EVC-Hotspots_Beschaffung Material_LWL-Kabel Referenznummer der Bekanntmachung: EVC-HS-09-2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energienetze-cottbus.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBY69LU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBY69LU
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EVC-Hotspots_Beschaffung Material_LWL-Kabel

Referenznummer der Bekanntmachung: EVC-HS-09-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32520000 Fernmeldekabel und -ausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Lichtwellenleiter-Kabeln und zugehörigen Material

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Karl-Liebknecht-Straße 130 03046 Cottbus Die Materialen sind zum Lager in der Gehart-Hauptmannstraße 15, 03044 Cottbus, zu liefern.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die EVC beabsichtigt, die für die Errichtung von Kabeltrassen im Netzgebiet der EVC erforderlichen Lichtwellenleiter-Kabel und das dazugehörige Material zu erwerben. Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 3
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

I. Referenzen

Vordergründig kommt es auf die Referenzen für die Lieferung von Fernkommunikationskabeln, ggf. mit Zubehör, an. Dabei kommt es insb. auf die Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand, insbesondere hinsichtlich Art der gelieferten Gegenstände und Umfang der Lieferung sowie die Anzahl der Referenzen an. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, deren Lieferung in den letzten 3 Jahren (2021-2023) zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 10 Referenzen zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 10 Referenzen vor, werden nur die 10 besten Referenzprojekte gewertet.

II. spezifischer Umsatz

Anschließend kommt es auf die Höhe des spezifischen Umsatzes (netto) des Bewerbers im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung von Fernkommunikationskabeln) an. Die Auswahl wird entsprechend der Höhe des Umsatzes (je höher desto besser) getroffen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;

2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;

3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen;

4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);

5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;

2. Eigenerklärungen über den Umsatz (netto) des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung von Fernkommunikationskabel).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 3 Jahre, deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers, ggf. nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts, des Zeitraums der Leistungserbringung und weiterer Angaben.

Bei der Vergleichbarkeit kommt es insbesondere auf die Art der gelieferten Gegenstände und Umfang der Lieferung an. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, deren Lieferung in den letzten 3 Jahren (2021-2023) zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 10 Referenzen zu beschränken.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorlegen, deren Lieferung in den letzten 3 Jahren (2021-2023) zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgreich abgeschlossen wurde. Vergleichbarkeit liegt bei vergleichbaren Liefergegenstand (Lieferung von Fernkommunikationskabeln, ggf. mit Zubehör) und - umfang vor.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.

2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:

- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

- alle Mitglieder aufgeführt sind,

- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,

- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige

Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche

Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer

unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich

unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.

3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.

Bei Bewerbergemeinschaften:

Die unter III.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.

Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist.

Bei Eignungsleihe:

Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.

Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/

Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).

4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.

5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.

6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.

8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.

9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.

10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.

11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb" zu stellen. Die

Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer 1.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 16. August 2023, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.

12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.

13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

14. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

15. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YBY69LU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die

Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §

135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2023

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