Rahmenvertrag für die Graffitibeseitigung an beweglichen und unbeweglichen Objekten auf kommunalen Liegenschaften in der Stadt Potsdam 2023 - 2027 - 6 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-474-267-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Graffitibeseitigung an beweglichen und unbeweglichen Objekten auf kommunalen Liegenschaften in der Stadt Potsdam 2023 - 2027 - 6 Lose
Die Landeshauptstadt Potsdam hat aufgrund des hohen Graffitiaufkommens und sonstiger Verschmutzungen an beweglichen und unbeweglichen Objekten auf kommunalen Liegenschaften einen fortlaufenden Bedarf an der Durchführung von Maßnahmen zur Graffitibeseitigung. Zu vorgenannten Zwecken werden regelmäßig Dienstleistungen für die durchzuführenden Maßnahmen benötigt.
Zum Erhalt des Stadtbildes und der Reduzierung der Graffitiaufkommen ist eine kontinuierliche und effektive Abwicklung der umzusetzenden Maßnahmen erforderlich. Der Rahmenvertrag dient der Auftraggeberin als Mittel zur Beseitigung von Graffiti und Farbverunreinigungen, sonstiger Verschmutzungen und bei Schmierereien mit
staatsfeindlichem, sexistischem, antisemitischem Inhalt. Der Rahmenvertrag ermöglicht die Entfernung von Schmierereien innerhalb kürzester Zeit, ohne ein förmliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Auftraggeberin beabsichtigt die Leistungen im Einzelabrufverfahren und als Einzelauftrag über den hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag, mit einem Vertragspartner je Los, zu vergeben.
Kommunale Objekte
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Bei den erforderlichen Leistungen im Los 1 handelt es sich um Leistungen zur Baustelleneinrichtung, Hilfsleistungen, Verkehrssicherung, Entfernung von Graffiti und Farbverunreinigung, Reinigung und Farberneuerung. Diese werden nach Bedarf auf Basis eines Einzelabrufes von der Auftraggeberin abgerufen. Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit geht die Auftraggeberin davon aus, dass der Wert der zu beauftragenden Leistungen je Abruf im Allgemeinen 100,- bis 1.000,- EUR (netto) je Beauftragung betragen wird, ohne dass ein Anspruch auf einen Abruf in dieser Höhe besteht.
Der Umfang des Leistungsabrufes variiert. Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzwert) für alle Einzelabrufe im Laufe dieser Rahmenvereinbarung beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto. Eine Abrufverpflichtung sowie ein Anspruch auf Ausschöpfung der ermittelten Abrufmenge besteht nicht. Der Höchstwert wird auf [Betrag gelöscht] EUR netto festgelegt.
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Rahmenvertrag läuft maximal 4 Jahre, entsprechend § 21 Abs.6 VGV.
Kunst- und Denkmalobjekte
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Einsatzgebiet:
300-499 Potsdam West / Innenstadt / Nördliche Vorstädte
100-199 Nördliche Ortsteile und Sacrow
500-599 Babelsberg und Zentrum Ost
200-299 Potsdam Nord
600-699 Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld
700-799 Schlaatz / Waldstadt I und II / Potsdam Süd
Im Los 2 ist für Unterhaltungsmaßnahmen durch den Rahmenvertragspartner eigenständig die turnusmäßige Entfernung von Graffiti und Farbverunreinigung an ausgewählten Kunst- und Denkmalobjekten zu erbringen.
Gegenwärtig befinden sich ca. 210 Kunst- und Denkmalobjekte in der Unterhaltungspflicht. Die Objekte sind von unterschiedlicher Art, Größe, Materialität und Nutzung geprägt. Flächenangaben zu den Einzelobjekten stehen nicht zur Verfügung. Der Bieter ist gehalten, diese Ermittlung selbst vorzunehmen. Die Einzelobjekte sind in Gänze zu betreuen.
Nähere Angaben sind der Anlage 1 Objektliste zu entnehmen. Die genannten Angaben befreien den Bieter jedoch nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Durchführung der Leistungen maßgebenden örtlichen Verhältnisse sowie die Anschauung aller Objekte. Nachträgliche Einwendungen und
Nachforderungen, die auf ungenügende Information zurück zu führen sind, werden nicht anerkannt.
Die Kunst- und Denkmalobjekte im öffentlichen Raum sind in Bezug auf das Graffitivorkommen anhand von Erfahrungswerten in Kategorien eingeordnet. Je nach Kategorie werden die auszuführenden Leistungen bestimmt.
Die Objekte der Kategorie 1 sind der "Risikoklasse hoch" zugeordnet. Erfahrungsgemäß treten die Verschmutzungen kontinuierlich auf. Die Objekte sind durch den Auftragnehmer 14-tägig zu kontrollieren. Festgestellte Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen, spätestens jedoch 72 Stunden nach Feststellung. Die Kontrolle ist montags durchzuführen. Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für die Kategorie 1 beträgt für die Graffitientfernung 160m² und für die Farberneuerung 10m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 500m² für die Graffitientfernung und 150m² für die Farberneuerung pro Jahr festgelegt.
Die Objekte der Kategorie 2 sind der "Risikoklasse mittel" zugeordnet. Erfahrungsgemäß treten die Verschmutzungen in größeren Abständen auf. Die Objekte sind durch den Auftragnehmer monatlich zu kontrollieren. Festgestellte Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen, spätestens jedoch 72 Stunden nach
Feststellung. Die Kontrolle ist den ersten Dienstag des Monats durchzuführen. Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für die Kategorie 2 beträgt für die Graffitientfernung 90m² und für die Farberneuerung 80m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 400m² für die Graffitientfernung und 300m² für die Farberneuerung pro Jahr
festgelegt.
Die Objekte der Kategorie 3 sind der "Risikoklasse gering" zugeordnet. Erfahrungsgemäß treten keine bzw. sehr selten Verschmutzungen auf. Eine Kontrolle durch den Auftragnehmer ist nicht erforderlich. Für diese Objekte erfolgt ein Abruf, schriftlich bzw. fernmündlich/mündlich, durch die Auftraggeberin nach Bedarf. Die Anzahl der Abrufe beschränkt sich auf ca. 10 Stück. Die Verschmutzungen sind innerhalb von 72 Stunden nach Meldung zu beseitigen. Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für die Kategorie 3 beträgt für die Graffitientfernung 50m² und für die Farberneuerung 20m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 250m² für die Graffitientfernung und 250m² für die Farberneuerung pro Jahr festgelegt.
Zulagen für Leistungen in dringenden Fällen:
Verschmutzungen, deren Inhalt staatsfeindlich, sexistisch, antisemitisch sind, sind innerhalb von 24 Stunden nach Meldung zu beseitigen. Mit der Zulage wird der kurzfristige Einsatz zusätzlich zu der eigentlichen Beseitigung, welche über Kategorie 3 beauftragt wird, vergütet. Die Leistung erfolgt auf Abruf durch die Auftraggeberin nach
Erfordernis. Die Anzahl der Abrufe liegt bei 5 Stück.
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Rahmenvertrag läuft maximal 4 Jahre, entsprechend § 21 Abs.6 VGV.
Ingenieurbauwerke
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Bauwerke:
9 Fußgängerbrücke über die Alte Fahrt- Inselbrücke
33 Brücke im Zuge der Nuthestraße über die Rudolf-Breitscheid-Straße und Gleisanlagen der Straßenbahn
35 Brücke im Zuge der Nuthestraße über die Havel- Humboldtbrücke
LSW 03 Lärmschutzwand Rudolf-Breitscheid-Straße- Auffahrt Nuthestraße
LSW 01 Lärmschutzwand Sterncenter Nuthestraße- Auffahrt Sterncenter bis Durchgang
LSW 02 Lärmschutzwand Sterncenter Nuthestraße- Durchgang bis Brücke über Neuendorfer Straße
Im Los 3 ist für Unterhaltungsmaßnahmen durch den Rahmenvertragspartner eigenständig die turnusmäßige Entfernung von Graffiti und Farbverunreinigung an
ausgewählten Ingenieurbauwerken zu erbringen. Die Landeshauptstadt Potsdam verwaltet eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken. Die Bauwerke sind von unterschiedlicher Art, Größe, Materialität und Nutzung geprägt. Flächenangaben zu den einzelnen Bauwerken stehen nur bedingt zur Verfügung. Der Bieter ist gehalten, diese Ermittlung ggf. selbst vorzunehmen. Die genannten Angaben befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Durchführung der Leistungen maßgebenden örtlichen Verhältnisse sowie die Anschauung aller Bauwerke. Nachträgliche Einwendungen und Nachforderungen, die auf ungenügende Information zurück zu führen sind, werden nicht anerkannt. Die Ingenieurbauwerke sind in Bezug auf das Graffitivorkommen anhand von Erfahrungswerten in Kategorien eingeordnet. Für das Los 3 werden ausschließlich die Bauwerke der Kategorie 1 "Risikoklasse hoch" betrachtet. Danach treten an diesen Bauwerken Verschmutzungen erfahrungsgemäß kontinuierlich auf.
Die Objekte sind durch den Auftragnehmer 14-tägig zu kontrollieren. Die Kontrolle ist montags durchzuführen. Festgestellte Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen,
spätestens jedoch 72 Stunden nach Feststellung.
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für das Bauwerk 9 beträgt für die Graffitientfernung 60m² und für die Farberneuerung 60m² pro Jahr. Die Höchstmenge
wird auf 150m² für die Graffitientfernung und 150m² für die Farberneuerung pro Jahr festgelegt.
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für das Bauwerk 33 beträgt für die Graffitientfernung 150m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 300m² für die Graffitientfernung pro Jahr festgelegt.
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für das Bauwerk 35 beträgt für die Graffitientfernung 250m² und für die Farberneuerung 300m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 700m² für die Graffitientfernung und 750m² für die Farberneuerung pro Jahr festgelegt.
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für das Bauwerk LSW03 beträgt für die Graffitientfernung 250m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 600m² für die Graffitientfernung pro Jahr festgelegt.
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für das Bauwerk LSW01 beträgt für die Graffitientfernung 70m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 200m² für die Graffitientfernung pro Jahr festgelegt.
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für das Bauwerk LSW02 beträgt für die Graffitientfernung 30m² pro Jahr. Die Höchstmenge wird auf 200m² für die
Graffitientfernung pro Jahr festgelegt.
Zulage für Leistungen in dringenden Fällen:
Verschmutzungen, deren Inhalt staatsfeindlich, sexistisch, antisemitisch sind, sind innerhalb von 24 Stunden nach Meldung zu beseitigen. Mit der Zulage werden der
kurzfristige Einsatz und die Beseitigung der Verschmutzung vergütet. Die Leistung erfolgt auf Abruf durch die Auftraggeberin nach Erfordernis. Die Anzahl der Abrufe liegt
bei 3 Stück.
Bauwerke: Bw 09, Bw 33, Bw 35, LSW 3, LSW 1, LSW 2
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für die Abrufmenge beträgt für die Graffitientfernung 30m² und für die Farberneuerung 40m² pro Jahr bei 3 Abrufen. Die
Höchstmenge wird auf 50m² für die Graffitientfernung und 50m² für die Farberneuerung pro Jahr bei 3 Abrufen festgelegt.
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Rahmenvertrag läuft maximal 4 Jahre, entsprechend § 21 Abs.6 VGV.
Potsdam West
Es sind Unterhaltungsmaßnahmen an Anlagen/Objekten im festgelegten Stadtgebiet/Straßenabschnitt zu erbringen, die sich im unmittelbaren Straßenraum befinden. Hierzu zählen amtliche Hinweisschilder, nichtamtliche Hinweisschilder, Straßenlaternen, Straßenbahnmasten, Parkscheinautomaten und Schaltkästen. Der Straßenbaulastträger hat aufgrund von Erfahrungswerten bestimmte
Straßenabschnitte (Anlagen 7, 8, 9 - in Karte blau dargestellt) festgelegt, die einmal pro Jahreshälfte vom Rahmenvertragspartner eigenständig unterhalten werden. Hierzu zählen u.a. die Entfernung von Graffiti- und Farbverunreinigungen, Verschmutzungen
durch biogenen Bewuchs und atmosphärischen Ablagerungen, Vogelkot, Kaugummi, Aufkleber und Plakaten (Ausnahme: Wahlplakate).
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für ein Jahr für das Los 4 beträgt voraussichtlich für:
Flächen-Typ I 390 Stück
Flächen-Typ II 174 Stück
Flächen-Typ III 64 Stück
Flächen-Typ IV 402 Stück
Flächen-Typ V 64 Stück
Flächen-Typ VI 156 Stück
Die Höchstmenge für ein Jahr für das Los 4 wird festgelegt für:
Flächen-Typ I 420 Stück
Flächen-Typ II 174 Stück
Flächen-Typ III 64 Stück
Flächen-Typ IV 420 Stück
Flächen-Typ V 90 Stück
Flächen-Typ VI 170 Stück
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Rahmenvertrag läuft maximal 4 Jahre, entsprechend § 21 Abs.6 VGV.
Innenstadt
Es sind Unterhaltungsmaßnahmen an Anlagen/Objekten im festgelegten Stadtgebiet/Straßenabschnitt zu erbringen, die sich im unmittelbaren Straßenraum befinden. Hierzu zählen amtliche Hinweisschilder, nichtamtliche Hinweisschilder, Straßenlaternen, Straßenbahnmasten, Parkscheinautomaten und Schaltkästen. Der Straßenbaulastträger hat aufgrund von Erfahrungswerten bestimmte Straßenabschnitte (Anlagen 7,8,9- in Karte blau dargestellt) festgelegt, die einmal pro Jahreshälfte vom Rahmenvertragspartner eigenständig unterhalten werden. Hierzu zählen u.a. die Entfernung von Graffiti- und Farbverunreinigungen, Verschmutzungen durch biogenen Bewuchs und atmosphärischen Ablagerungen, Vogelkot, Kaugummi,
Aufkleber und Plakaten (Ausnahme: Wahlplakate).
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für ein Jahr für das Los 5 beträgt voraussichtlich für:
Flächen-Typ I 594 Stück
Flächen-Typ II 268 Stück
Flächen-Typ III 114 Stück
Flächen-Typ IV 1320 Stück
Flächen-Typ V 126 Stück
Flächen-Typ VI 228 Stück
Die Höchstmenge für ein Jahr für das Los 5 wird festgelegt für:
Flächen-Typ I 620 Stück
Flächen-Typ II 268 Stück
Flächen-Typ III 114 Stück
Flächen-Typ IV 1340 Stück
Flächen-Typ V 150 Stück
Flächen-Typ VI 240 Stück
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Rahmenvertrag läuft maximal 4 Jahre, entsprechend § 21 Abs.6 VGV.
Babelsberg
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Es sind Unterhaltungsmaßnahmen an Anlagen/Objekten im festgelegten Stadtgebiet/Straßenabschnitt zu erbringen, die sich im unmittelbaren Straßenraum befinden. Hierzu zählen amtliche Hinweisschilder, nichtamtliche Hinweisschilder, Straßenlaternen, Straßenbahnmasten, Parkscheinautomaten und Schaltkästen. Der Straßenbaulastträger hat aufgrund von Erfahrungswerten bestimmte Straßenabschnitte (Anlagen 7,8,9- in Karte blau dargestellt) festgelegt, die einmal pro Jahreshälfte vom Rahmenvertragspartner eigenständig unterhalten werden. Hierzu zählen u.a. die Entfernung von Graffiti- und Farbverunreinigungen, Verschmutzungen durch biogenen Bewuchs und atmosphärischen Ablagerungen, Vogelkot, Kaugummi,
Aufkleber und Plakaten (Ausnahme: Wahlplakate).
Das ermittelte Auftragsvolumen (Schätzmenge) für ein Jahr für das Los 6 beträgt voraussichtlich für:
Flächen-Typ I 364 Stück
Flächen-Typ II 94 Stück
Flächen-Typ III 50 Stück
Flächen-Typ IV 432 Stück
Flächen-Typ V 62 Stück
Flächen-Typ VI 102 Stück
Die Höchstmenge für ein Jahr für das Los 6 wird festgelegt für
Flächen-Typ I 390 Stück
Flächen-Typ II 94 Stück
Flächen-Typ III 50 Stück
Flächen-Typ IV 450 Stück
Flächen-Typ V 90 Stück
Flächen-Typ VI 120 Stück
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Rahmenvertrag läuft maximal 4 Jahre, entsprechend § 21 Abs.6 VGV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(1) Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10 Erklärung Haftpflichtversicherung).
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig).
(3) Umsatzerklärung (Gesamtjahresumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 20222). Der geforderte Mindestgesamtumsatz pro Jahr beträgt [Betrag gelöscht] Euro. Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Jahr beträgt [Betrag gelöscht] Euro (Formular 4.9 Umsatz)
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) (sofern einschlägig)
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt war).
(3) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) und Eignungsnachweise des Nachunternehmers beizulegen (sofern einschlägig und das Nachunternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(4) Eigenerklärung (Formular 4.6 Referenzen Unternehmen je Los) in Form einer Liste über je eine geeignete Referenz von früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen der in den letzten 3 Jahren (Beginnend ab Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind in Bezug auf einen Öffentlichen Auftraggeber. Vergleichbare Referenzen sind:
Los 1:
Je eine Referenz (insgesamt 4 Referenzen) aus den letzten drei Jahren die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist:
- Referenz Graffitibeseitigung an einem denk-malgeschützten Objekt mit mind. 5m² Bearbei-tungsfläche und
- Referenz Graffitibeseitigung an einem Objekt am/über Wasser mit Schutzmaßnahme und
- Referenz Graffitibeseitigung im Rahmen eines Rahmen-/Wartungsvertrages Mindestlaufzeit 2 Jahre und
- Graffitibeseitigung an einem mit Elektronik ausgestattetem Objekt (z.B. Parkscheinautomat)
Los 2:
Je eine Referenz (insgesamt 2 Referenzen) aus den letzten drei Jahren die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist:
- Referenz Graffitibeseitigung an einem denk-malgeschützten Objekt mit mind. 5m² Bearbei-tungsfläche und
- Referenz Graffitibeseitigung im Rahmen eines Rahmen-/Wartungsvertrages Mindestlaufzeit 2 Jahre
Los 3:
Je eine Referenz (insgesamt 3 Referenzen) aus den letzten drei Jahren die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist:
- Referenz Graffitibeseitigung an einem denk-malgeschützten Objekt mit mind. 5m² Bearbei-tungsfläche und
- Referenz Graffitibeseitigung an einem Objekt am/über Wasser mit Schutzmaßnahme und
- Referenz Graffitibeseitigung im Rahmen eines Rahmen-/Wartungsvertrages Mindestlaufzeit 2 Jahre
Lose 4 - 6:
Je eine Referenz (insgesamt 2 Referenzen je Los) aus den letzten drei Jahren die mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbar ist:
- Referenz Graffitibeseitigung im Rahmen eines Rahmen-/Wartungsvertrages Mindestlaufzeit 2 Jahre und
- Graffitibeseitigung an einem mit Elektronik ausgestattetem Objekt (z.B. Parkscheinautomat)
Mindestanforderungen:
- Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr erbracht werden.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert ca.
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Ggf. Ansprechpartner/Abteilung des Auftraggebers
- Vorgangsnummer (sofern bekannt)
(1) Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
(2) Allgemeine Bewerbungsbedingungen
(3) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
(4) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(6) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
(7) Zu Punkt IV 1.3 (Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer) der Bekanntmachung: Je Los wird der Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6963
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit