Rahmenvertrag für LV 30 Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 230719_EWP_DS_012
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 101
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewp-potsdam.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ngp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für LV 30 Vermessung
Ausgeschrieben werden Rahmenverträge zu Vermessungsleistungen bei Bauvorhaben, Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen für die Gesellschaften Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).
Einzugsgebiet der EWP/NGP Potsdam Das Einzugsgebiet von EWP und NGP umfasst teilweise auch den Umkreis der Stadt Potsdam.
Ausschreibung von Rahmenverträgen (LV30 Vermessung) für jegliche Vermessungsleistungen im Invest- und Instandhaltungsprozess als auch für Störungen und Bestandsaufnahmen. Die Ausschreibung erfolgt im Gesamtverbund für Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und für die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).
Für das aufgestellte LV 30 werden zwei bis drei Dienstleister für Vermessungsarbeiten auf Basis eines verpreisten LVs gesucht.
Abschluss von Rahmenverträgen mit zwei bis drei RV-Dienstleistern, mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Die abzuschließenden Rahmenverträge haben eine Grundlaufzeit von 36 Monaten und können unter Berücksichtigung der Nichtüberschreitung des Zielwertes um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Für die Vertragslaufzeiten sind jeweils Preisanpassungen festgelegt, die in den Verfahrensangaben zur Ausschreibung ersichtlich sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifikat MVAS/RSA 21 nicht älter als 3 Jahre vorhanden jeweils für die einzusetzenden Mitarbeiter
Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien sind in der Anlage Verfahrensangaben Ausschreibung nochmal zusammengefasst.
Festlegungen zur Ausschreibung:
1. Europaweite beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb; im Ergebnis der Ausschreibung werden Rahmenverträge mit 2-3 Partner pro Auftraggeber EWP oder NGP abgeschlossen
2. Teilnahmewettbewerb
Eignungskriterien:
- MVAS/RSA 21 Zertifikat nicht älter als 3 Jahre
- Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- Reaktionszeit 24 Stunden nach telefonischer Vorabbeauftragung
- Anzahl Mitarbeiter im Einsatzgebiet: mindestens 2
- 2 Referenzobjekte aus den letzten 3 Jahren
3. Beschränkte Ausschreibung zum Leistungsverzeichnis in 2 Teilschritten nach Festlegung der geeigneten Firmen durch Teilnahmewettbewerb
I. Teilschritt:
a. Bepreisung des leeren Leistungsverzeichnisses
b. Erstellung eines Preisspiegels
c. Kappung des jeweils höchsten und niedrigsten Preises pro Position bei mehr als 3 Angeboten
d. Restwerte werden für Bildung eines Mittelwertes pro Position genutzt
II. Teilschritt:
a. Bepreistes Leistungsverzeichnis wird an Bieter zur Prüfung gesendet. Auf- und Abgebot wird angefordert
b. Zuschlagserteilung je nach Anzahl der gewünschten Rahmenvertragspartner in Reihenfolge Firmen mit höchstem Abschlag zu Firmen mit höchstem Aufschlag
c. Bei Gleichheit in den Zu- und Abschlägen wird die Firma mit den meisten Mitarbeitern im Einsatzgebiet genommen. Gibt es hier einen Gleichstand, wird die Firma mit dem höheren Jahresumsatz genommen.
4. Laufzeit von 36 Monaten mit Verlängerungsoption von bis zu 12 Monaten, solange der Zielwert noch nicht erreicht ist
a. Festlegung einer Preissteigerung nach einem Jahr von 1,5 % für das 2. Jahr
b. Nach 2 Jahren Laufzeit von 3 % auf Startwert für das 3. Jahr
c. Nach 3 Jahren Laufzeit von 4,5 % auf Startwert, für Folgemonate nach 36 Monaten Laufzeit
5. Die Abrufe aus den Rahmenverträgen sollen im Wesentlichen nach Leistungsfähigkeit und gleichmäßig auf die Rahmenvertragspartner aufgeteilt werden. Grundsätzlich besteht jedoch kein Recht auf Beauftragung (siehe Rahmenvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Beschäftigten sind von dem Bieter die Erklärungen nach § 6 Abs. 2 ff. Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) zur Zahlung eines Arbeitnehmerbruttoentgeltes von mindestens des nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltenden Bruttoentgelts gerechnet auf die Arbeitsstunde. zu unterzeichnen (Formblatt 3 und ggf. 4). Soweit ein Bieter oder ein zum Einsatz vorgesehener Nachunternehmer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und ausgeschriebene und angebotene (Teil-)Leistungen in diesem Mitgliedstaat erbringen wird, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung des in § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes genannten Bruttoentgelts für diese Beschäftigten. Dies folgt insbesondere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. September 2014, Rs. C - 549/13 ("Bundesdruckerei") und vom 17. November 2015, Rs. C - 115/14 ("RegioPost"). Für den Fall, dass Bieter diese Einschätzung nicht teilen, werden sie hiermit ausdrücklich auf ihre Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(2) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz -BbgVergG) vom 1.10.2016
(3) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich bis spätestens zum 28.01.2019, bis 13.00 über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über diese Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(4) Der Nachweis der Eignung ist nach § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(5) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Leistungsanteil, der an andere Unternehmen untervergeben werden soll, mit Angebotsabgabe zu benennen.
(6) Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die anderen Unternehmen zu benennen. Für die anderen Unternehmen ist gleichzeitig die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder ist gleichzeitig eine Eigenerklärung gemäß dem Formblatt VHB124 Eigenerklärung zur Eignung (diese umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1, III.1.2) undIII.1.3) vorzulegen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen.
(7) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind diese Unternehmen mit Angebotsabgabe zu benennen und ist für diese Unternehmen mit Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen. e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Zusätzlich ist mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(8) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen.
(9) Das Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA601R
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661617
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB).