Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-79-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose)
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht für die Baumkontrolle an Straßen und öffentlichen Flächen eine(n) öffentlich bestellte(n) und vereidigte(n) Sachverständige(n) für das Fachgebiet "Verkehrssicherheit von Bäumen".
Potsdam, mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche, besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.
Der Auftrag ist in 5 Lose (Los 1: Süd-Ost, Los 2: Süd-West, Los 3: West, Los 4: Innenstadt, Los 5: Nord) aufgeteilt und wird für den Zeitraum von 2 Jahren vergeben.
Potsdam Süd-Ost
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Klein Glienicke, Babelsberg Nord, Babelsberg Süd, Am Stern, Drewitz und Kirchsteigfeld an ca. 23.500 Bäumen.
Potsdam Süd-West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Südliche Innenstadt, Templiner Vorstadt, Teltower Vorstadt, Schlaatz, Waldstadt I, Waldstadt II, Gewerbegebiet Potsdam-Süd, Forst Potsdam-Süd an ca. 24.500 Bäumen.
Potsdam West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Bornim, Nedlitz (anteilig), Eiche, Grube, Golm, Brandenburger Vorstadt (anteilig), Potsdam-West und Wildpark an ca. 21.200 Bäumen.
Potsdam Innenstadt
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Nedlitz (anteilig), Bornstedt, Nauener Vorstadt, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt, Brandenburger Vorstadt (anteilig) und Nördliche Innenstadt an ca. 17.400 Bäumen.
Das Los 4 beinhaltet auch den Jüdischen Friedhof. Hier ist auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu achten. Insbesondere männliche Personen dürfen den Friedhof nur mit einer Kopfbedeckung betreten.
Der Friedhof darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Öffnungszeiten sind laut Friedhofswegweiser der Stadt Potsdam:
Winter: Mo. bis Fr. 09:00 - 14:00 Uhr, Sonntag 10:00 - 13:00 Uhr
Sommer: Mo. bis Fr. 09:00 - 16:00 Uhr, Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Die gesamten Arbeiten dürfen nur von Montag bis Freitag ausgeführt werden.
Informationen über Feiertage, an denen nicht gearbeitet werden kann, Schlüsselübergaben außerhalb der Öffnungszeiten und die Klärung aller sonstigen Anliegen erfolgen durch den zuständigen Mitarbeiter auf dem Jüdischen Friedhof.
Potsdam Nord
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Uetz Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke und Sacrow-Krampnitz an ca. 16.400 Bäumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Geranienstraße 5
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Geranienstraße 5
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Geranienstraße 5
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Geranienstraße 5
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Geranienstraße 5
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge sind im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen. Es wurde der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6072
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.