Architekten-, Ingenieur- und Landschaftsarchitekturleistungen für die Planung eines Neubaus einer Kindertagesstätte (Kita) Referenznummer der Bekanntmachung: GL-23-Pl Kita Referenznummer der Bekanntmachung: GL-23-PL Kita
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen
Ort: Märkische Heide
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15913
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ews-stadtsanierung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten-, Ingenieur- und Landschaftsarchitekturleistungen für die Planung eines Neubaus einer Kindertagesstätte (Kita) Referenznummer der Bekanntmachung: GL-23-Pl Kita
Planungsleistungen für Gebäude (Los 1), Tragwerk (Los 2) und Freianlagen (Los 3) zum Neubau einer Kita in der Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen für 35 Kinder, davon ca. 10 Kinder unter 3 Jahren auf einem Grundstück von 3.500 m². Die hier ausgeschriebenen Leistungen (Lose 1 bis 3) sollen an ein Büro bzw. eine Bietergemeinschaft vergeben werden.
Planung Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen für den Neubau einer Kita einschließlich Freianlagen Klein Leuthener Weg 7 15913 Märkische Heide, OT Groß Leuthen Klein Leuthener Weg 7 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen
Planungsleistungen für den Neubau einer Kita für die Gemeinde Märkische Heide, OT Groß Leuthen:
Los 1: Gebäudeplanung
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 4, optional 5 bis 9 HOAI. Der Auftraggeber behält sich die Option der phasenweisen Beauftragung vor. Die im Rahmen des Vg-Verfahrens zu vergebenen Planungsleistungen beziehen sich aber auf das gesamte objektplanerische Vorhaben.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderliche Grundleistungen § 34 HOAI. Neben den Grundleistungen sollen als zusätzliche Leistungen die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes und eines GEG-Nachweises vergeben werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es können sich ein Bewerber, der alle geforderten Leistungen zur Gebäude-, Tragwerks- und Landschafts-architekturplanung anbietet, oder Bewerbergemeinschaften um die Teilnahme am Ausschreibungs- und Verhandlungsverfahren der Planungsleistungen für den Neubau einer Kita in Groß Leuthen bewerben, die maximal zwei Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen
Objektplanung entsprechend HOAI §§ 34 ff. Leistungsphase 2-8
jeweils aus den letzten 5 Jahren einreichen.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die als Bauvorlage-berechtigte im Sinne des § 65 BbgBO (für die Objektplanung) gelten und die entsprechende Berufsqualifi-kation (Kammerzugehörigkeit) nachweisen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften hat jeder Bewerber die Qualifikation nachzuweisen und für die Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Zu den konkreten Anforderungen an die Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft wird auf den auszufüllenden und als Anlage beigefügten Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag verwiesen.
Planung Tragwerk
Planungsleistungen für den Neubau einer Kita einschließlich Freianlagen in Märkische Heide OT Groß Leuthen Klein Leuthener Weg 7 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen
Planungsleistungen für den Neubau einer Kita für die Gemeinde Märkische Heide, OT Groß Leuthen: Los 2: Tragwerksplanung
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 4, optional 5 bis 6 HOAI. Der Auftraggeber behält sich die Option der phasenweisen Beauftragung vor. Die im Rahmen des Vg-Verfahrens zu vergebenen Planungsleistungen beziehen sich aber auf das gesamte objektplanerische Vorhaben.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderliche Grundleistungen § 51 HOAI.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es können sich ein Bewerber, der alle geforderten Leistungen zur Gebäude-, Tragwerks- und Landschafts-architekturplanung anbietet, oder Bewerbergemeinschaften um die Teilnahme am Ausschreibungs- und Verhandlungsverfahren der Planungsleistungen für den Neubau einer Kita in Groß Leuthen bewerben, die maximal zwei Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen
Tragwerksplanung entsprechend HOAI § 51 ff. Leistungsphase 2-6
jeweils aus den letzten 5 Jahren einreichen.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die die entsprechen-de Berufsqualifikation (Kammerzugehörigkeit) nachweisen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften hat jeder Bewerber die Qualifikation nachzuweisen und für die Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Zu den konkreten Anforderungen an die Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft wird auf den auszufüllenden und als Anlage beigefügten Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag verwiesen.
