Vergabe von Entsorgungsleistungen in der Stadt Frankfurt (Oder) Referenznummer der Bekanntmachung: FDH 02/2023 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fdh-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Entsorgungsleistungen in der Stadt Frankfurt (Oder)
Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport sowie die Verwertung von Restabfällen, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen sowie von Bio- und Grünabfällen.
Übernahme, Transport und Verwertung von Restabfällen sowie Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen
Die Leistung umfasst die Übernahme der Restabfälle und Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und haushaltsähnlichem Gewerbeabfall. Die übernommen Abfälle sind zu einer Verwertungsanalge zu transportieren.
Der Auftraggeber kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorlie-genden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezem-ber 2029, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Inanspruch-nahme der Verlängerungsoption ist durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums, also bis zum 30. Juni 2027, gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen
Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport sowie der Verwertung der Bioabfälle (Biotonne) aus der Stadt Frankfurt (Oder).
Der Auftraggeber kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorlie-genden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezem-ber 2029, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Inanspruch-nahme der Verlängerungsoption ist durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums, also bis zum 30. Juni 2027, gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.
Übernahme, Transport und Verwertung von Grünabfällen
Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Grünabfällen aus der Stadt Frankfurt (Oder).
Der Auftraggeber kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorlie-genden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezem-ber 2029, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Inanspruch-nahme der Verlängerungsoption ist durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums, also bis zum 30. Juni 2027, gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB,
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Teil II der Ausschreibungsunterlagen, Anlage 1 zum Ange-botsschreiben)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (An-lage 2 zum Angebotsschreiben)
- Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
- Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl.
Unfallkasse und Beitragsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung nehmen ausschließlich der Auftraggeber und dessen Berater teil. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YU3695Z
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.