Rahmenvereinbarung Konditionierung Restloch 112
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Knappenstraße 1, Einkauf Lausitz
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: D-01968
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3573-844275
Fax: +49 3573-844643
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Konditionierung Restloch 112
Ziel der Konditionierung des Restloch (RL) 112 ist die Aufwertung der stark bergbaulich geprägten Abflüsse/Grundwaserabflüsse aus der kleinen Restlochkette in die Schwarze Elster und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb (im Laufe des Jahres 2024) gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass 3-4 Mal wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die Monate 07/2024-12/2024 sind als Option vorgesehen.
Bundesland: Brandenburg
Landkreis: Oberspreewald Lausitz
Stadt: westlich Lauchhammer / Grünewalde
- 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Bekalkungsanlage
- 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Bekalkungsanlage
- 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 2000 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 80 Tage Konditionierungsanlage betreiben und Betrieb dokumentieren (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit des Auftragnehmers)
- 6 Monate Anlagenbetrieb und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 1 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Option:
- 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Bekalkungsanlage
- 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 1000 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 40 Tage Konditionierungsanlage betreiben und Betrieb dokumentieren (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit des Auftragnehmers)
- 6 Monate Anlagenbetrieb und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 1 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV .
siehe II.2.11) Angaben zu Optionen
Ziel der Konditionierung des Restloch (RL) 112 ist die Aufwertung der stark bergbaulich geprägten Abflüsse/Grundwaserabflüsse aus der kleinen Restlochkette in die Schwarze Elster und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb (im Laufe des Jahres 2024) gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass 3-4 Mal wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die Monate 07/2024-12/2024 sind als Option vorgesehen.
Die evenuelle Beauftragung der Optionen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: Die Konditionierung muss bis zur Inbetriebnahme der WBA Plessa fortgeführt werden. Sollte bis 06/2024 die WBA Plessa nicht in Betrieb sein, ist vorgesehen die optionalen Leistungen zu beauftragen.
Der Auftragnehmer hat keinen Abspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Vergabenummer: 2402400107
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftlicheLeistungsfähigkeitsnachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen,
- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr),
- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereichdes Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr).
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD
akzeptiert.
Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angeboteinzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineresUnternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).
Zum Nachweis, dass der Bewerber nicht wegen Unzuverlässigkeit i.S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird bei Erfordernis der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach§46VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Mindestanforderungen sind mit dem Angebot zu übergeben:
- mindestens 1 Referenz zur Konditionierung von Tagebaurestseen mittels mobiler, schwimmender, pontongestützter Austragseinheit, in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
- mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Eigenerklärung, dass für die Ingenieurtechnische Fachbegleitung Personal eingesetzt wird, welches über Fachkenntnisse im Bereich der Hydrochemie verfügt.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Baustelleneröffnung folgende Nachweise zu übergeben:
- Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis sowie Berechnung für Eisdruck/Nachweis Winterbetrieb für dieAustragseinheit,
- Nachweis über winterfeste Auslegung und Säurebeständigkeit der gesamten Anlage
- Angaben zu Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages (GeräteverzeichnisLMBV_GV)
- Eine vom Betreiber/Auftragnehmer erstellte Betriebsanweisung nach § 7 ABBergV für den gefahrlosen Umgang der einzusetzenden Betriebsstoffe ist zu übergeben.
Die geforderten Nachweise sind durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Fremdsprachigen Dokumentationen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Die Nachweise und Prüfberichte sind dem AG mit Baustelleneröffnung zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen: ja
Mit dem Angebot ist zu übergeben:
- Formblatt 633 Angebots-Schreiben
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung/sonstige Preisermittlungsgrundlagen
- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (soweit zutreffend)
- 124-LD Eigenerklärung oder EEE bzw. Präqualifikationsverzeichnis (soweit zutreffend)
- Formblatt „Eigenerklärung wegen Art 5k EU-VO Nr. 833-2014_Sanktionen“ ist mit dem Angebot unterzeichnet einzureichen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise/Urkalkulation/sonstige Preisermittlungsgrundlagen
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs.2VgVmit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Der Höchstwert für die mit der Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: [Betrag gelöscht] Euro
Angaben zum Vertrag:
Der Betreibervertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Mit dem wöchentlichen Abruf gemäß Dosierempfehlung werden die Einsatztage pro Woche, der Eintragsort, der Volumenstrom, die Feststoffkonzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis des Kalkproduktes, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie der Eintragsstart und die Eintragsdauer pro Woche benannt. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Planungstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge bei den auszutragenden Neutralisationsmittelmengen noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 3 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die wöchentliche Dosierempfehlung enthält in der Regel auch optional/e Einsatztag/e, die im Ergebnis des wöchentlichen Monitorings ggf. kurzfristig (1-2 Werktage) beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind dann auf Nachweis abzurechnen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: +49 3573844643
Internet-Adresse: www.lmbv.de