380.027.03 Tischlerarbeiten (Einbaumöbel) Referenznummer der Bekanntmachung: KHO-BTE 168 09 2023

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Oberhavel Kliniken GmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 2
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Mantei
E-Mail:
Telefon: +49 331662005
Fax: +49 331661124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberhavel-kliniken.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y4J60Q8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y4J60Q8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Person des privaten Rechts unter Kontrolle der öffentlichen Hand
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

380.027.03 Tischlerarbeiten (Einbaumöbel)

Referenznummer der Bekanntmachung: KHO-BTE 168 09 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau eines 4-geschossigen Krankenhausgebäudes mit Teilunterkellerung

BGF: ca. 2000m²

geplante Inbetriebnahme: 2024

Nutzungen:

- EG: Jugendpsychiatrie

- 1.OG: Praxen / Ambulante Behandlung

- 2.OG: Praxen / Ambulante Behandlung

- 3.OG: Funktionsdiagnostik

Konstruktion: Betonbau/ Massivbau mit Leichtbauinnenausbau (Trockenbauwände und Trockenbaudecken)

Fassade: WDVS // Dach: Flachdach mit Foliendeckung // Fenster: Kunststoff

GEWERK EINBAUMÖBEL:

5 Einbauküchen inkl. Elekrogeräte

6 Einbaumöbelkombinationen mit Spüle

5 Anmeldetresen, tlw. mit Schrankanlagen

1 Garderobe

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Klinik Oranienburg Robert-Koch-Straße 2 16515 Oranienburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beginn vor Ort: 12 WT nach Aufforderung durch AG (erfolgt voraussichtlich bis 01.10.2023)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 17/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des

Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) für die sich aus

dem Präqualifikationsverzeichnis ergebenden Nachweise. Soweit sich die geforderten Nachweise nicht

aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben, ist der Nachweis gesondert zu führen.

2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" vorzulegen.

Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst die folgenden Angaben

gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:

a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind, Leistungen bezogen auf Einbaumöbel.

b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind,

die Einbaumöbel betreffen mit einem Auftragsvolumen +/-20% der Auftragssumme.

c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten

Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,

d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,

e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die

Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,

f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,

g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in

Frage stellt,

h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,

i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst weiter die folgenden

Angaben:

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Es ist zu erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges

Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§

333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263

StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug(§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange

mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

(§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang

mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe

von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. §8

Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten

Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,

§ 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer

Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden

bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von

wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.

Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst weiter die folgenden

Angaben:

Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist bzw. wenn dies nicht der Fall ist, ist

mitzuteilen, ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls ein

Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung vorzulegen:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-

und Handelskammer soweit hierzu eine Verpflichtung besteht.

3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin

durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

4. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten

Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Siehe Ziff. III.1.1)/1 und III.1.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.

2. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

3. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen.

4. Der durchschnittliche Jahresumsatz (Summe der in FB 124 eingetragenen Summen) muss mindestens das Doppelte der Angebotssumme betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die Tischlerarbeiten (Kunststofffenster) betreffen

und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu

Ziff.II.1.4) und Ziff. II.2.4) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind.

2. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen muss folgenden Inhalt haben:

- Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzprojekts und Benennung eines Ansprechpartners

beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mit der Benennung stimmt der Bieter einer

Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);

- Art der ausgeführten Leistung;

- Auftragssumme;

- Ausführungszeitraum (von ... bis ...);

- Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs

einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;

- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen

bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;

- Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).

- Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal).

3. Siehe Ziff. III.1.1)/1 und III.1.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.

4. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin

durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

5. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten

Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen. Die Darstellungen der

Referenzen gem. Ziff. III.1.3)/1 und III.1.3)/2 der Auftragsbekanntmachung sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a. Es sind nur Referenzangaben zulässig ab einem Gebäudevolumen von mindestens 10.000 m³.

b. Bei der Beurteilung der "Vergleichbarkeit" im Sinne von vorgenannten lit. a übt die Auftraggeberin

den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Geforderte Kautionen und Sicherheiten

1.) 5 v.H. der Auftragssumme Sicherheit für die Vertragserfüllung

2.) 3 v.H. der Abrechnungssumme Sicherheit für Mängelansprüche

3.) gem. §17 VOB/B

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. §16 VOB/B

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und Technischen Federführung, sowie die unter VI.3.8 dargestellten Angaben.

Darlegung der besonderen Bedingungen: Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen

Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Vereinbarung zur Einhaltung der

Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" unterzeichnet einzureichen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die "Vereinbarungen zwischen

dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem

Brandenburgischen Vergabegesetz" bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.

Vertragsgrundlage ist die VOB.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2023
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/08/2023
Ortszeit: 11:30
Ort:

Klinik Hennigsdorf

Raum "N-R00.002"

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und ihre Bevollmächtigten unter Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A.) Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

B.) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:

- ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.

- sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.

- das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.

- das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.

- alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.

Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

C.) Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes "Erklärung über die

Leistungsteile anderer Unternehmen" bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes "Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens" vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der

diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" vorzulegen .

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.

D.) Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz / BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.

E.) Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären falls sie dennoch erteilt würden nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache

zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass es dem Auftraggeber noch möglich ist, die verlangten Unterlagen bis 6 Kalendertage

vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe gemäß Ziff. IV.2.2) zu übersenden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder TelefaxNr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.

F.) Das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen

Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 29.9.2016 und alle bis zum Submissionstermin gültigen Ergänzungen und Änderungen finden Anwendung.

G.) Der Auftraggeber fordert gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter für den Fall, dass dieser keinen Nachweis nach § 6 Absatz 1 BbgVergG im Vergabeverfahren vorlegt hat, durch Unterlagen den Nachweis der Entrichtung von Beiträgen an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Daneben ist die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgte Beitragszahlung vorzulegen, sofern sie nicht einer der in § 6 Absatz 1 BbgVergG genannten Eintragungen zugrunde liegt.

Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. sofern sie nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 6 Absatz 1 BbgVergG sind. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Hat ein Bieter in den letzten sechs Monaten einem Auftraggeber bereits den Nachweis nach § 6 Absatz 1 des BbgVergG oder andere Eignungsnachweise nach den Vergabe- und Vertragsordnungen vorgelegt, so fordert derselbe Auftraggeber von dem Bieter diese Eignungsnachweise nur noch an, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4J60Q8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Eurpaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Eurpaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023

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Letschin
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Lindow
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Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
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Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
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Seelow
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Spreenhagen
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