Los 03.1 - Erdbau Referenznummer der Bekanntmachung: SWG_03.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Babelsberger Straße 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Studentenwerk Potsdam
E-Mail:
Telefon: +49 3313706-125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 03.1 - Erdbau
Das Studentenwerk Potsdam plant in 14473 Potsdam den Neubau eines Studentenwohnheims. Das geplante Studentenwohnheim beinhaltet 423 Wohnheimplätze bei 314 Wohneinheiten , die entsprechend der Bedarfsanforderung des Studentenwerkes entwickelt wurden.
Es werden 203 Einzel-Apartments, 107 2-er Apartments, 1 3-er Apartment und 3 Familien- Apartments errichtet.
Neubau Studentenwohnheim Golm II Karl-Liebknecht-Straße 24, 25 14476 Potsdam
Los 03.1 - Erdbau / Verbau
- ca. 2.500m² Wildwuchs/Strauchwerk rohden und entsorgen
- 69 St. Stubben roden
- Abbruch von Massivbauteilen, ehemals Keller
- ca. 2.000m² Spundwandverbau, Baugrube
- ca. 400m² Trägerbohlwand, Baugrube
- ca. 930m³ Oberboden abtragen, entsorgen
- ca. 10.600m³ Baugrubenaushub mit Abfuhr
- ca. 3.900m² Baugrubensohle planieren und verdichten
- ca. 820m³ Boden liefern und einbauen
- ca. 2.600m³ Arbeitsraumverfüllung
- Wasserhaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungsnachweise sind dem Angebot beizufügen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben;
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der
gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n);
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der
gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB.
5. Datenschutzverpflichtungserklärung
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Stichtag für die Gültigkeit ist der Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
Eigenerklärungen dürfen an diesem Stichtag nicht älter als 3 Monate, jeweils gerechnet ab Ausstellungsdatum sein.
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesem Stichtag nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft)sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen.
6. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte)
7. Eigenerklärung zur Technischen Ausstattung des Unternehmens
8. Eigenerklärung zur restriktiven Maßnahmen Russland-Sanktionen
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen:
Kopie der gültigen (Stichtag s. oben):
- Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine
Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
a) Eigenerklärungen nach § 6a VOB/A EU
b) Nachweis der Betriebshaftpflicht
c) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
d) Eigenerklärung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jahresdurchschnittlich Beschäftigten (aufgeschlüsselt nach gewerbliche und angestellte Mitarbeiter), tabellarisch dargestellt.
2. Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Bauleistungen in vergleichbarer Größenordnung im Zeitraum 2018 - Juni 2023 mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.) Bezeichnung des Referenzprojektes; Zeitraum der Leistungserbringung; Art und Umfang der Leistungen.
Die Referenzliste ist in Form einer Tabelle entsprechend Formblatt (siehe Pkt. VI.3) beizufügen. Der Bieter muss sämtliche Angaben zu den Referenzen auf dem vorgegebenen Formblatt machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grundlage der Vorinformation über die Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote vom 19.09.2022 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachungs-ID CXP9Y5NR140, wird eine verkürzte Angebotsfrist angewendet.
elektronisch beim Studentenwerk Potsdam
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eine Bewerbung ist nur über die Vergabeplattform www.vergabemarktplatz.brandenburg.de möglich. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen.
3. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet in entsprechender Reihenfolge mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage 1: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (gem. Bekanntmachung Ziff. III.1.1, Nr. 1),
- Anlage 2: Eigenerklärung zur Anmeldung und Zahlung von Beiträgen bei der/den Krankenkasse(n) (gem.
Bekanntmachung Ziff. III.1.1, Nr. 2),
- Anlage 3: Eigenerklärung zur Eintragung und Zahlung von Beiträgen bei der Berufsgenossenschaft (gem.
Bekanntmachung Ziff. III.1.1, Nr. 3),
- Anlage 4: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (gem. Bekanntmachung Ziff. III.1.1, Nr. 4),
- Anlage 5: Datenschutzverpflichtungserklärung (gem. Bekanntmachung Ziff. III.1.1, Nr. 5)
- Anlage 6: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte)
- Anlage 7: Eigenerklärung zur Technischen Ausstattung des Unternehmens
- Anlage 8: tabellarisch dargestellte Angaben zu den Beschäftigten (gem. Bekanntmachung Ziff. III.1.3, Nr. 1),
- Anlage 9: Referenzliste (gem. Bekanntmachung Ziff. III.1.3, Nr. 2).
- Anlage 10: Eigenerklärung zum Russland-Embargo
Die Prüfung erfolgt anhand der vorgelegten Angaben in den entsprechenden Rubriken. Ist durch die
Vergabestelle ein Formblatt vorgegeben, sind sämtliche entsprechende Angaben auf diesem Formblatt
zumachen. Die Verwendung des Formblattes dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Die Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegeneiner Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
7. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognoseverifizieren.
Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlagerteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5N699F
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenerkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4,161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nachZuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe derVergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).