E-Abgabe, Objektplanung, Karl-Liebknecht-Str. 94, , Friedrich-Engels-Str.54, 12.05.2023, Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Objektplanung, Karl-Liebknecht-Str. 94, , Friedrich-Engels-Str.54, 12.05.2023,
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werbener Straße 3
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3557826-122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Abgabe, Objektplanung, Karl-Liebknecht-Str. 94, , Friedrich-Engels-Str.54, 12.05.2023,
KL94=Los 1 - Objektplanung für Leistungsphasen 3-8 (nach HOAI)
FE54=Los 2 - Objektplanung für Leistungsphasen 3-8 (nach HOAI)
Karl-Liebknecht-Str. 94 (KL94)
03046 Cottbus
KL94=Los 1 - Objektplanung für Leistungsphasen 3-8 (nach HOAI)
F.-Engels-Str. 54
03046 Cottbus
FE54=Los 2 - Objektplanung für Leistungsphasen 3-8 (nach HOAI)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Karl-Liebknecht-Straße 94
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Friedrich-Engels-Straße 54
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden.
Hinweis: Die GWC GmbH nimmt nur elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg an. Papierangebote sind für diese Ausschreibung ausgeschlossen.
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe der ausgeschriebenen Leistung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90695W
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
entsprechend der Regelungen des § 160 GWB
Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10 Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.