Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen - Reisebusparkplatz, Planungsleistungen Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Wache 2
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Bereich FbT
E-Mail:
Fax: +49 337022113399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen - Reisebusparkplatz, Planungsleistungen Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) schreibt hier die Planungsleistungen für die Gedenkstätte Sachsenhauen aus.
Für die Maßnahme sind Planungsleistungen von Fachplanern auszuschreiben und zu beauftragen, die die Leistungsbereiche gemäß HOAI für Freianlagen (§§ 38 - 40), Ingenieurbauwerke (§§ 41 - 44) und Verkehrsanlagen (§§ 45 - 48) umfassen. Alle Leistungsbereiche sind als ineinander übergreifend zu betrachten und bauen aufeinander auf. Um einer reibungslosen Abstimmung der Fachplanungen gerecht zu werden, ist in diesem speziellen Fall die Vergabe der Planungsleistungen an ein qualifiziertes Büro beabsichtigt.
Die Leistungen umfassen:
Freianlagen: Eingriffsmaßnahmen in Bestandsbewuchs, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, Begleitgrün neben neu anzulegenden Verkehrsflächen.
Ingenieurbauwerke: Anlagen der offenen und geschlossenen Entwässerung, Anbindung an die Vorflut bzw.an das öffentliche Straßenentwässerungsnetz.
Verkehrsanlagen: Verkehrsanlagen sowie Anlagen des ruhenden Verkehrs vorrangig für Reisebusse mit Anbindung an das öffentliche Verkehrswegenetz.
Gedenkstätte Sachsenhausen Straße der Nationen 22 16515 Oranienburg
1. Allgemeine Beschreibung:
Auf Veranlassung der STIFTUNG BRANDENBURGISCHE GEDENKSTÄTTEN (SBG) wird für die Gedenkstätte und das Museum Sachsenhausen aktuell die Zielplanung überarbeitet. Diese umfasst unter anderem bauliche Veränderungen und räumliche Verlagerungen der bestehenden Infrastruktur. Nach Analyse des Bestandes der verkehrstechnischen Erschließung und des ruhenden Verkehrs zeichnen sich Konfliktpunkte mit Anwohnern sowie hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden ab, die den Anlass zu diesen Veränderungen geben.
Zur Optimierung der Situation wurden drei Varianten entworfen und zur Entscheidungsfindung vorgestellt. Im Ergebnis der Abwägungsdiskussionen wurde die Variante (V3) mit künftig räumlicher Trennung des ruhenden Busverkehrs vom PKW-Parkplatz favorisiert. Es wurde entschieden, für die Reisebusse eine eigenständige Zufahrt über die Einfahrt am Finanzamt mit Ausstiegspunkt und einen neuen Aufenthalts- / Wartestandort östlich des SS-Wirtschaftsgebäudes / Kasino herzurichten, demgemäß mit getrennten Aus- und Einstiegsorten. Die Lage der PKW-Stellplätze wird bestehen bleiben.
Es ergibt sich das Erfordernis, die Verkehrsanlagen sowohl für die Zufahrt zum Ausstiegspunkt, für den Ausstiegspunkt an sich, für die Fahrgasse der Leerfahrt der Reisebusse zum Parkplatz und letztendlich für den Reisebusparkplatz mit allen erforderlichen Anlagen und Nebenanlagen zu planen.
In einer vertiefenden Machbarkeitsstudie wurde die bevorzugte Variante weiter betrachtet. Das Ergebnis der Studie vom 15.12.2021 ist die Grundlage der weiteren Planung, die einerseits in die Planung der Ausstiegsbereiche und des Weiteren in die Planung des Reisebusparkplatzes unterteilt ist.
Nach der bereits angelaufenen Planung für den Ausstiegsbereich und der neuen Zuwegung zur Gedenkstätte erteilte die SBG dem BLB nun den Auftrag, auch die Planungen für den neuen Reisebusparkplatz voranzutreiben.
2. Planungsgegenstand
Gegenstand der hier vorgestellten Aufgabenstellung zur Planung ist der Parkplatz für vorwiegend Reisebusse, die nach dem Ausstieg der Besucher für deren Verweildauer in der Gedenkstätte und dem Museum an dem neuen Standort parken und die Besucher im Anschluss an deren Rundgang wiederaufnehmen.
Darüber hinaus wird der Planungsauftrag auch die Herstellung des Anschlusses vom Busparkplatz zu den Zielplanungsmaßnahmen, die sich von dort an die Gedenkstätte anschließen, umfassen. Zu den Zielplanungsmaßnahmen gehören mutmaßlich ein neues Besucherinformationszentrum bzw. ein Seminargebäude.
Die Anbindung des Parkplatzes an das öffentliche Straßenverkehrsnetz ist nur in gegrenztem Umfang Bestandteil der Planung. Die Anbindung ist mit der von der Stadt Oranienburg in Auftrag gegebenen Anschlussplanung "Stichstraße zur öffentlichen Verkehrsfläche" zu koordinieren.
3. Flächen
Auf dem Areal südöstlich der historischen Lagerstraße zwischen dem ehemaligen SS-Kasino und dem außer Betrieb genommenen Heizwerk soll ein Parkplatz für 30 Reisebusse entstehen. Es ist beabsichtigt, für 20 Busse eine befestigte Fläche mit ebenfalls befestigter Fahrgasse zwischen den Aufstellreihen zu schaffen und für weitere 10 Busse das Parken zusätzlich auf einer ebenen, jedoch unversiegelten Fläche zu ermöglichen. Die zur Erreichbarkeit des Parkplatzes neu anzulegende Zubringerstraße darf keine Berührungspunkte mit der historischen Lagerstraße aufweisen. Ein Eingriff in diesen vorhandenen Verkehrsweg ist wegen seiner historischen und mahnenden Bedeutsamkeit zwingend zu vermeiden. Insofern ist die Fahrgasse neben der alten Lagerstraße anzuordnen.
Die Oberflächenentwässerung für die versiegelten Flächen des Reisebusparkplatzes und der Fahrgassen ist Bestandteil der Planungsleistungen. Ebenso sind die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zu planen.
Die zu beplankende und zur Verfügung stehende Fläche für alle Leistungsteile beträgt ca. 18.200 m² am Grundstück Gemarkung Oranienburg, Flur 1, Flurstück 3841. Für die Flächen des Busparkplatzes liegt der SBG ein Kaufangebot der Stadt Oranienburg vor. Die Teilungsvermessung ist weitestgehend abgeschlossen. Der amtliche Lageplan wird für die Planung zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten liegt derzeit nicht vor. Dieses wird, abgestimmt auf die Planung und gemäß erforderlicher Untersuchungsparameter, vorgegeben vom Ingenieurbüro, beauftragt.
Zur Baufeldfreimachung werden Abbrucharbeiten alter Flächenbefestigungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit Kontaminationen aufweisen, erforderlich. Der Umgang mit den Altlasten ist in den Planungsumfang aufzunehmen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Oranienburg weist das zu beplanende Gelände als "Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil" aus, eine Waldumwandlung wird demnach nicht erforderlich. Dennoch sind artenschutzrechtliche Belange zu erwarten.
Geschätzte Auftragswerte je Fachplanung: § 38 HOAI Freianlagen ([Betrag gelöscht] EUR), § 41 HOAI Ingenieurbauwerke ([Betrag gelöscht] EUR) und § 45 HOAI Verkehrsanlagen ([Betrag gelöscht] EUR), jeweils HZ III in der Einschätzung zugrundegelegt.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Freiheit 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.hoffmann-leichter.de
Fachplanung Freianlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der angegebene Auftragswert ist fiktiv. Der tatsächliche Auftragswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV zum Schutz der geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYE60UT
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de