Planung Freianlagen
Planungsleistungen für den Neubau einer Kita einschließlich Freianlagen Klein Leuthener Weg 7 15913 Märkische Heide, OT Groß Leuthen Klein Leuthener Weg 7 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen
Planungsleistungen für den Neubau einer Kita für die Gemeinde Märkische Heide, OT Groß Leuthen: Los 3: Freianlagenplanung
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 4, optional 5 bis 9 HOAI. Der Auftraggeber behält sich die Option der phasenweisen Beauftragung vor. Die im Rahmen des Vg-Verfahrens zu vergebenen Planungsleistungen beziehen sich aber auf das gesamte objektplanerische Vorhaben.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderliche Grundleistungen § 39 HOAI.
Es können sich ein Bewerber, der alle geforderten Leistungen zur Gebäude-, Tragwerks- und Landschafts-architekturplanung anbietet, oder Bewerbergemeinschaften um die Teilnahme am Ausschreibungs- und Verhandlungsverfahren der Planungsleistungen für den Neubau einer Kita in Groß Leuthen bewerben, die maximal zwei Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen
Freianlagen entsprechend HOAI §§ 39 ff. Leistungsphasen 2-8
jeweils aus den letzten 5 Jahren einreichen.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die die entsprechen-de Berufsqualifikation (Kammerzugehörigkeit) nachweisen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften hat jeder Bewerber die Qualifikation nachzuweisen und für die Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Zu den konkreten Anforderungen an die Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft wird auf den auszufüllenden und als Anlage beigefügten Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten/ bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Tragwerks- und Landschaftsplanern. Sofern in einem Büro Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure sowie Tragwerks- und Landschaftsplaner beschäftigt sind, kann sich dieses Büro auch allein bewerben. Für Bewerbergemeinschaften gilt § 43 (2) VgV.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt oder eine gleichwertige Qualifikation zu führen. Bei juristischen Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizu-legen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufs-bezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewähr-leistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäfts-zweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
Nachweis (Kopie) der Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurkammer bzw. Ausbildungsnachweis oder entsprechender EU-Nachweis §46 (3) Nr. 6 VgV.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen:
Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen (gemäß Bewerbungsbogen)
Angabe zu Bietergemeinschaften (Bewerbungsbogen, Anlage 2)
bei juristischen Personen Angaben der Eintragung in das Handelsregister (gemäß Bewerbungsbogen)
Angaben der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (gemäß Bewerbungsbogen)
Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen (gemäß Bewerbungs-bogen)
Nachweis gemäß VgV § 45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, mindestens nötige Deckungssumme für Personenschäden 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR, jeweils 2-fach maximiert pro Jahr. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nach-weis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gemäß § 36 (1) VgV i. V. m. § 46 (3) Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer vorzulegen (Bewerbungsbogen, Anlage 3).
Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet (gemäß Bewerbungsbogen).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die ein-schlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Zugelassen sind Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure und Landschaftsarchitekten, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "Landschaftsarchitekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklä-rung abzugeben (Bewerbungsbogen, Anlage 2).
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Aus-tausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend für benannte Drittunternehmer, d. h. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen des Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können kostenlos über einen Link des Vergabemarktplatz.Brandenburg.de angefordert werden.
Umgang mit Anfragen:
Aufklärungsfragen oder Hinweise sind bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen. Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und vom Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen.
Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gemäß VgV § 56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die erforderlichen Nachweise und Erklärungen einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6G60B1
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee-107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBI. I. S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBI. I. S. 203) geändert worden ist, Anwendung.
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wer-den. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.