Neubau Wertstoffhof mit Abfallumladestation im GVZ Freienbrink, Los 1 "Infrastruktur" Referenznummer der Bekanntmachung: 9800109022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 81
Ort: Fürstenwalde
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kwu-entsorgung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wertstoffhof mit Abfallumladestation im GVZ Freienbrink, Los 1 "Infrastruktur"
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink" Ausführungen des Los 1 "Infrastruktur" mit folgenden Hauptleistungen:
- Flächenbefestigung inkl. Oberflächenentwässerung auf ca. 9.800 m²
- Errichtung eines überdachten Kleinanlieferbereiches ca. 900 m²
- Errichtung von Ver- und Entsorgungsanlagen
- Ausstattung inkl. Einfriedung und Straßenbeleuchtung
Güterverkehrszentrum Freienbrink Heidestraße 15537 Grünheide
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink"
Ausführungen des Los 1 "Infrastruktur" mit folgenden Hauptleistungen:
- Beseitigung von Flächenbewuchs auf dem Baufeld, ca. 12.000 m²
- Erdarbeiten für Baugruben der Rohrleitungen/Schächte, Verkehrsflächen, Gründungen von Containerbauwerken und Nebenanlagen und Regenrückhaltebecken
- ca. 600 m Kabelleerrohre DN 75 bis DN 160 inkl. Kabelzugschächte
- ca. 90 m Trinkwasserleitungen da 32 bis da 63
- ca. 1.100 m Schmutz- und Regenwasserleitungen DN 100 bis DN 400 inkl. Kontrollschächte
- Regenrückhaltebecken (gedichtet), Nutzvolumen 300 m³
- ca. 7.400 m² Verkehrsflächen in Asphaltbauweise
- ca. 1.000 m² Verkehrsflächen in Pflasterbauweise
- ca. 1.400 m² Containerstellflächen in Betonbauweise
- ca. 160 m Winkelstützwände, Bauhöhe 2,0 m, für den überdachten Kleinanliefererbereich
- Überdachung, bestehend aus 14 Stk Stahlbetonstützen inkl. Fundamente und ca. 1.100 m² Dachabdeckung aus Trapezblech inkl. Tragkonstruktion
- Straßenbeleuchtung, bestehend aus 14 Stk Lichtmasten mit 32 Stk Fluter und Kabelanlagen
- Erdungsanlagen
- Fahrbahnmarkierung und -beschilderung
- ca. 420 m Zaunanlage mit Toranlagen
- Fundamente Containerbauwerke und Nebenanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) ist erhältlich siehe Vergabeunterlagen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) ist erhältlich siehe Vergabeunterlagen.
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (mind. Deckungssumme) je Schadensfall
Personenschäden 3.000.000,-EUR
Sach- und Vermögensschäden 1.500.000,-EUR
Folgende Angaben gem. § 6aEU Abs. 3 VOB/A EU:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung beizufügen sind;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung;
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
h) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein. Alle Bieter erhalten unverzüglich nach Öffnung die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a bis d VOB/A-EU genannten Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und Ihren Bevollmächtigten wird gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A-EU auf Antrag Einsicht in die Niederschrift und evtl. Nachträge gewährt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJ6033
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.