Schülerbeförderung zur Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und in Ottersheim

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Germersheim
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung zur Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und in Ottersheim

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrdienstleistungen zu und von der Jakob-Reeb-Schule (Standort Germersheim und Standort Ottersheim).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 677 563.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Hauptort der Ausführung:

Der Leistungsort des Schulstandorts Germersheim ist:

- Jakob-Reeb-Schule, Lilienstraße 12, 76726 Germersheim

- Wohnorte der Schülerinnen und Schüler

Der Leistungsort des Schulstandorts Ottersheim ist:

- Jakob-Reeb-Schule, Lange Straße 81, 76879 Ottersheim

- Wohnorte der Schülerinnen und Schüler

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Schülerbeförderung zu und von der Jakob-Reeb-Schule (Standort Germersheim und Standort Ottersheim) soll über die Dauer von drei Schuljahren vergeben werden.

Derzeit sind 14 Schüler/innen mit 2 Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Germersheim und 17 Schüler/innen mit 1 Begleitperson (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Ottersheim zu befördern. Bei den angegebenen Schülerzahlen handelt es sich nur um geschätzte Werte, basierend auf den aktuellen Erfahrungen. Dadurch begründet sich kein Anspruch des Auftragnehmers.

Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler müssen am Hauseingang abgeholt und auch wieder nach Hause gefahren werden.

Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen, d.h. dass für jedes Kind ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Tourenplanung erfolgt durch den Auftragnehmer. Unter Berücksichtigung der zurückzulegenden Wegstrecke ist die jeweils wirtschaftlichste Möglichkeit der Fahrplangestaltung auszuwählen und anzubieten.

Die Anzahl der eingesetzten Busse bestimmt sich nach der Anzahl der Sitzplätze und der zu befördernden Kinder inkl. des benötigten Begleitpersonals. Die optimale Ausnutzung der Kapazitäten ist Bedingung und wird vom Auftraggeber festgelegt.

Bei den zu befördernden Schülerinnen und Schülern handelt es sich um Kinder, die der Förderung mit einem jeweiligen Schwerpunkt bedürfen. Die Fahrzeuge sind daher mit Fahr- und Begleitpersonal zu besetzen, das sich auf die besonderen Belange sonderpädagogisch zu betreuender Kinder einstellen können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Mustertourenplanung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienz / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 026-076469
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: J23-F24-001
Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung zur Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und in Ottersheim

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Aubachstraße 32a
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56567
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 450 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 677 563.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen

nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2023

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