Stadt Cottbus - OV 68-2023 - Theodor-Fontane-Schule - Energetische Sanierung/Umbau Haus A und B - Los B06: Aufzugsanlagen Haus B Referenznummer der Bekanntmachung: OV 68-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 355/6122949
Fax: +49 355/612132949
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 68-2023 - Theodor-Fontane-Schule - Energetische Sanierung/Umbau Haus A und B - Los B06: Aufzugsanlagen Haus B
Los 06: Aufzugsanlagen Haus B
Theodor-Fontane-Schule, Haus B Kahrener Straße 16 03042 Cottbus
Personen-Seilaufzug für 8 Personen,
4 Haltestellen, ohne Triebwerksraum = 1,0 St
Rauchfreihalte- / Belüftungssystem = 1,0 St
Montage Elemente im Schachtbereich bis 46. KW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Otis GmbH & Co. OHG
Postanschrift: Otisstraße 33
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3043042685
Internet-Adresse: http://www.otis.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDY15N8EZRB
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 331-8661652
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: