Fullservicevertrag: Miete und Wartung - Multifunktionsgeräte, Drucker, Kopierer - 15806 Zossen Referenznummer der Bekanntmachung: V 07_23 (2023/10.53/001)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zossen.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fullservicevertrag: Miete und Wartung - Multifunktionsgeräte, Drucker, Kopierer - 15806 Zossen
Zossen ist eine amtsfreie Stadt im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming und liegt etwa 20 Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze.
Vergeben wird ein Fullservicevertrag zur Miete und Wartung von insgesamt 88 Multifunktionsgeräten, Druckern und Kopierern ab dem 01.12.2023 mit einer Laufzeit von 6 Jahren mit 1-jährigen Verlängerungsoptionen.
Stadt Zossen 15806 Zossen
Im Mietpreis enthalten sind neben der Überlassung der Gegenstände (Hard- und Software inkl. Lizenzen) ebenfalls die Kosten für:
- Lieferung/Rollout/betriebsbereite Übergabe und Rücknahme,
- Installation und Wartung inkl. An- und Abfahrten und Technikerarbeitszeiten (Personal-Übernachtungskosten des Bieters und von Fremdfirmen werden nicht übernommen),
- Softwarepflege, Firmwarepflege, Urheberrechtsabgabe,
- Einweisung und Support.
Der Fullservice für den Zeitraum umfasst folgende Leistungen für insgesamt 88 Geräte:
- regelmäßige Wartung, Instandsetzung und Reparatur der ausgeschriebenen Geräte nach den gültigen Festlegungen des Geräteherstellers
- Bereitstellung sämtlicher Verschleiß- und Ersatzteile für die eingesetzten Geräte,
- Wartung und Pflege der eingesetzten Software (inkl. Updates),
- automatische Lieferung/Bereitstellung (kein Austausch) von Verbrauchsmaterial (z.B. Original-Toner des Geräteherstellers, Resttonerbehälter usw.; ausgenommen Heftklammern und Papier),
- Abholung und zertifizierte Entsorgung nach DIN EN ISO 14000 für ausgetauschte Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier),
- nach Eingang einer Störungsmeldung bei dem Bieter muss während der Servicezeit innerhalb von 8 Stunden reagiert und innerhalb von 24 Stunden die Betriebsbereitschaft wieder hergestellt werden,
- Ist die Herstellung der Betriebsbereitschaft nicht möglich, soll der Stadt Zossen unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Störungsmeldung, ein Austauschgerät mit mindestens den gleichen technischen Eigenschaften ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden,
- erfolgt die Störungsmeldung an einem Freitag, ist auf dem darauffolgenden ersten Arbeitstag die Störungsbeseitigung fortzuführen bzw. die Betriebsbereitschaft wieder herzustellen,
- Serviceeinsätze des technischen Kundendienstes (inkl. An-/Abfahrtskosten, Arbeitszeitkosten),
- Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr; Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (kostenlose bzw. eine zu ortsüblichen Festnetzgebühren erreichbare deutschsprachige Service-Hotline; ggf. Ticketsystem).
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen - dort insbesondere der Leistungsbeschreibung (Liestungsbeschreibung.pdf.).
Der Fullservicevertrag hat eine Laufzeit von 6 Jahren mit 1-jährigen Verlängerungsoptionen.
Der Fullservicevertrag hat eine Laufzeit von 6 Jahren mit 1-jährigen Verlängerungsoptionen.
Die Wertungskriterien entnehmen Sie bitte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix (Wertungsmatrix.pdf).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Ein-tragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tä-tigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer
- Kurze Unternehmensdarstellung (ca. 1 DIN A4 Seite)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfah-ren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
- Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungs-summe für Personenschäden nicht unter EUR 3.000.000, - und für sonstige Schäden nicht unter EUR 2.000.000, -. Im Falle einer geringeren Deckungssumme sind Erklärungen einer Versicherungsgesell-schaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
- Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind durch Vorlage einer Liste mit drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und Kontaktdaten der Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5J65F1
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.