Durchführung des Regionalmanagements zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023 - 2027 der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Uckermark e. V. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Diesterwegstraße 6
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lag-uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Regionalmanagements zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023 - 2027 der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Uckermark e. V.
Der Auftragsgegenstand ist die Durchführung des Regionalmanagements zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Uckermark e.V..
Die Lokale Aktionsgruppe Uckermark e.V. beabsichtigt vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln diese Leistung im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2029 mit der Option der Verlängerung bis zum 31.12.2030 an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Landkreis Uckermark Das Gebiet der LEADER-Region umfasst den Landkreis Uckermark. Die bottom-up gestützte LEADER-Methode wird durch die LAG Uckermark in der Fläche über drei Regionale Arbeitskreise (Naturparkregion Uckermärkische Seen, UckerRegion und Nationalparkregion Unteres Odertal) umgesetzt.
Das Regionalmanagement hat vorrangig die Aufgabe, den Auftraggeber bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie zu unterstützen und zu beraten. Dem Regionalmanagement wird insgesamt eine hohe Verantwortung für die nachhaltige Regionalentwicklung übertragen.
(1) Aufgabenbereich Strategie, Organisation und Prozess
- Unterstützung der Partnerschaft von LAG und regionalen Akteuren durch die Organisation, Beratung, Moderation und Begleitung von Arbeitsgruppen der thematischen Schwerpunkte der RES
- Sicherung der Vernetzung und Kommunikation der Akteure in den thematischen Schwerpunkten der RES
- weitere Identifizierung und Erschließung der regionalen Entwicklungspotenziale, Initiierung und Entwicklung von LAG-Projekten (einschließlich gebietsübergreifender und transnationaler Projekte)
- Kooperation und Abstimmung mit anderen vorhandenen regionalen
Managementstrukturen in Brandenburg, insbesondere vor dem Hintergrund der Initiierung, Organisation und Umsetzung von Kooperationsvorhaben
- Unterstützung in der Gremienarbeit der LAG (Vorbereitung und Durchführung von LAG- Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Sitzungen der Regionalen (Arbeitskreise)
(2) Aufgabenbereich Projekte
- Beratung und Betreuung von Projektträger:innen und deren Vorhaben, Unterstützung bei der Antragstellung in Bezug auf die Einordnung in die und Anpassung an die Regionale Entwicklungsstrategie, Abstimmung von Vorhaben mit der
Bewilligungsstelle
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Projektauswahlverfahren einschließlich Veröffentlichung von Aufrufen und Budgetüberwachung
- Vorbereitung der Projektauswahlverfahren hinsichtlich der Einordnung der Vorhaben in die RES
- Dokumentation der Projektauswahlverfahren
- Betreuung von Vorhaben der LAG einschließlich von Kooperationsprojekten und ggf. Begleitung der Förderung über das GAK-Regionalbudget oder "Kleiner lokaler
Initiativen"
- Fundraising und Prüfung von Fördermöglichkeiten im Rahmen des ELER und weiterer Förderprogramme
(3) Aufgabenbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Pressearbeit LEADER-Prozess
- Planung, Abstimmung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der LAG
- Betreuung der LAG-Webseite www.lag-uckermark.de
- Betreuung Facebook-Seite der LAG / Social Media
- Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. Projektrundfahrten, Akteurs- und Projektträgertreffen, Regionalmarkt, Presseveröffentlichungen) unter Nutzung/Beteiligung der vorhandenen und gewachsenen regionalen Strukturen
(4) Aufgabenbereich Monitoring und Evaluierung
- Monitoring und Erstellung eines schriftlichen Jahresberichtes zur Umsetzung der RES, inklusive der Darstellung des Beteiligungsprozesses und der Bewertung der Ergebnisse
- Durchführung und/ oder Begleitung von Halbzeit- und Schlussevaluierung und ggf. Fortschreibung der RES in Abstimmung mit der LAG unter Einbeziehung der regionalen Akteure
(5) Aufgabenbereich interne Abstimmung und Weiterbildung
- Interne Abstimmung des Regionalmanagements zur Gewährleistung einer koordinierten Arbeit, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitskreisen der LAG
- Aktive Teilnahme an Brandenburg weiten Netzwerktreffen der LEADER-Gruppen zum Erfahrungsaustausch
- Teilnahme an Seminaren der Vernetzungsstelle Brandenburg (Forum Ländlicher Raum) sowie Veranstaltungen der Deutschen Vernetzungsstelle ländliche Räume (dvs) zur Kompetenzentwicklung
Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 ("Dach-VO"), die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates 02.12.2021 ("GAP-Strategieplan-VO")
Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Gewährung einer Förderung.
Zu beachten ist, dass vor dem Hintergrund der Übergangsregelungen zwischen den EU-Förderperioden 2014 bis 2022 und 2023 bis 2027 eine Förderfähigkeit des Regionalmanagements erst ab dem 1. Juli 2023 gegeben ist.
Erste Zahlungen werden erst nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres - ab dem 16. Oktober 2023 - möglich sein.
Der Vertrag soll unter der auflösenden Bedingung der Sicherung der Gesamtfinanzierung, insbesondere der Gewährung von Fördermitteln durch Dritte geschlossen werden. Sofern eine
Finanzierung in einzelnen Förderzeiträumen erfolgt, die Folgefinanzierung jedoch nicht mehr gesichert ist, stellt dieses einen wichtigen Grund für beide Vertragsparteien dar, das Vertragsvertragsverhältnis unverzüglich zum Ende des jeweiligen Förderzeitraumes zu kündigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Lindenallee 2a
Ort: Leezen
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19067
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YXK60KB
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.