Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen im Bereich Vergabe-, Bau und Architektenrecht Referenznummer der Bekanntmachung: L24RB00001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Knappenstraße 1, Einkauf Lausitz
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Karl
E-Mail:
Telefon: +49 357384-4287
Fax: +49 357384-4643
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen im Bereich Vergabe-, Bau und Architektenrecht
Ausgeschrieben ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Vergabe-, des Bauvertrags- und des Architektenrechts. Es ist beabsichtigt, zwei Rahmenvereinbarungen zu schließen, um den stetig wachsenden Beschaffungsbedarf zu decken und Kapazitätsengpässen vorzubeugen. Die Einzelabrufe werden nach den Kriterien Auftragsstreuung und Kapazität zwischen den Auftragnehmern geteilt. Ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.
Oberspreewald-Lausitz
Die Rahmenvereinbarungen dienen der Deckung des Beschaffungsbedarfs der Auftraggeberin in den Gebieten Vergabe-, Bauvertrags- und Architektenrecht. Konditionen der aus der Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufe ergeben sich aus dem als Anlage zur Bekanntmachung beigefügten Muster der Rahmenvereinbarung. Die Rechtsdienstleistung erfasst auch von der Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 GWB erfasste Sachverhalte (insb. die Vertretung in gerichtlichen Verfahren), da nur so eine einheitliche Beratung gewährleistet werden kann, insbesondere bei Sachverhalten, die von der außergerichtlichen in die gerichtliche Beratung übergehen.
Sofern damit im Zusammenhang stehend, können auch andere Rechtsgebiete von der Beauftragung betroffen sein.
Es ist vorgesehen, dass die Leistung durch zwei Auftragnehmer erbracht wird, dass zwei Rahmenverträge dazu geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarungen werden zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Diese können um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Die genauen Voraussetzungen für die optionale Verlängerung sind in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilenden Einzelabrufe werden nach den Kriterien Auftragsstreuung, Kapazität und fachliche Kompetenz vergeben.
Gesamtstundenanzahl pro Jahr: ca. 750 h
Da sich der Aufwand für die zu erbringenden Leistungen nicht quantifizierbar beschreiben lässt, handelt es sich bei der Angabe der Gesamtstundenanzahl pro Jahr lediglich um eine Schätzung, basierend auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die Angabe des Jahresumsatzes dient lediglich der Wertbarkeit der Angebote. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der o.g. Stundenanzahl. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird also weder eine Mindest-, noch eine Höchstabnahmemenge geschuldet.
Ein Anspruch auf Beauftragung durch die jeweils nichtberücksichtigte Kanzlei besteht nicht.
Es ist möglich, in dem einzureichenden Preisblatt (Bestandteil des Angebots) bis zu drei Stundensätze anzubieten (Partner, Associate und nichtanwaltliche juristische Mitarbeiter), die im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil werden. In die Stundensätze sind die anfallenden pauschalen Nebenkosten (Bürokosten, Telefonkosten usw.) einzukalkulieren. Gewertet wird aus Gründen der Vergleichbarkeit lediglich der teuerste Stundensatz.
siehe Pkt. II.2.11 Angaben zu Optionen
Verlängerung um jeweils 1 Jahr, maximale Laufzeit: 4 Jahre
Die Leistungen ab 01.01.2025 sind optional. Die Beauftragung erfolgt bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres unter den folgenden Voraussetzungen:
- gesichertes Budget
- zufriedenstellende Leistungen
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Vergabenummer: L24RB00001
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (wird seitens der Vergabestelle eingeholt) oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB
Als Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Veragebstelle:
- eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WRegG im Sinne des §§ 123 und 124 GWB (ab 01.06.2022 Pflicht) bei Bundeskartellamt
und
- der Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (Mindestlohngesetz §19 Abs 4) im Sinne des § 123 GWB beim Bundesamt für Justiz
abgefordert
oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
- Erklärung, dass es denen für die Auftragserfüllung vorgesehenen Berufsträger möglich ist, über die fernmündliche Beratung hinaus in dringenden Angelegenheiten kurzfristig binnen einer Frist von ca. 2 Stunden am Sitz der Auftraggeberin in Senftenberg oder Leipzig zu erscheinen
- Eigenerklärung über das Vorhandensein von zwei qualifizierten Berufsträgern, die kontinuierlich für den ausgeschriebenen Auftrag als Hauptansprechpartner zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung, dass mindestens zwei weitere qualifizierte Berufsträger im Urlaubs- oder Krankheitsfall zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung, dass mindestens zwei Fachanwälte für Vergaberecht (bezogen auf alle Berufsträger der Kanzlei) vorhanden sind
- Eigenerklärung, dass mindestens zwei Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht (bezogen auf alle Berufsträger der Kanzlei) vorhanden sind
- mind, 5 Referenzen über die juristische Beratung von Bergbauunternehmen und/oder Zuwendungsempfängern des Bundes im Vergabe-, Bauvertrags- oder Architektenrecht in den letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung)
- mind, 5 Nachweise über Publikationen oder Lehrtätigkeiten der für die Auftragserfüllung vorgesehenen Berufsträger der Kanzlei im Bereich des Vergabe-, Bauvertrags- oder Architektenrechts in den letzten 3 Jahren (gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung)
Rechtsanwälten, BRAO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Preisblatt,
- Eigenerkläung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 1.080.000,00 €
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499-163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Knappenstraße 1
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: +49 3573-84-4643