Umbau Bauteil A und Sanierung Bauteil B für KMS, VHS und Gesamtschule Birkenwerder: Ausstattung Fachräume Referenznummer der Bekanntmachung: GSBW.24.612.12.OV018.23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. IV, FB Finanzen und Vergaben, FD Vergaben und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bauteil A und Sanierung Bauteil B für KMS, VHS und Gesamtschule Birkenwerder: Ausstattung Fachräume
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude
wurden 2002/2003 umgebaut und saniert.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Hubertusstr. 28 16547 Birkenwerder
Fachraum und Objektausstattung
- 18 Stk Gepolsterte Sessel
- 2 Stk Teppich D 240cm
- 4 Stk Wartezimmertraversenbank
- 5 Stk Sitzbankgarderobe
- 1 Stk 1. Hilf Ruheraumliege
- 1 Stk Schrank für Krankentrage
- 1 Stk 1. Hilfeschrank
- 47 Stk Fachbodenregale
- 1 Stk Schlagzeugpodest
- 3 Stk Mobiler Konfektionsspiegel
- 48 Stk Schlüsselanhänger (Garderobennummer)
- 24 Stk Folienbeschriftung (Garderobennummer)
- 1 Stk Mobile Braigbarre
- 24 Stk Wanduhren
- 8 Stk Werkstattschrank
- 2 Stk Chemiekalienschränke
- 7 Stk Indsutrie-Tret-Abfallbehälter
- 1 Stk Waschmaschiene
- 1 Stk Wäschetrockner
- 3 Stk Arbeitstisch
- 1 Stk Arbeitsdrehstuhl
- 2 Stk Wandregale
- 1 Stk Tischwagen
- 4 Stk Tonkisten
- 8 Stk Modellierböcke
- 1 Stk Tischtöpferscheibe
- 2 Stk Werkbänke
- 2 Stk Wandgarderobenhaken Sets
- 5 Stk Gitarrenhalter
- 2 Stk Rollenböcke für Piano
- 1 Stk Rollenaufhänger für Papierhintergründe (Fotostudio)
- 4 Stk Papierhintergründe
Div. Wollfilzauflagen für Fachbodenregale
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung Fachräume
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5695N
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland