BLB Recruiting - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 705/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophie-Alberti-Straße
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 69719133-54
Fax: +49 69719133-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB Recruiting - Los 3
Gegenstand des Auftrags sind Werbeagenturleistungen zur Rekrutierung von Fach- und Führungskräften für den BLB und zur Steigerung dessen Wertschätzung als Arbeitgeber.
BLB - Agenturleistungen Personalgewinnung
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Sophie-Alberti-Straße 4-6 14478 Potsdam
Gegenstand des Loses 3 sind Agenturleistungen zur Rekrutierung von Fach- und Führungskräften für den BLB und zur Steigerung dessen Wertschätzung als Arbeitgeber. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten die Entwicklung einer Recruitingkampagne und deren Umsetzung unter Gestaltung verschiedener Medien (z.B. Imagefilm, Plakate, Stellenanzeigen, Landingpage für Jobinteressierte etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BLB Recruiting - Los 3
Postanschrift: Zesenstrasse 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22301
Land: Deutschland
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.