Entwicklung und Gestaltung einer neuen Dauerausstellung Brandenburgisches Textilmuseum, Forst (Lausitz) Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS EU FR KTM 54/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstraße 10 - 12
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3562989-422
Fax: +49 3562989-403
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.forst-lausitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Gestaltung einer neuen Dauerausstellung Brandenburgisches Textilmuseum, Forst (Lausitz)
Entwicklung und Gestaltung einer neuen Dauerausstellung Brandenburgisches Textilmuseum, Forst (Lausitz)
Brandenburgisches Textilmuseum Sorauer Straße 37 03149 Forst (Lausitz)
Das Brandenburgische Textilmuseum Forst (Lausitz) wurde 1995 am heutigen Standort eröffnet. Nach fast 30 Jahren wird das Museum nun umgebaut und durch einen Neubau erweitert.
Neben den baulichen Maßnahmen wird das Museum neu geplant und der inhaltliche Umfang stark erweitert. Aus einem reinen Textilmuseum wird ein Industriemuseum mit textilem Schwerpunkt. Das Museum wird den (Struktur-) Wandel der Stadt und der Region zeigen. Dies erfolgt in den zentralen Bereichen, der Textilindustrie und dem Kohleabbau und damit einhergehend im Bereich der Infrastruktur. Die Darstellung des Wandels umfasst die Stadt und die Region vom 19. Jahrhundert bis heute, und es soll sogar ein Blick in die Zukunft gewagt werden.
Die neue Ausstellung soll in hohem Maße interaktiv und innovativ sein, sich regional orientieren und dabei globale Zusammenhänge sicher abbilden.
Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf dem Zeitraum von 1800 bis zur Gegenwart. Wichtige Ereignisse, die vor dieser Hauptzeitachse lagen, werden in sogenannten "Archiven" dargestellt. Und Visionen der Zukunft finden sich in den sogenannten "Laboren". Diese Archive und Labore sollen flexibel und erweiterbar sein. Das Museum zeigt Objekte zur Stadt Forst (Lausitz) und zur gesamten Region in den Themenbereichen Textilindustrie, Braunkohle, Infrastruktur/Mobilität und zu m Alltagsleben.
Das künftige Museum versteht sich als kulturelles Zentrum der Stadt und der Region. Aus diesem Grund wird die Dauerausstellung, aber darüber hinaus auch die Bespielung und Ausstattung des großen Saales, für Veranstaltungen und Museumspädagogik einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Bei der Veranstaltungsplanung soll auch der große Innenhof mit einbezogen werden.
Für die Umsetzung des Projektes "Neue Dauerausstellung" für das Brandenburgische Textilmuseum benötigt die Stadt Forst (Lausitz) ein professionell aufgestelltes Ausstellungsplanungsbüro, das in der Lage ist, alle geforderten Leistungen in einer vorgegebenen Zeitschiene zu erfüllen. Bevor die Ausstellung in das Gebäude implementiert werden kann, wird in Regie der Stadt Forst (Lausitz) das gesamte Gebäude saniert sowie der Neubau erstellt. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis April 2024 geplant.
Im Zuge der Vorplanungen wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet, das die Rahmenbedingungen sowohl der Dauerausstellung als auch des Musemsbetriebes festlegt. Darin enthalten sind die Leitidee des Museums, die Konzeptidee der Dauerausstellung, die Einbindung und Belebung des Umfelds und die Rahmendaten zur Machbarkeit (Besuchsprognose, Personalkonzept, Schätzung Folgekosten, Kostenkalkulation der Einrichtung und Zeitplan der Umsetzung). Darüber hinaus wird das Feinkonzept erarbeitet, das die Vorschläge für Themen und Leitobjekte aus der Gesamtkonzeption weiterentwickelt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Zur Angebotsabgabe werden die 3 bis 5 besten Bewerber aufgefordert. Diese werden anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern und anhand der beigefügten Wertungsmatrix beurteilt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
- Mindestkriterien
1 Berufserfahrung der Projektverantwortlichen
Der Projektverantwortliche muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben
und der stellvertretende Projektverantwortliche muss mindestens drei Jahre
Berufserfahrung haben.
