Sondermöbel Edisonallee Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-265-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sondermöbel Edisonallee
Lieferung von Möbeln inkl. Service- und Zusatzarbeiten:
- Nach Aufstellung die ggf. fachgerechte Einweisung der Anwender/Nutzer in die Handhabung.
- Die fachgerechte, kostenneutrale Entsorgung der ggf. anfallenden Verpackung.
Die Lieferung muss im Zeitraum ab dem 15.11.2023 bis zum 30.11.2023 erfolgen. Die Lieferung muss kostenfrei "Frei Verwendungsstelle", inkl. Vertragen sowie gebrauchsfertiger Aufstellung am Standort Edisonallee der Landeshauptstadt Potsdam (Edisonallee 5-9, 14473 Potsdam) erfolgen.
Landeshauptstadt Potsdam Edisonallee 5-9 14473 Potsdam
Im Zusammenhang mit der Lieferung der Möbel sind noch folgende Service- und Zusatzarbeiten nötig und Voraussetzungen zu erfüllen. Sie sind bitte im Angebot zu berücksichtigen:
- Die angebotenen Produkte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genügen und das Prüfzeichen "GS" für "Geprüfte Sicherheit" oder eines gleichwertiges Gütezeichen aufweisen, das mind. gemäß den Anforderungen des "GS" Zeichen nach § 20 ProdSG aufgestellt/ausgearbeitet sein muss. Oder es liegt für die angebotenen Produkte ein anderer geeigneter Anwendungsnachweis /Beleg vor, der mind. gemäß den Anforderungen des "GS" Zeichen nach § 20 ProdSG aufgestellt/ausgearbeitet sein muss.
- Die angebotenen Produkte müssen das Umweltzeichen nach RAL UZ 38 "Blauer Engel" oder das EU Umweltzeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen.
- Für den Hersteller der Möbel muss ein Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Qualitätsmanagement (DIN ISO 9001 oder gleichwertig) vorhanden sein.
- Für den Hersteller der Möbel muss ein Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Umweltmanagement (ISO 14001 oder gleichwertig) vorhanden sein.
Die jeweiligen Nachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
- Nach Aufstellung die ggf. fachgerechte Einweisung der Anwender/Nutzer in die Handhabung.
- Die fachgerechte, kostenneutrale Entsorgung der ggf. anfallenden Verpackung.
Garantie:
mind. 5 Jahre
Nachlieferungsgarantie:
Das angebotene Programm muss mindestens noch 5 Jahre gefertigt werden, um Nachlieferungen in der gleichen äußeren Ansicht zu ermöglichen.
Lieferung:
"Frei Verwendungsstelle", das Vertragen sowie die gebrauchsfertige Aufstellung am Standort Edisonallee der Landeshauptstadt Potsdam (Edisonallee, 14473 Potsdam) ist im Angebot enthalten. Die Zufahrt mit LKW ist möglich. Das Gebäude verfügt über insgesamt 4 Aufzüge (H/B/T 2,16 m/1,10 m/1,40 m).
Verpackung:
- Auf Kartonverpackung ist möglichst zu verzichten.
- PE-Folie ist nicht toxisch und zur Deponierung und Verbrennung geeignet, sie hat keine umweltschädlichen Eigenschaften und ist ohne FCKW.
- Die fachgerechte Entsorgung ist einzukalkulieren und wird kostenneutral durchgeführt.
Allgemeine Bedingungen und Voraussetzungen an die anzubietenden Produkte Pos. 1.1 bis 1.28 des Leistungsverzeichnis
- Es handelt sich bei nahezu sämtlichen LV-Positionen (ausgenommen Position 1.1, 1.18 und 1.19) um eine Ausschreibung "Leitfabrikat oder gleichwertig". Die im Leistungsverzeichnis unter Allgemeines sowie in den LV-Positionen jeweils angegebenen Anforderungen an die Gleichwertigkeit, ausgehend vom Leitfabrikat, müssen von den angebotenen Produkten zwingend erfüllt werden. Soweit bei den angegebenen Anforderungen an die Gleichwertigkeit nicht beschrieben, sind Varianzen bei den tatsächlich angebotenen Produkten/Fabrikaten zugelassen. Das anzubietende Programm muss ein einheitliches Gesamtbild ergeben.
- Bei Angeboten/Leistungspositionen abweichend vom Leitfabrikat sind mit Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis Angaben (Hersteller, Produktbezeichnung, Farbe, Maße) einzutragen und die Produktdatenblätter bzw. Produktinformationsblätter, welche die Anforderungen an die Gleichwertigkeit laut Leistungsverzeichnis ausweisen, mit Angebotsangabe beizubringen.
Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
Das Leistungsverzeichnis Sondermöbel Edisonallee ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt mindestens im pdf-Format oder im GAEB-Format einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummern gem. § 45 Nr. 2 VGV:
je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden,
je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Vermögensschäden
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. (Formular 4.10)
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
zu (1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Vermögensschäden.
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird (Formular 4.10).
(1) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) unternehmens-
bezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist),
die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier, dass es sich bei jeder der zwei (2) Referenzen um einen Auftrag:
1. im Wert von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Auftrag,
2. explizit für Büromöbel / Möbel handelt,
3. dessen Ausführung abgeschlossen ist. Auch abgeschlossen ausgeführte
Einzelabrufe in o. g. Höhe (mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Einzelabruf) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) aus noch laufenden oder abgeschlossenen Rahmenverträgen gelten als je eine Referenz.
Diese Mindestbedingungen 1.-3. müssen für jede der zwei (2) Referenzen erfüllt sein sowie muss jede der zwei (2) Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) stammen. Sofern
mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten zwei Referenzen zur
Wertung herangezogen. Die Abgabe weiterer Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance den
Auftrag zu erhalten.
Anzugeben sind jeweils Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert netto ca. oder Höhe des Einzelabrufs aus Rahmenvertrag netto ca., Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt).
(Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
(2) Bei Angeboten/Leistungspositionen abweichend vom Leitfabrikat sind die Produktdatenblätter bzw. Produktinformationsblätter, welche die Anforderungen an die Gleichwertigkeit laut Leistungsverzeichnis ausweisen mit Angebotsangabe beizubringen.
(3) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)
(4) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beuflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig)
(5) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig)
(6) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
(7) ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
zu (1) mindestens zwei (2) unternehmens-
bezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist),
die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Vergleichbar meint hier, dass es sich bei jeder der zwei (2) Referenzen um einen Auftrag:
1. im Wert von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Auftrag,
2. explizit für Büromöbel / Möbel handelt,
3. dessen Ausführung abgeschlossen ist. Auch abgeschlossen ausgeführte
Einzelabrufe in o. g. Höhe (mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Einzelabruf) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) aus noch laufenden oder abgeschlossenen Rahmenverträgen gelten als je eine Referenz.
Diese Mindestbedingungen 1.-3. müssen für jede der zwei (2) Referenzen erfüllt sein sowie muss jede der zwei (2) Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) stammen. Sofern
mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten zwei Referenzen zur
Wertung herangezogen. Die Abgabe weiterer Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance den
Auftrag zu erhalten.
Anzugeben sind jeweils Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert netto ca. oder Höhe des Einzelabrufs aus Rahmenvertrag netto ca., Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt).
(Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
- für Bieter
- ggf. Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmmer
- ggf. für Eignungsverleiher
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4)
(3) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B - VOL/B
(4) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(5) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
(6) Informationsblätter (e-Vergabe, Vergaben und Verträge)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR60TZ
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit es Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.