Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: Verg EU 01-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Ort: Niemegk
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.apm-niemegk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Vergeben werden folgende Leistungen im Zusammenhang mit der Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark:
1) Übernahme inkl. Transport von PPK-Abfällen ab den Plätzen, auf denen der Auftraggeber die Abfälle in Wechselbehältern oder als lose Abfälle aus regulären Sammelfahrzeugen zur Verfügung stellt (Übergabestellen) bis zur Verwertungsanlage, 2) Sortierung der übergebenen Fraktion, 3) Verwertung von PPK-Abfällen, sowie
4) das Bereitstellen und der Betrieb mindestens einer Umladestation im Norden des Landkreisgebiets, 5) für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Niemegk, DE
Die zu beauftragenden Leistungen der Verwertung (s. dazu schon oben) knüpfen zeitlich an die Sammlung und Bereitstellung von PPK-Abfällen durch den Auftraggeber sowohl in loser Form als auch in Wechselbehältern an. Das in Wechselbehältern erfasste Altpapier wird vom Auftraggeber an den Sammelplätzen ((Standorte Damsdorf, Neuseddin, Werder, Teltow) in diesen Behältern an den Auftragnehmer übergeben. In Damsdorf wird teils auch PPK in Wechselbehältern übergeben, das vorher lose in Sammelfahrzeugen erfasst und am Betriebsstandort Niemegk des Auftraggebers in Wechselbehälter umgeladen worden ist. Das im Norden des Landkreisgebiets lose erfasste Altpapier wird an mindestens einer Annahme- bzw. Umladestelle des Auftragnehmers übergeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Transporte von den vorgenannten Sammelplätzen und der/den von ihm gebotene(n) Umladestationen bzw. Umladestellen zur Verwertung. Bestandteil der Leistung ist außerdem eine der Verwertung vorangehende Sortierung des Altpapiers.
Mindestanforderungen an die Leistungserbringung / Ausführungsbedingungen:
a) Zertifizierung des Betriebsstandortes der Umladestation nach der EfbV für die Leistungen des Lagerns und Behandelns von Altpapier und für die Transportleistungen eine solche für Einsammeln und Befördern;
b) grundsätzlich Einsatz von Fahrzeuge für den Transport, welche die Anforderungen der Euro-Norm 6 einhalten;
c) Versicherungsschutz spätestens bei Leistungsbeginn: Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme für etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500 T€ für Vermögensschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr;
d) Vergütung der Arbeitnehmenden, die zur Ausführung der operativen Leistungen an der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapiers eingesetzt werden, im Auftragsfall nicht unter dem in § 6 Abs. 2 S. 2 BbgVergG vorgegebenen Mindestlohn (Aktuell beträgt dieser Mindestlohn 13 € je Zeitstunde).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (mit Angebot Eigenerklärung, aktueller Nachweis auf Anforderung).
b) Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bzw. keine des Nichtbestehen (mit Angebot Eigenerklärung, auf Anforderung Nachweis der Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate).
c) Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben , so dass keine Rückstände mehr bestehen (Eigenerklärung mit Angebot, Nachweis - nicht älter als 6 Monate - auf Anforderung; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist)
d) Eintragung ins Handelsregister (Eigenerklärung mit Angebot, Nachweis durch Vorlage eines Auszuges nicht älter als 6 Monate und ggf. Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO auf Anforderung),
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB;
f) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). (Formular F9).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, je-weils aus den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters
Referenzangaben mit dem Angebot zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind für den Transport sowie über den Betrieb einer Umladestelle, auf Anforderung Vorlage von Auftraggeberbestätigungen.
a) Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung umfassen.
b) Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
aa) Nennung des Auftraggebers und möglichst Anschrift, Name des Ansprechpartners (mit Telefonnummer, und möglichst mit Mailadresse),
bb) Beschreibung des Leistungsumfanges,
cc) Ausführungszeitraum.
Es müssen Referenzen über die Leistungen des Transports und über den Betrieb einer Umladestation vorgelegt werden können, die innerhalb der letzten drei Jahre mindestens für ein Jahr erbracht worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juli 2024 für die Zeit ab dem 01.01.2025
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Die Vorschriften zu den Fristen im Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs-antrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Un-wirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekam-mer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften ge-genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).