Schülerbeförderung zur Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und in Ottersheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung zur Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und in Ottersheim
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrdienstleistungen zu und von der Jakob-Reeb-Schule (Standort Germersheim und Standort Ottersheim).
Der Leistungsort des Schulstandorts Germersheim ist:
- Jakob-Reeb-Schule, Lilienstraße 12, 76726 Germersheim
- Wohnorte der Schülerinnen und Schüler
Der Leistungsort des Schulstandorts Ottersheim ist:
- Jakob-Reeb-Schule, Lange Straße 81, 76879 Ottersheim
- Wohnorte der Schülerinnen und Schüler
Die Schülerbeförderung zu und von der Jakob-Reeb-Schule (Standort Germersheim und Standort Ottersheim) soll über die Dauer von drei Schuljahren vergeben werden.
Derzeit sind 14 Schüler/innen mit 2 Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Germersheim und 17 Schüler/innen mit 1 Begleitperson (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Ottersheim zu befördern. Bei den angegebenen Schülerzahlen handelt es sich nur um geschätzte Werte, basierend auf den aktuellen Erfahrungen. Dadurch begründet sich kein Anspruch des Auftragnehmers.
Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler müssen am Hauseingang abgeholt und auch wieder nach Hause gefahren werden.
Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen, d.h. dass für jedes Kind ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Tourenplanung erfolgt durch den Auftragnehmer. Unter Berücksichtigung der zurückzulegenden Wegstrecke ist die jeweils wirtschaftlichste Möglichkeit der Fahrplangestaltung auszuwählen und anzubieten.
Die Anzahl der eingesetzten Busse bestimmt sich nach der Anzahl der Sitzplätze und der zu befördernden Kinder inkl. des benötigten Begleitpersonals. Die optimale Ausnutzung der Kapazitäten ist Bedingung und wird vom Auftraggeber festgelegt.
Bei den zu befördernden Schülerinnen und Schülern handelt es sich um Kinder, die der Förderung mit einem jeweiligen Schwerpunkt bedürfen. Die Fahrzeuge sind daher mit Fahr- und Begleitpersonal zu besetzen, das sich auf die besonderen Belange sonderpädagogisch zu betreuender Kinder einstellen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung zur Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und in Ottersheim
Postanschrift: Aubachstraße 32a
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).