Rahmenvertrag Prüfung und Aktualisierung von Sicherheitsgrafiken - 2 Jahre mit Option der Verlängerung (7 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-119-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Prüfung und Aktualisierung von Sicherheitsgrafiken - 2 Jahre mit Option der Verlängerung (7 Lose)
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN oder gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der An- und Abfahrt sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung anfallenden Kosten abgegolten (z.B. Fahrt-, Materialkosten). Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Sonstige, Feuerwehr und Sport (92 Objekte)
Sonstige, Feuerwehr und Sport (92 Objekte)
siehe Anlage 1 Los- und Objektsicht
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung
beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN, oder
gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der
An- und Abfahrt, sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle, im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung, anfallenden Kosten abgegolten. (z.B. Fahrt-, Materialkosten)
Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und
Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden
Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr
zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung
abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, bezogen auf keine der LV-Positionen, auf ein
Mindestabrufvolumen.. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
1. Geschätzter Wert (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 1
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen.
2. Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
3. Bei Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages/Rahmenobergrenze des jeweiligen Loses endet der Vertrag automatisch.
Höchstwert/Rahmenobergrenze (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 1
Verwaltung und Kultur (81 Objekte)
Verwaltung und Kultur (81 Objekte)
siehe Anlage 1 Los- und Objektsicht
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung
beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN, oder
gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der
An- und Abfahrt, sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle, im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung, anfallenden Kosten abgegolten. (z.B. Fahrt-, Materialkosten)
Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und
Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden
Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr
zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung
abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, bezogen auf keine der LV-Positionen, auf ein
Mindestabrufvolumen.. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
1. Geschätzter Wert (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 2
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen.
2. Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
3. Bei Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages/Rahmenobergrenze des jeweiligen Loses endet der Vertrag automatisch.
Höchstwert/Rahmenobergrenze (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 2
Kita- Jugendeinrichtungen (80 Objekte)
Kita- Jugendeinrichtungen (80 Objekte)
siehe Anlage 1 Los- und Objektsicht
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung
beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN, oder
gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der
An- und Abfahrt, sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle, im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung, anfallenden Kosten abgegolten. (z.B. Fahrt-, Materialkosten)
Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und
Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden
Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr
zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung
abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, bezogen auf keine der LV-Positionen, auf ein
Mindestabrufvolumen.. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
1. Geschätzter Wert (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 3
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen.
2. Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
3. Bei Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages/Rahmenobergrenze des jeweiligen Loses endet der Vertrag automatisch.
Höchstwert/Rahmenobergrenze (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 3
Schulen Teil 1 (43 Objekte)
Schulen Teil 1 (43 Objekte)
siehe Anlage 1 Los- und Objektsicht
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung
beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN, oder
gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der
An- und Abfahrt, sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle, im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung, anfallenden Kosten abgegolten. (z.B. Fahrt-, Materialkosten)
Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und
Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden
Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr
zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung
abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, bezogen auf keine der LV-Positionen, auf ein
Mindestabrufvolumen.. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
1. Geschätzter Wert (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 4
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen.
2. Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
3. Bei Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages/Rahmenobergrenze des jeweiligen Loses endet der Vertrag automatisch.
Höchstwert/Rahmenobergrenze (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 4
Schulen Teil 2 (36 Objekte)
Schulen Teil 2 (36 Objekte)
siehe Anlage 1 Los- und Objektsicht
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung
beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN, oder
gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der
An- und Abfahrt, sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle, im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung, anfallenden Kosten abgegolten. (z.B. Fahrt-, Materialkosten)
Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und
Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden
Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr
zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung
abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, bezogen auf keine der LV-Positionen, auf ein
Mindestabrufvolumen.. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
1. Geschätzter Wert (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 5
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen.
2. Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
3. Bei Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages/Rahmenobergrenze des jeweiligen Loses endet der Vertrag automatisch.
Höchstwert/Rahmenobergrenze (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 5
Schulen Teil 3 (34 Objekte)
Schulen Teil 3 (34 Objekte)
siehe Anlage 1 Los- und Objektsicht
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung
beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN, oder
gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der
An- und Abfahrt, sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle, im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung, anfallenden Kosten abgegolten. (z.B. Fahrt-, Materialkosten)
Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und
Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden
Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr
zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung
abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, bezogen auf keine der LV-Positionen, auf ein
Mindestabrufvolumen.. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
1. Geschätzter Wert (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 6
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen.
2. Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
3. Bei Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages/Rahmenobergrenze des jeweiligen Loses endet der Vertrag automatisch.
Höchstwert/Rahmenobergrenze (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 6
Schulen Teil 4 (25 Objekte)
Schulen Teil 4 (25 Objekte)
siehe Anlage 1 Los- und Objektsicht
Der Auftrag umfasst die regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne an den Objekten des Kommunalen Immobilien Service. Die Leistung
beinhaltet die Sichtung und Auswertung zur Aktualität der vorhandenen Pläne, gemäß der jeweils gültigen DIN, oder
gleichwertig. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist weiterhin die notwendige Begehung vor Ort, inklusive der
An- und Abfahrt, sowie die Erstellung eines Prüfprotokolls. Mit den im Angebot angegebenen Preisen sind alle, im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung, anfallenden Kosten abgegolten. (z.B. Fahrt-, Materialkosten)
Hinsichtlich der eventuell notwendigen Aktualisierungen (insbesondere Überarbeitung Feuerwehrplan und
Überarbeitung Flucht-Rettungsplan), ist eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden
Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich. Daher wird bei den Mengenansätzen dieser Leistungspositionen der
Erfahrungswert aus den Vorjahren, bezogen auf 2 Jahre, angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr
zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung
abzuleiten ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, bezogen auf keine der LV-Positionen, auf ein
Mindestabrufvolumen.. Die Mengenangaben aller LV-Positionen dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
Der Auftrag läuft ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.10.2023 - 30.09.2025 für 2 Jahre und beinhaltet die Option der Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre bis spätestens zum 30.09.2027, wenn er nicht durch Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages des jeweiligen Loses zuvor automatisch endet. Die optionale Verlängerung tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich den Auftrag bis zum 30.08.2025 kündigt.
1. Geschätzter Wert (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 7
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch bezogen auf keine der LV-Positionen auf ein Mindestabrufvolumen.
2. Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nachfolgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf maximal 2 Lose pro Bieter. Die Lose werden der numerischen Reihenfolge (1-7) nach gewertet und vergeben.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Kapazitäten wie die in den anderen Losen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
3. Bei Ausschöpfung des Höchstwertes des Vertrages/Rahmenobergrenze des jeweiligen Loses endet der Vertrag automatisch.
Höchstwert/Rahmenobergrenze (je Los) bezogen auf die maximale Vertrtagslaufzeit von 4 Jahren: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummern gem. § 45 Nr. 2 VGV:
je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden,
je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Vermögensschäden
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. (Formular 4.10)
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
zu (1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Vermögensschäden.
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird (Formular 4.10).
(1) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist),
die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier, dass es sich bei jeder der zwei (2) Referenzen um einen Auftrag:
1. im Wert von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Auftrag,
2. explizit für die Prüfung und Aktualisierung von Sicherheitsgrafiken (Flucht- und Rettungswegepläne, Feuerwehrpläne) handelt,
3. dessen Ausführung abgeschlossen ist. Auch noch laufende oder abgeschlossene
Rahmenverträge mit mind. [Betrag gelöscht] EUR netto Auftragsvolumen pro Jahr aus den letzten 3
Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) gelten als je eine Referenz, sofern mind. ein Jahreszyklus abgeschlossen ist.
Diese Mindestbedingungen 1.-3. müssen für jede der zwei (2) Referenzen erfüllt sein sowie muss jede der zwei (2) Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) stammen. Sofern
mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten zwei Referenzen zur
Wertung herangezogen. Die Abgabe weiterer Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance den
Auftrag zu erhalten.
Anzugeben sind jeweils Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert netto ca. oder des Auftragsvolumens pro Jahr aus Rahmenvertrag netto ca., Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt).
(Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)
(3) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig)
(4) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig)
(5) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
(6) ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
zu (1) mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist), die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Vergleichbar meint hier, dass es sich bei jeder der zwei (2) Referenzen um einen Auftrag:
1.im Wert von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Auftrag,
2. explizit für die Prüfung und Aktualisierung von Sicherheitsgrafiken (Flucht- und Rettungswegepläne, Feuerwehrpläne) handelt,
3. dessen Ausführung abgeschlossen ist. Auch noch laufende oder abgeschlossene
Rahmenverträge mit mind. [Betrag gelöscht] EUR netto Auftragsvolumen pro Jahr aus den letzten 3
Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) gelten als je eine Referenz, sofern mind. ein Jahreszyklus abgeschlossen ist.
Diese Mindestbedingungen 1.-3. müssen für jede der zwei (2) Referenzen erfüllt sein sowie muss jede der zwei (2) Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) stammen. Sofern mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten zwei Referenzen zur
Wertung herangezogen. Die Abgabe weiterer Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance den Auftrag zu erhalten.
Anzugeben sind jeweils Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert netto ca. oder des Auftragsvolumens pro Jahr aus Rahmenvertrag netto ca., Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt).
(Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
- für Bieter
- ggf. Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmmer
- ggf. für Eignungsverleiher
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4)
(3) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B - VOL/B
(4) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(5) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
(6) Informationsblätter (e-Vergabe, Vergaben und Verträge)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6MXT
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.