Erstellung von Versorgungsbedarfsanalysen für die Gesundheitsregionen Brandenburgs Referenznummer der Bekanntmachung: 8260-23-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Versorgungsbedarfsanalysen für die Gesundheitsregionen Brandenburgs
Ausgeschrieben wird ein Auftrag zur Erstellung von Versorgungsbedarfsanalysen für die Gesundheitsregionen Brandenburgs sowie Initiierung, Organisation und inhaltliche Begleitung von regionalen Dialogforen und Projektgruppen an jeweils unterschiedlichen Krankenhausstandorten.
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
Erstellung von Versorgungsbedarfsanalysen für die Gesundheitsregionen Brandenburgs sowie Initiierung, Organisation und inhaltliche Begleitung von regionalen Dialogforen und Projektgruppen an jeweils unterschiedlichen Krankenhausstandorten.
Die vertraglichen Leistungen sind in der Zeit ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2023 zu erbringen. Es besteht die Option unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel in 2024 zur Beauftragung weiterer Leistungen bis zum 31.12.2024.
Die vertraglichen Leistungen sind in der Zeit ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2023 zu erbringen. Es besteht die Option unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel in 2024 zur Beauftragung weiterer Leistungen bis zum 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) gemäß Anlage 05
Abschnitt IV: Verfahren
Potsdam
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Vergabeunterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt.
Um im Rahmen der Angebotsphase alle erteilten Auskünfte bei der Angebotserstellung berücksichtigen zu können, ist es für das Angebot erforderlich, eine Registrierung für diese Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz vorzunehmen, insbesondere um der Bieterkommunikation zu folgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4Z69LX
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.