Weiterhin müssen der Projektverantwortliche und der stellvertretende
Projektverantwortlichen mindestens ein Referenzprojekt betreut haben, um die
Mindestanforderungen zu erfüllen.
2. Referenzprojekte des Bewerbers
Es sind mindestens drei Referenzprojekte des Bewerbers zu benennen, um die
Mindestanforderungen zu erfüllen. Davon muss mindestens ein Referenzprojekt
eine Ausstellung zur Kulturgeschichte zum Gegenstand gehabt haben. Es werden
drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. Ziffer 13
des 1. Verfahrensbriefes).
- Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren Wichtung 10 %/ Punkte 50
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Jährliches Mittel der Beschäftigten in den letzten drei Jahren Wichtung 15 %/Punkte 75
Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren 15 %/ Punkte 75
Fachliche Eignung - Referenzprojekte des Bewerbers:
Eingereichte Referenzprojekte im Bereich der zu erbringenden Leistung Wichtung 60%/ Punkte 300
Die Maßnahme ist Teil des Programms "Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg".
Fördergeber: Land Brandenburg, Richtlinie der Staatskanzlei des Landes Brandenburg zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregionen - Strukturentwicklung Lausitz (Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg)
Mittelherkunft: Finanzhilfen des Bundes, Land Brandenburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
2. Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen Projektleiters
3. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014;
4. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft /
Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. (siehe Anlage 1, Teilnahmewettwewerb)
5. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, (siehe Anlage 1, Teilnahmewettwewerb)
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. (siehe Anlage 2, Teilnahmewettwewerb)
7. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.(siehe Anlage 4,Teilnahmewettwewerb)
8. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. (siehe Anlage 3, Teilnahmewettwewerb)
9. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. (siehe Anlage 3, Teilnahmewettwewerb)
10. Erklärung über das Nichtvorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. (siehe Anlage 3,Teilnahmewettwewerb)
11. Erklärung über eine mögliche Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
12. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen; (siehe Anlage 3,Teilnahmewettwewerb)
13. Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU)2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.(siehe Anlage 7, Teilnahmewettwewerb)
Hinweis: Es sind die eingestellten Vordrucke für die Eigenerklärungen zu verwenden. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers und eine Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Hinweise:
a) Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
b) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/ Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen auf Aufforderung gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
- Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Ausstellungsplanung) beschäftigten Personen gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/-innen bzw. Inhaber/-innen
b) Architekten/Architektinnen bzw. Ingenieure/Ingenieurinnen bzw. Ausstellungsgestalter
c) sonstige Mitarbeiter/-innen mit akademischer Ausbildung
d) sonstige Mitarbeiter/-innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
- Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Ausstellungsplanungen für Museen).
Weiterhin müssen der Projektverantwortliche und der stellvertretende Projektverantwortlichen mindestens ein Referenzprojekt betreut haben, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
- Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Ausstellungsplanungen für Museen).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Davon muss mindestens ein Referenzprojekt eine Ausstellung zur Kulturgeschichte zum Gegenstand gehabt haben.
Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. Ziffer 13.). Sofern der Bewerber mehr als drei Referenzprojekte angibt, soll er die drei Referenzprojekte zu kennzeichnen, die in die Wertung eingehen sollen. Andernfalls entscheidet die Vergabestelle, welche Referenzprojekte in die Wertung eingehen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Inhalt und Gegenstand der geplanten Ausstellung mit Angaben zu Objekten und großräumigen Inszenierungen
- Ausstellungsfläche
- Gesamtprojektkosten (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung/Baubeginn/Abnahme)
- Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 01.01.2015) erbrachten Planungsleistungen (soweit möglich gemäß Leistungsphasen nach HOAS)
- ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
1. Der Projektverantwortliche muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben und der stellvertretende Projektverantwortliche muss mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben.
Weiterhin müssen der Projektverantwortliche und der stellvertretende Projektverantwortlichen mindestens ein Referenzprojekt betreut haben, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
2. Es sind mindestens drei Referenzprojekte des Bewerbers zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Davon muss mindestens ein Referenzprojekt eine Ausstellung zur Kulturgeschichte zum Gegenstand gehabt haben. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. Ziffer 13 des 1. Verfahrensbriefes).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDP60G6
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabever-stöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland