränke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Essenversorgung in den Kita´s,Schule und Hort der Gemeinde Grünheide (Mark)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHA69HT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107 Abs. 1 GwB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GwB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung desAuftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.