Kloster Gransee - Ort für Kultur und Bildung, Regenentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-53-GR-OV-VOB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Baustraße 56
Ort: Gransee
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich I, Abt. Bauen/Liegenschaften, Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3306-751657
Fax: +49 3306-751102
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gransee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kloster Gransee - Ort für Kultur und Bildung, Regenentwässerung
Mit dem Ankauf des ehemaligen städtischen Schulgebäudes durch die Stadt 2016 ergibt sich die Möglichkeit den Standort des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Klausurflügels des Franziskanerklosters aus dem 13. Jahrhundert und des Schulgebäudes aus dem 19. Jahrhundert zu einem Ort für Kultur und Bildung zu entwickeln. Das von 1995 bis 2016 als Verwaltungsgebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) genutzte Gebäude, übernimmt dabei die für den Klausurflügel notwendige Infrastruktur. Dadurch kann der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz minimiert werden. Ermöglicht wird auch eine barrierefreie Erschließung des Obergeschosses des Klausurflügels, ebenfalls verbunden mit der alten Schule. Das neue Verbindungsbauwerk zwischen der neuen Bibliothek und dem alten Klausurgebäude zeichnet den Verlauf der einstigen Apsis nach.
Als Ersatzneubau für den abzubrechenden Gebäudeteil aus den 1980er Jahren wird in gleicher Breite, jedoch auf die Gebäudelänge des ehemaligen Schulhauses angepasst, ein neuer Anbau in konventioneller Bauweise aus Mauerwerk mit Betondecken erstellt.
Kloster Gransee - Ort für Kultur und Bildung Klosterstraße 4 16775 Gransee
Bau der Regenentwässerungsleitung
Die Herstellung der Regenentwässerungsleitung erfolgt in offener Bauweise in der Stadt Gransee in der Klosterstraße auf dem Grundstück des Klosters mit nachfolgenden Leistungen:
1,00 pauschal Baustelle einrichten
1,00 pauschal Baustelle räumen
1,00 pauschal Verkehrssicherung
13,00 m² Betonsteinpflaster aufnehmen und wieder verlegen
21,00 m² Kleinsteinpflaster aufnehmen und wieder verlegen
69,00 m³ Leitungsgraben herstellen
42,00 m Kunststoffrohrleitung DN 200 KG herstellen
19,00 m Anschlussleitung DN 150 KG herstellen
61,00 m Leitungszone verfüllen
2,00 St. Kunststoffschächte DN 400 herstellen
42,00 m Kameradurchfahrung DN 200 ausführen
42,00 m Dichtheitsprüfung DN 200 ausführen
Das Vorhaben wird gefördert aus dem Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw.
in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeit des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen
Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Angabe der Gültigkeitsdauer dürfen am Abgabetag nicht älter als 6 Monate sein.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw.
in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Erklärung über welche Ausstattung, welche Geräte, welche technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Gransee und Gemeinden, Baustraße 56, 16775 Gransee
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 14 Abs.1 S. 1 VOB/A - EU).
Die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bieterfragen:
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers. Sollten versehentlich bietereigene AGB beigefügt sein, werden diese nicht anerkannt.
4.) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5B603V
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de